Länderfokus: Frankreich

Frankreich belegt im Rheinischen Index weiterhin Platz 19.

http://www.menschenrechtsindex.de/rheinischer-index

Die Bevölkerung beträgt 68.290.000 Einwohner und nimmt damit zu. Das nominale Bruttoinlandsprodukt lag zuletzt bei 44.690,93 Dollar je Einwohner. Frankreich lebt vom Auto-, Schiffs- und Flugzeugbau, vom Maschinen- und Anlagenbau, von der Telekommunikation, von der Nahrungsmittelindustrie und vom Tourismus.

Frankreich hat eine deutlich überdurchschnittliche Rate vorsätzlicher Tötungen von 1,477 Fällen je 100.000 Einwohner und eine als durchschnittlich einzustufende Gefangenenrate von 115 Insassen je 100.000 Einwohner.

Frankreich wird durchschnittlich oft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt, hatte 2023 468 laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,06844 Fällen pro 10.000 Einwohner. Es erfolgten zwölf Verurteilungen, drei wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, vier wegen Verletzung von Freiheit und Sicherheit, drei wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren, drei wegen Nichtbefolgung, eine wegen Fehlens eines effektiven Rechtsbehelfes, zwei wegen Verletzung des Rechts auf Eigentum undzwei wegen sonstiger Verletzungen.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren Frankreich hart wegen ungerechtfertigter Polizeigewalt und sogar Folter, biometrischer Überwachung und des Kopftuchverbotes für Sportlerinnen bei Olympia. Kritisiert werden von Human Rights Watch zudem Einschränkungen des Rechts auf friedlichen Protest, der Versammlungsfreiheit und der Meinungsfreiheit.

18.05.2025

Kalender für die Woche vom 19.05.2025 bis zum 25.05.2025

Dienstag, 20.05.2025, 19 Uhr 30, Saalbau Dornbusch, Eschersheimer Landstraße 248, 60320 Frankfurt, "Nicaragua - Wie der Ortega-Clan die Menschenrechte abschafft."

https://www.diag-frankfurt.de/vortrag/nicaragua-wie-der-ortega-clan-die-menschenrechte-abschafft-2/

Mittwoch, 21.05.2025, 19 Uhr 00 bis 21 Uhr 30, Allerweltshaus Köln e.V., Geisselstraße 3-5, 50823 Köln, "Profite statt Prinzipien? - Menschenrechte und Umweltschutz entlang der Palmöl-Lieferkette".

https://www.allerweltshaus.de/veranstaltungen/paneldiskussion:-profit-statt-prinzipien

Samstag, 24.05.2025, 11 Uhr 00 bis 14 Uhr 00, Akazienstraße 31, 10827 Berlin, Amnesty Gruppe Berlin Iran-Indien, "Infostand zur Arbeit von Amnesty International".

https://www.amnesty.de/allgemein/termine/infostand-zur-arbeit-von-amnesty-international

Sonntag, 25.05.2025, 13 Uhr 30 bis 16 Uhr 30, Mirecourtplatz, 53225 Bonn, Amnesty International, "Laufen für die Menschenrechte".

https://www.amnesty.de/allgemein/termine/laufen-fuer-die-menschenrechte

Sonntag, 25.05.2025, 22 Uhr 00, hier: rhine-index, Online-Veröffentlichung, Länderfokus: "Frankreich (19.)".

18.05.2025

Länderfokus: Portugal (18.)

Portugal ist im Rheinischen Index von Platz 15 auf Platz 18 abgefallen.

http://www.menschenrechtsindex.de/rheinischer-index

Die Bevölkerung beträgt 10.421.117 Einwohner und bleibt damit relativ konstant. Das nominale Bruttoinlandsprodukt lag zuletzt bei 24.540 Dollar je Einwohner. Portugal lebt vom Bergbau, hier insbesondere Lithium, von der Batterieherstellung, der Autofertigung, der Stahlverarbeitung und der Papierindustrie, der Landwirtschaft und dem Tourismus.

Portugal hat eine deutlich unterdurchschnittliche Rate vorsätzlicher Tötungen von 0,787 Fällen je 100.000 Einwohner und eine als durchschnittlich einzustufende Gefangenenrate von 115 Insassen je 100.000 Einwohner.

Portugal wird durchschnittlich oft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt, hatte 2023 463 laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,44429 Fällen pro 10.000 Einwohner. Es erfolgten sechs Verurteilungen, vier wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, eine wegen unfairen Verfahrens, eine wegen Verletzung des Privat- und Familienlebens und drei wegen Fehlens einer wirksamen Beschwerde.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren Portugal wegen ungerechtfertigter Polizeigewalt, wegen der Ausbeutung von Migranten und wegen einer unzureichenden Versorgung mit Wohnraum.

Das Anti-Folter-Komitee kritisiert ein wiederkehrendes Problem durch polizeiliche Misshandlungen und Gewalt. Hier fehlt es auch an einem effektiven System zur Untersuchung solcher Fälle.

11.05.2025

Kalender für die Woche vom 12.05.2025 bis zum 18.05.2025

Mittwoch, 14.05.2025, 11 Uhr 00 bis 12 Uhr 00, Deutsches Institut für Menschenrechte, Online-Veranstaltung, "Inklusion in Bibliotheken: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - Chancen und Herausforderungen".

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/veranstaltungen/detail/online-reihe-inklusion-in-bibliotheken-das-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-chancen-und-herausforderungen

Mittwoch, 14.05.2025, 20 Uhr 00 bis 22 Uhr 00, Kino Passage, Karl-Marx-Str. 131-133, 12043 Berlin, Amnesty International, Filmvorführung mit Fragen an den Regisseur, "Sieben Tage".

https://www.amnesty.de/allgemein/termine/sieben-tage

Donnerstag, 15.05.2025, 19 Uhr 00 bis 22 Uhr 00, Cafe´und Bar Zuhause, Sandkaulenstraße 109/11, 52062 Aachen, Amnesty International, Filmabend mit Einführung und Diskussion: "Fly so far".

https://www.amnesty.de/allgemein/termine/fly-so-far-filmabend-und-diskussion-movie-screening-and-discussion

Donnerstag, 15.05.2025, 18 Uhr 00, EuropaPunkt Bremen, Am Markt 20, Bremen, Bericht, "Leben in Flüchtlingslagern - Europas Verantwortung für die letzte Kolonie Afrikas".

https://www.bizme.de/veranstaltung/leben-in-fluechtlingslagern-europas-verantwortung-fuer-die-letzte-kolonie-afrikas/

Freitag, 16.05.2025, 18 Uhr 00 bis 20 Uhr 30, Kwadrat, Wilhelm-Kaisen-Brücke 4, 28195 28195 Bremen, Vortrag und Diskussion, "Migration, Kolonialismus und wir: Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft".

Sonntag, 18.05.2025, 22 Uhr 00, hier: rhine-index, Online-Veröffentlichung, Länderfokus: "Frankreich (19.)".

 

11.05.2025

Länderfokus: Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina ist im Rheinischen Index um zwölf Plätze von Platz 29 auf Platz 17 gestiegen.

http://www.menschenrechtsindex.de/rheinischer-index

Die bosnische Gesellschaft schrumpft infolge von Auswanderung relativ schnell. Die Bevölkerung beträgt aktuell 3.233.526 Einwohner. Das nominale Bruttoinlandsprodukt lag zuletzt bei 7.078 Dollar je Einwohner. Die Bevölkerung lebt vor allem von Transfers der Europäischen Union und von Auslandsbosniern, von der Autozulieferindustrie, von der Holzindustrie, von der Metallerzeugung und vom Tourismus. Der Staat ist relativ unterindustrialisiert, in manchen Kommunen ist das örtliche Café das einzige Unternehmen.

Bosnien und Herzegowina hat eine als durchschnittlich einzustufende Rate vorsätzlicher Tötungen von 1,082 Fällen je 100.000 Einwohner und eine als unterdurchschnittlich einzustufende Gefangenenrate von 83 Insassen je 100.000 Einwohner.

Bosnien und Herzegowina wird leicht unterdurchschnittlich oft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt, hatte 2023 104 laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,32163 Fällen pro 10.000 Einwohner. Es erfolgten zwei Verurteilungen.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren Bosnien und Herzegowina wegen der Behinderung von Journalisten, dies auch durch Gesetze in der Teilrepublik Srpska, Diskriminierung und Gewalt gegen Minderheiten. Flüchtlinge werden in menschenunwürdigen Unterkünften gehalten; andererseits hat die Kommune Bihac´ein von der EU finanziertes und veranlasstes Internierungsgefängnis abreißen lassen. Das Wahlrecht verletzt Art. 1 des zwölften ZP zur EMRK und Art. 14 i.V.m. Art. 3 des ersten ZP zur EMRK, weil die Wahlrechte für die einzelnen Volksgruppen reglementiert sind (vgl. Rheinischer Kommentar zur EMRK, 4. Auflage, 2025, 12. ZP, Art. 1 RN 5).

04.05.2025

Kalender für die Woche vom 05.05.2025 bis zum 11.05.2025

Montag, 05.05.2025, 09 Uhr 00 bis 13 Uhr 00, Deutsches Institut für Menschenrechte, Online-Fachtagung: "Kindgerechte Justiz: Wie steht es um die Umsetzung?".

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/veranstaltungen/detail/kindgerechte-justiz-wie-steht-es-um-die-umsetzung

Montag, 05.05.2025, 14 Uhr 45 bis 18 Uhr 30, Deutsches Institut für Menschenrechte, Online-Veranstaltung, "Netzwerkstreffen Menschenrechtsbildung 2025".

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/veranstaltungen/detail/netzwerktreffen-menschenrechtsbildung-2025

Dienstag, 06.05.2025,  18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30, Forum VHS/Rautenstrauch-Joest-Museum, Cäcilienstraße 29-33, 50676 Köln: "Was sind uns Menschenrechte wert?".

https://rausgegangen.de/events/podiumdiskussion-was-sind-uns-menschenrechte-wert-0/

Mittwoch, 07.05.2025, 14 Uhr 00, Amnesty International, Diskussion Online, "Maschinen im Fadenkreuz, Der Stand autonomer Waffen und der Menschenrechte".

https://zoom.us/j/96698287241?pwd=OwbjvrraQf1WMjtAyw11mcrbiAWDZS.1

Freitag, 09.05.2025, 14 Uhr 00 bis 15 Uhr 30, Amnesty International, Diskussion, online, "Koloniale Vermächtnisse und Neokloniale Dynamiken: LSBTIQ*-Rechte und der golbale Machtkampf in Afrika (Webtalk).

https://pretix.eu/lindmanns/GeopoliticsLGBTIQ/

Sonntag, 11.05.2025, 22 Uhr 00, hier: rhine-index, Online-Veröffentlichung, Länderfokus: "Portugal (18.)".

Länderfokus: Italien (16.)

Italien ist im Rheinischen Index von Platz 14 auf Platz 16 abgefallen.

http://www.menschenrechtsindex.de/rheinischer-index

Die Bevölkerung beträgt 58.853.482 Einwohner und ist damit leicht rückläufig. Das nominale Bruttoinlandsprodukt lag zuletzt bei 34.776 Dollar je Einwohner. Italien lebt vom Auto-, Schiffs- und Flugzeugbau, von der Textilindustrie, dem Maschinen- und Anlagenbau, von der Nahrungsmittelindustrie, vom Bankensektor, der Versicherungsbranche und vom Tourismus.

Die seit Oktober 2022 amtierende Regierung Meloni wird teilweise als rechtsextrem eingestuft.

Italien hat eine deutlich unterdurchschnittliche Rate vorsätzlicher Tötungen von 0,547 Fällen je 100.000 Einwohner und eine als durchschnittlich einzustufende Gefangenenrate von 105 Insassen je 100.000 Einwohner.

Italien wird durchschnittlich oft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt, hatte 2023 2743 laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,46607 Fällen pro 10.000 Einwohner. Es erfolgten 48 Verurteilungen, eine wegen der Verletzung des Rechts auf Leben, neun wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, drei wegen unzureichender Untersuchung solcher Fälle, 14 wegen Verletzung von Freiheit uns Sicherheit, eine wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren, acht wegen überlanger Verfahren, sechs wegen Verletzung des Privat- und Familienlebens, zwei wegen Verletzung der Meinungsfreiheit, sechs wegen Fehlens eines effektiven Rechtsbehelfes, eine wegen Verletzung des Diskriminierungsverbotes, eine wegen Verletzung des Rechts auf Eigentum, zwei wegen sonstiger Verletzungen.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren Italien hart wegen ungerechtfertigter Polizeigewalt und sogar Folter, wegen der Straflosigkeit von Polizeigewalt, wegen unzureichender Maßnahmen zur Rettung von Flüchtlingen auf dem Meer, wegen des Behinderns von Rettungsmaßnahmen durch Flüchtlingshilfeorganisationen, wegen prekärer Lebensbedingungen von Flüchtlingen, wegen der Zusammenarbeit mit Verletzerstaaten wie Libyen und Nigeria, wegen der Auslagerung von Asylverfahren nach Albanien und wegen des erschwerten Zugangs zu Abtreibungen.  

Das Anti-Folter-Komitee kritisiert die Zustände in den Rückführungszentren, nämlich Misshandlungen und Gewalt, den Einssaatz von Psychopharmaka, die unzureichende Versorgung von Insassen.

27.04.2025

Kalender für die Woche vom 28.04.2025 bis zum 04.05.2025

Dienstag, 29.04.2025, 21 Uhr 00, Brienner Straße 39, 80333 München, Amnesty, medico u.a. "Wenn die Gesundheit zum Ziel wird - Israels tödliche Angriffe auf das Gesundheitssystem in Gaza".

https://amnesty-muenchen.de/2025/04/wenn-die-gesundheit-zum-ziel-wird/

Samstag, 03.05.2025,  18 Uhr 00 bis 21 Uhr 00, Albaton Kino, Allendeplatz 3/Ecke Grindelhof, 20146 Hamburg, Amnesty International, Filmvorführung: "Of Caravans and the dogs".

https://www.abaton.de/!Of_Caravans_and_the_Dogs

Sonntag, 04.05.2025, 14 Uhr 00 bis 16 Uhr 00, Kandelhof Freiburg, Kandelstraße 27, 79106 Freiburg, Schwule Filmwoche Freiburg, "

https://schwule-filmwoche.de/veranstaltungen/heightened-scrutiny/

Sonntag, 04.05.2025, 22 Uhr 00, hier: rhine-index, Online-Veröffentlichung, Länderfokus: "Bosnien und Hercegowina (17.).

Länderfokus: Österreich (15.)

Österreich ist im Rheinischen Index von Platz 16 auf Platz 15 gestiegen.

http://www.menschenrechtsindex.de/rheinischer-index

Die österreichische Gesellschaft wächst infolge von Einwanderung relativ schnell. Die Bevölkerung beträgt 9.158.750 Einwohner. Das nominale Bruttoinlandsprodukt lag zuletzt bei 52.192 Dollar je Einwohner. Die Bevölkerung lebt vom Dienstleistungssektor, von der Industrie, hier verstärkt vom Anlagenbau und vom Tourismus.

Österreich hat eine als leicht unterdurchschnittlich einzustufende Rate vorsätzlicher Tötungen von 0,863 Fällen je 100.000 Einwohner und eine als leicht unterdurchschnittlich einzustufende Gefangenenrate von 100 Insassen je 100.000 Einwohner.

Österreich wird eher selten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt, hatte 2023 lediglich 125 laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,13648 Fällen pro 10.000 Einwohner. Es erfolgten allerdings fünf Verurteilungen, zwei wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren, eins wegen überlanger Verfahren und zwei wegen Verletzung des Privat- und Familienlebens.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren Österreich hart wegen ungerechtfertigter Polizeigewalt, der Straflosigkeit von Polizeigewalt, Kriminalisierung von Abtreibungen, des erschwerten Zugangs zu Abtreibungen, das Verschwinden unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und prekärer Lebensbedingungen von Flüchtlingen.  

Das Anti-Folter-Kommittee kritisiert im Gefängnisbereich zu lange Einschlusszeiten in den Zellen, eine mangelhafte gesundheitliche und psychiatrische Betreuung von Häftlingen, eine zu lange Inhaftierung und zu schlechte Behandlung von Abschiebehäftlingen sowie die Unterbringung von Maßnahmegefangenen im allgmeinen Strafvollzug.

20.04.2025

Kalender für die Woche vom 21.04.2025 bis zum 27.04.2025

Freitag, 25.04.2025, 19 Uhr 00, mosaique - Haus der Kulturen, Katzenstraße 1, 21335 Lüneburg, mosaique, Amnesty "Vom Kriegsreporter zum Staatsfeind - Amir Aman Kiyaro, Äthiopien".

https://www.amnesty.de/allgemein/termine/vom-kriegsreporter-zum-staatsfeind-amir-aman-kiyaro-aethiopien-zzt-gast-der

Freitag, 25.04.2025,  19 Uhr 00,  Kunsthaus R3, Reitbahn3 , 91522 Ansbach, Wahrheitskämpfer, Amnesty International, "Porträts ermordeter und verfolgter Journalisten".

https://wahrheitskaempfer.de/

Sonntag, 27.04.2025, 22 Uhr 00, hier: rhine-index, Online-Veröffentlichung, Länderfokus: "Italien (16.)".

Länderfokus: Andorra (14.)

Andorra ist von Platz 1 auf Platz 14 abgefallen.

http://www.menschenrechtsindex.de/rheinischer-index

Die andorranische Gesellschaft wächst infolge von Einwanderung langsam, aber kontinuierlich. Die Bevölkerung umfasst 79.034 Einwohner. Das nominale Bruttoinlandsprodukt beträgt 41.873 Dollar je Einwohner. Das Land lebt vom Bankwesen, vom Stromhandel, vom Tourismus, insbesondere vom Städte- und Shoppingtourismus sowie vom Wintersport.

Andorra hat eine hohe Rate vorsätzlicher Tötungen von 2,53 Fällen je 100.000 Einwohner und eine als niedrig einzustufende Gefangenenrate von 74 Insassen je 100.000 Einwohner.

Andorra wird eher selten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 lediglich zwei laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,25305 Fällen pro 10.000 Einwohner. Es erfolgte keine Verurteilung.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Verbot der Abtreibung sowie die strafrechtliche Verfolgung einer Aktivistin, die dies öffentlich und vor den Vereinten Nationen kritisiert hatte.

13.04.2025

Kalender für die Woche vom 14.04.2025 bis zum 20.04.2025

Mittwoch, 16.04.2025, "Ukraine - Alltag im Krieg", Citykirche Aachen, An der Nikolauskirche 3, 52062 Aachen.

https://www.amnesty.de/allgemein/termine/ukraine-alltag-im-Krieg-1

Sonntag, 20.04.2025, 22 Uhr 00, hier: rhine-Index, Online-Veröffentlichung, Länderfokus: "Österreich" (15).

Länderfokus: Vereinigtes Königreich (13.)

Der Rheinische Index 2025, der Menschenrechtsindex für ganz Europa, ist online.

Das Vereinigte Königreich ist von Platz 18 auf Platz 13 gestiegen.

http://www.menschenrechtsindex.de/rheinischer-index

Die englische Gesellschaft wächst infolge von Einwanderung langsam, aber kontinuierlich. Die Bevölkerung beträgt 68.138.484 Einwohner. Das nominale Bruttoinlandsprodukt beträgt 45.461 Dollar je Einwohner. Das Land lebt vom Bank-, Börsen- und Finanzwesen, von der Automobilindustrie und der Pharmabranche.

Das Vereinigte Königreich hat eine als durchschnittlich einzustufende Rate vorsätzlicher Tötungen von 1,004 Fällen je 100.000 Einwohner und eine als leicht  überdurchschnittlich einzustufende Gefangenenrate von 146 Insassen je 100.000 Einwohner.

Das Vereinigte Königriech wird eher selten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 lediglich 127 laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,01863 Fällen pro 10.000 Einwohner. Es erfolgte eine Verurteilung wegen Verletzung des Privat- und Familienlebens.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren einen ungehemmten Waffeneinsatz der Polizei gegen Verhaltensauffällige, exorbitante Waffenexporte und rassistische Diskriminierung, Haftbedingungen und die unzureichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum.

06.04.2025

Kalender für die Zeit vom 07.04.2025 bis zum 13.04.2025

https://www.amnesty.de/allgemein/termine/wenn-flucht-zum-dauerzustand-wirdMittwoch, 09.04.2025, 19 Uhr bis 21 Uhr 00, Universität zu Köln, Hörsaal XVIII, Amnesty Hochschulgruppe Köln, TÜDAY Menschenrechtsverein Türkei/Deutschland e.V., "Critical Journalism in Turkey".

https://www.amnesty.de/allgemein/termine/critical-journalism-turkey
Sonntag, 13.03.2025, 17 Uhr bis 20 Uhr 00, Karlstorkino Heidelberg, Marlene-Dietrich-Platz 3, 69126 Heidelberg, Amnesty Hochschulgruppe Heidelberg, Venezuele Libre Heidelberg (Con vzla), "Filmvorführung "Simon" und Filmgespräch  mit dem Regisseur "Fiego Vicentini"

https://www.amnesty.de/allgemein/termine/filmvorfuehrung-simon-und-filmgespraech-mit-regisseur-diego-vicentini

Sonntag, 13.04.2025, 22 Uhr 00, hier: rhine-Index, Online-Veröffentlichung, Länderfokus: "Andorra" (14)..

Länderfokus: Vatikan (12.)

Der Rheinische Index 2025, der Menschenrechtsindex für ganz Europa, ist online.

Der Vatikanstaat belegt den 12. Platz von 50.

http://www.menschenrechtsindex.de/rheinischer-index

Der Vatikan ist mit 880 Einwohnern von der Bevölkerung her und auch vom Territorium her mit 0,44 km ein Zwergstaat, und zwar der kleinste der Erde. Das Land lebt vom Immobilienbesitz außerhalb des Vatikans, von Spenden, Eintrittsgeldern in vatikanische Einrichtungen  und von Spenden der kirchlichen Untergliederungen.

Der hat eine Rate vorsätzlicher Tötungen von 0 Fällen je 100.000 Einwohner und eine Gefangenenrate von 0 Insassen je 100.000 Einwohner.

Der Vatikan gehört der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht an. Er befürwortet allerdings neuerdings grundsätzlich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, hat aber noch Vorbehalte gegen verschiedene Menschenrechte.

30.03.2025

Kalender für die Woche vom 31.03.2025 bis zum 06.04.2025

Montag, 31.03.2025,  17 Uhr 30 bis 18 Uhr 30, Sendlinger Straße 8, 80331 München, Amensty: "Mahnwache zu Russland".

https://www.amnesty.de/allgemein/termine/mahnwache-zu-russland-0

Montag, 31.03.2025, 19 Uhr 00 bis 21 Uhr 00, VHS Konstanz, Katzgasse 7, 78462 Konstanz, Amnesty International, "Palästina. Wenn Flucht zum Dauerzustand wird."

https://www.amnesty.de/allgemein/termine/wenn-flucht-zum-dauerzustand-wird

Dienstag, 01.04.2025, 09 Uhr 19 Uhr 00, Citykirche Aachen, An der Nikolauskirche 3, 52062 Aachen, "Ukraine: Alltag im Krieg".

https://www.amnesty.de/allgemein/termine/ukraine-alltag-im-krieg-1


Freitag, 04.04.2025,  18 Uhr 00 bis 20 Uhr 15, Bischöfliche Akademie Aachen, Leonhardstraße 18-20, 52064 Aachen, "Rassismus - Zur Notwendigkeit der Überwindung eines kolonial-ideologischen Auslaufmodells".

https://bak-ac.de/bilden-begegnen/veranstaltungen/veranstaltung/Rassismus-zur-Notwendigkeit-derÜberwindung-eines-kolonial-ideologischen-Auslaufmodells-2025.04.04/?instancedate=1743782400000ung/Rassismus-zur-Notwendigkeit-der

Sonntag, 23.03.2025, 22 Uhr 00, hier: rhine-Index, Online-Veröffentlichung, Länderfokus: "Vereinigtes Königreich (13.)..

Länderfokus: Island (11)

Der Rheinische Index 2025, der Menschenrechtsindex für ganz Europa, ist online.

Island belegt den 11. Platz von 50.

http://www.menschenrechtsindex.de/rheinischer-index

Island ist mit 382.003 Einwohnern von der Bevölkerung her ein Kleinstaat, vom Territorium her aber durchaus mittelgroß und etwa 10 % größer als Portugal. Die isländische Gesellschaft wächst infolge von Einwanderung kontinuierlich, in den letzten 5 Jahren um knapp 7 %. Das nominale Bruttoinlandsprodukt beträgt 73.467 Dollar je Einwohner. Das Land lebt vom Tourismus, der Fischerei und der Aluminiumproduktion.

Island hat eine als durchschnittlich einzustufende Rate vorsätzlicher Tötungen von 1,047 Fällen je 100.000 Einwohner und eine deutlich unterdurchschnittlich einzustufende Gefangenenrate von 36 Insassen je 100.000 Einwohner.

Island wird überdurchschnittlich oft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 38 laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,02963 Fällen pro 10.000 Einwohner. Das Land wurde keinmal verurteilt. 

Menschenrechtsorganisationen kritisieren den verstärkten Einsatz von Isolationshaft an Untersuchungsgefangenen.

23.03.2025

Kalender für die Woche vom 24.03.2025 bis zum 30.03.2025

Montag, 24.03.2025,  16 Uhr 30 bis 18 Uhr 30, Generalkonsulat von Ungarn, Aderstraße 12-14, 40215 Düsseldorf, Amnesty International,  "Kundgebung: protect the pride".

https://www.amnesty.de/allgemein/termine/kundgebung-protect-pride-ungarn

Montag, 24.03.2025, 19 Uhr 00, Metropol Kino, Brunnenstraße 20, 40223 Düsseldorf, NRW-Premiere: "Mit der Faust in die Welt schlagen".

https://filmkunstkinos.de/filme/mit-der-faust-in-die-welt-schlagen-2025/

Dienstag, 25.03.2025, 18 Uhr 30, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Robert-Havemann-Saal, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, Deutsche Sacharow Gesellschaft, "Frauen und Krieg: "Wie der Krieg gegen die Ukraine die Stellung von Frauen in Russland verändert. Diskussion und Briefaktion zugunsen weiblicher politischer Gefangener in Russland."

https://hausderdemokratie.de/Veranstaltung?event_id=562&show_event=

Donnerstag, 27.03.2025, 19 Uhr 00, Amnesty International, "Digitales Einsteigertreffen"

https://www.amnesty.de/allgemein/termine/jetzt-anmelden-digitales-amnesty-einsteigerinnentreffen

Sonntag, 23.03.2025, 22 Uhr 00, hier: rhine-Index, Online-Veröffentlichung, Länderfokus: Vatikan.

Länderfokus: Spanien (10)

Der Rheinische Index 2025, der Menschenrechtsindex für ganz Europa, ist online.

Spanien belegt den 10. Platz von 50.

http://www.menschenrechtsindex.de/rheinischer-index

Die spanische Gesellschaft wächst infolge von Einwanderung langsam, aber kontinuierlich. Die Bevölkerung beträgt 48.590.000 Einwohner. Das nominale Bruttoinlandsprodukt beträgt 29.800,00 Dollar je Einwohner. Das Land lebt vom Tourismus, der Kommunikations- und Informationstechnologie, dem Maschinenbau, dem Bankensektor und der Landwirtschaft.

Spanien hat eine als niedrig einzustufende Rate vorsätzlicher Tötungen von 0,597 Fällen je 100.000 Einwohner und eine durchschnittlich einzustufende Gefangenenrate von 117 Insassen je 100.000 Einwohner.

Spanien wird eher selten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 lediglich 144 laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,02963 Fällen pro 10.000 Einwohner. Das Land wurde sechsmal verurteilt. Die Verurteilungen erfolgten wegen unfairen Verfahrens, Verletzung des Privat- und Familienlebens, Verletzung der Meinungsfreiheit und dreimal wegen Eigentumsverletzung.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Zurückweisung von Migranten, insbesondere auf den Kanaren, die damit verbundene Todesrate von Migranten auf See, die Diskriminierung und Verletzung des Existenzminimums von Gitanos und unmenschliche Arbeitsbedingungen für Wanderarbeiter aus anderen Kontinenten.

16.03.2025

Kalender für die Woche vom 17.03.2025 bis zum 23.03.2025

Mittwoch, 19.03.2025, 19 Uhr 00, Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung, Kultursaal der Arbeitnehmerkammer, Bürgerstraße 1, 28195 Bremen, "Prostitution in Deutschland aus polizeilicher Sicht".

https://www.biszme.de/veranstaltung/prostitution-in-deutschland-aus-polizeilicher-sicht/

Donnerstag, 20.03.2025, 19 Uhr 00, Kulturzenztrum Pelmke, Pelmkestraße 14, 58089 Hagen, Filmvorführung: "Ein kleines Stück vom Kuchen".

https://www.pelmke.de/kino/kino-programm/

Donnerstag, 20.03.2025, 19 Uhr 00 bis 21 Uhr 00, Christuskirche Oberhausen, Nohlstraße 2-4, 46045 Oberhausen, Vortrag: "Syrien nach Assad".

https://wwww.amnesty.de/allgemein/termine/syrien-nach-assad

Freitag, den 21.03.2025, 15 Uhr 00 bis 18 Uhr 00,  Rhein-Galerie, Zollhofstraße 4, 67061 Ludwigshafen, Amnesty International, Ausstellung: „Frau.Leben.Freiheit.“

https://www.rheingalerie-ludwigshafen.de/events/frau-leben-freiheit-e48582/

Samstag, 22.03.2025, 15Uhr 00 bis 18 Uhr 00,  Rhein-Galerie, Zollhofstraße 4, 67061 Ludwigshafen, Amnesty International, Ausstellung: „Frau.Leben.Freiheit.“

https://www.rheingalerie-ludwigshafen.de/events/frau-leben-freiheit-e48582/

Sonntag, 23.03.2025, 22 Uhr 00, hier: rhine-Index, Online-Veröffentlichung, Länderfokus: Island.

Länderfokus: Dänemark (9)

 

Der Rheinische Index 2025, der Menschenrechtsindex für ganz Europa, ist online.

Dänemark belegt hier den 9. Platz von 50.

http://www.menschenrechtsindex.de/rheinischer-index

Die dänische Gesellschaft wächst infolge von Einwanderung langsam, aber kontinuierlich. Die Bevölkerung beträgt 5.932.654 Einwohner. Das nominale Bruttoinlandsprodukt beträgt 68.295 Dollar je Einwohner. Das Land lebt von der Land- und Forstwirtschaft; der Lebensmittelindustrie, dem Maschinenbau, der Elektronikindustrie und der Möbelfertigung.

Dänemark hat eine als durchschnittlich einzustufende Rate vorsätzlicher Tötungen von 0,99 Fällen je 100.000 Einwohner und eine niedrig einzustufende Gefangenenrate von 71 Insassen je 100.000 Einwohner.

Dänemark wird eher selten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 lediglich 34 laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,0572 Fällen pro 10.000 Einwohner. Das Land wurde dreimal verurteilt, hier liegt die schlechtere Platzierung gegenüber Schweden beispielsweise begründet.  Die Verurteilungen erfolgten wegen unmenschlicher Behandlung, Fehlen einer effektiven Untersuchung und Verletzung des Privat- und Familienlebens.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren einen diskriminierenden Umgang mit Minderheiten, eine Auflockerung des Datenschutzes und eine rigide Migrationspolitik. Dänemark führt illegale Grenzkontrollen durch, was die Einreise erschwert.

09.03.2025

Kalender für die Woche vom 10.03.2025 bis zum 16.03.2025

Montag, 10.03.2025, 16 Uhr 15 bis 17 Uhr 15, Marktplatz, 28195 Bremen, Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung, Mahnwache für Tibet.

http://www.bizme.de/veranstaltungen

Mittwoch, 12.03.2025, 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30, Amnesty International, Sonnenallee 221 c, 12059 Berlin,  "Gibt es noch Journalismus auf der Krim?".

http://www.amnesty.de/veranstaltungen?page=1

Donnerstag, 13.03.2025, 19 Uhr 30, Galerie Olga Benario, Richardstraße 104, 12043 Berlin, "Argumente für eine humane Flüchtlingspolitik von Amnesty International".

http://www.galerieolgabenario.de/wp-content/uploads/2025/02/einladung-umkaempftes-asyl.pdf

Freitag, den 15.03.2025, 15Uhr 00 bis 18 Uhr 00,  Rhein-Galerie, Zollhofstraße 4, 67061 Ludwigshafen, Amnesty International, Ausstellung: „Frau.Leben.Freiheit.“

https://www.rheingalerie-ludwigshafen.de/events/frau-leben-freiheit-e48582/

Samstag, 16.03.2025, 15Uhr 00 bis 18 Uhr 00,  Rhein-Galerie, Zollhofstraße 4, 67061 Ludwigshafen, Amnesty International, Ausstellung: „Frau.Leben.Freiheit.“

https://www.rheingalerie-ludwigshafen.de/events/frau-leben-freiheit-e48582/

Sonntag, 16.03.2025, 22 Uhr 00, hier: rhine-Index, Online-Veröffentlichung, Länderfokus: Spanien.

Länderfokus: Monaco (8.)

Der Rheinische Index 2025, der Menschenrechtsindex für ganz Europa, ist online.

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Monaco belegt den 8. Platz von 50.

Die monegassische Gesellschaft wächst infolge von Einwanderung langsam, aber kontinuierlich. Die Bevölkerung beträgt 39.520 Einwohner. Das nominale Bruttoinlandsprodukt beträgt 158.930 Dollar je Einwohner und ist damit sehr hoch. Jeder dritte Einwohner ist mindestens Millionär. Das Land lebt vom Bankwesen und vom Tourismus.

Monaco hat mit die niedrigste Rate vorsätzlicher Tötungen von 0 Fällen je 100.000 Einwohner und eine als niedrig einzustufende Gefangenenrate von 65 Insassen je 100.000 Einwohner.

Monaco wird durchschnittlich oft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 16 laufende Verfahren und damit eine Quote von 4,147 Fällen pro 10.000 Einwohner. Es wurde kein Mal verurteilt.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Fehlen von Kinderrechten (Humanium) und die Privilegierung Prominenter zu Lasten der Informationsfreiheit (rhine-Index).

02.03.2025

Länderfokus: Schweiz (7.)

Der Rheinische Index 2025, der Menschenrechtsindex für ganz Europa, ist online.

Die Schweiz belegt hier den 7. Platz von 50.

Die schweizerische Gesellschaft wächst infolge von Einwanderung langsam, aber kontinuierlich. Die Bevölkerung beträgt 8.962.258 Einwohner. Das nominale Bruttoinlandsprodukt beträgt 93.657 Dollar je Einwohner und ist damit das zweithöchste Europas und gleichzeitig der Welt. Das Land lebt vom Rohstoffhandel, dem Bankenwesen, der Lebensmittelindustrie und der Pharmaindustrie.

Die Schweiz hat eine als deutlich unterdurchschnittlich einzustufende Rate vorsätzlicher Tötungen von 0,48 Fällen je 100.000 Einwohner und eine niedrig einzustufende Gefangenenrate von 77 Insassen je 100.000 Einwohner.

Die Schweiz wird durchschnittlich oft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 189 laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,21088 Fällen pro 10.000 Einwohner. Das Land wurde siebenmal verurteilt und befindet sich damit im Mittelfeld. Festgestellt wurden ein Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit, zwei Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren, drei Verletzungen des Privat- und Familienlebens, ein Verstoß gegen das Recht auf eine wirksame Beschwerde, eine Verletzung des Diskriminierungsverbots.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren ein menschenrechtswidriges Verhalten von Großkonzernen im Ausland, zum Beispiel von Nestle, und eine zu restriktive Asylpolitik.

Länderfokus: Schweden (6.)

Der Rheinische Index 2025, der Menschenrechtsindex für ganz Europa, ist online.

Schweden belegt hier den 6. Platz von 50.

Die schwedische Gesellschaft wächst infolge von Einwanderung langsam, aber kontinuierlich. Die Bevölkerung beträgt 10.551.707 Einwohner. Das nominale Bruttoinlandsprodukt beträgt 56.188 Dollar je Einwohner. Das Land lebt von der Land- und Forstwirtschaft; dem Maschinenbau, der Fahrzeugindustrie sowie der Holz- und Papierindustrie.

Schweden hat eine als durchschnittlich einzustufende Rate vorsätzlicher Tötungen von 1,10 Fällen je 100.000 Einwohner und eine niedrig einzustufende Gefangenenrate von 80 Insassen je 100.000 Einwohner.

Schweden wird eher selten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 lediglich 36 laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,03411 Fällen pro 10.000 Einwohner. Das Land wurde keinmal verurteilt.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren einen diskriminierenden Umgang mit Ausländern und ausländischen Tatverdächtigen. Schweden führt illegale Grenzkontrollen durch, was die Einreise erschwert.

Länderfokus: Finnland (5.)

Im neuen Rheinischen Index 2025 ist Finnland vom zehnten Platz auf den fünften vorgerückt.

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Das Land hat 5.556.000 Einwohner. Die Bevölkerung wächst infolge von Zuzug. Das Land verfügt über ein nominales Bruttoinlandsprodukt in Höhe von 50.196,28 $ pro Person. Quellen des Wohlstands sind Elektronik-, Metall- und Papierindustrie, Telekommunikation und die Landwirtschaft

Finnland hat eine leicht überdurchschnittliche Tötungsrate von 1,25 pro 100.000 Einwohner, eine niedrige Gefangenenrate von 52 je 100.000 Einwohner, keinen anhängigen Fall vor dem EGMR und keine Verurteilung.

Kritisiert wird Finnland vor allem wegen seines Umgangs mit Asylsuchenden. Finnland erlaubt rechtswidrige Pushbacks von Flüchtlingen an der Grenze zu Russland, wenn die geplante Einreise auf Instrumentalisierung der Flüchtlinge durch ein anderes Land beruht.

Länderfokus: Norwegen (4.)

Im neuen Rheinischen Index 2025 ist Norwegen vom fünften Platz auf den vierten vorgerückt.

Das Land hat 5.550.203 Einwohner. Die Bevölkerung wächst infolge von Zuzug. Das Land verfügt über das zweithöchste nominale Bruttoinlandsprodukt in Europa in Höhe von 105.826 $ pro Person. Quellen des Wohlstands sind Öl- und Gasvorkommen, Aluminiumproduktion und Fischfang.

Norwegen hat eine niedrige Tötungsrate von 0,55 pro 100.000 Einwohner, eine ebenso geringe Gefangenenrate von 54 je 100.000 Einwohner, lediglich 54 anhängige Fälle vor dem EGMR und drei Verurteilungen, nämlich alle drei wegen Verletzungen des Privat- und Familienlebens, Art. 8.

Kritisiert wird Norwegen insbesondere wegen Windparks, die das Recht der Samen auf Rentierhaltung verletzten, und wegen der Haftbedingungen in den meisten Haftanstalten Norwegens. Empfehlungen des Komittees zur Verhütung von Folter in Hinblick auf Einzelhaft, psychische Betreuung und Bewegungsfreiheit außerhalb der Zellen wurden nicht umgesetzt.

Länderfokus: Niederlande (3)

Der Rheinische Index 2025, der Menschenrechtsindex für ganz Europa, ist online.

Die Niederlande belegen hier wieder den 3. Platz von 50.

Wirtschaftlich zählen die Niederlande mit einer Bevölkerung von 17.947.684 Einwohnern und einem nominalen Bruttoinlandsprodukt von 57.428 Dollar je Einwohner zu den wirtschaftlich starken Ländern. Dabei sind die Niederlande ein Sozialstaat mit wachsenden wirklichen und vermeintlichen Problemen.

Die Niederlande haben eine nicht unerhebliche, aber deutlich unterdurchschnittliche Mordrate von 0,791 Fällen je 100.000 Einwohner und eine ebenso einzustufende Gefangenenrate von 64 Insassen je 100.000 Einwohner.

Die Niederlande werden eher selten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatten 2023 lediglich 149 laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,08301 Fällen pro 10.000 Einwohner. Das Land wurde fünfmal verurteilt, nämlich einmal wegen unmenschlicher Behandlung, zweimal wegen unfairer Verfahren, einmal wegen Verletzung des Privat- und Familienlebens und einmal wegen Verletzung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren zu Recht den Umgang mit Asylsuchenden.  Erst kürzlich haben die Niederlande ein Gesetzespaket erlassen, das die Einreise erschweren, den Aufenthalt unerfreulicher gestalten und die Abschiebung erleichtern soll. Insbesondere soll der Familiennachzug legislativ und faktisch begrenzt werden. Die Kommunen sollen nicht mehr verpflichtet sein, Asylsuchenden Wohnraum zu stellen. Der Kreis der sicheren Länder soll erweitert werden.

 

Länderfokus: Deutschland (2)

Der neue Rheinische Index 2025 ist online!

Im Rheinischen Index 2025 ist die Bundesrepublik Deutschland von Platz 9 auf Platz 2 vorgerückt. 

Deutschland ist die größte Volkswirtschaft Europas mit einer Bevölkerung von 84.689.326 Personen und einem nominalen Bruttoinlandsprodukt von 48.756 EUR pro Person. Deutschland hat eine Mordrate im mittleren Bereich von 0,82 pro 100.000 Einwohner und eine  niedrige bis mittlere Gefangenenrate von 67 pro 100.000 Einwohner. Deutschland wird selten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 nur 174 laufende Verfahren und wurde nur drei Mal verurteilt, nämlich einmal wegen Verletzung des Familien- und Privatlebens und zweimal wegen Verletzung der Meinungsfreiheit.

Im Jahr 2024 sind erhebliche Vorwürfe wegen Folter in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen erhoben worden, die von einer Anstaltsärztin bestätigt worden sind. Einzelne Gefangene sind ohne Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen und unter Sprengung des gesetzlichen Rahmens überlang nackt in sogenannten B-Zellen festgehalten und fixiert worden. Gefangene wurden von Wärtern zusammengeschlagen und -getreten. Gegen die stellvertretende Anstaltsleiterin und neun weitere Justizbedienstete wird ermittelt. Die Vorwürfe sind seit einem Jahr behördenintern bekannt, sodass man sich fragt, warum nicht auch gegen die suspendierte Anstaltsleiterin und den Justizminister ermittelt wird.

Es wurden Kritiken an Deutschland wegen partieller Beschränkungen der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit erhoben.

So hat der UN-Sonderbeauftragte wegen Folter, Nils Melzer, im Jahr 2021 die Bundesrepublik wegen Polizeigewalt gegen Demonstranten gegen die Corona-Beschränkungen kritisiert. Er sah hier ein strukturelles Problem.

Human Rights Watch wiederum hat soeben in einem offenen Brief Beschränkungen der Solidaritäts-Demonstantionen für Palästina und Übergriffe gegen die Teilnehmer beklagt.

Insofern ist festzuhalten, dass selbst einem menschenrechtlichen Spitzenreiterland erhebliche Verstöße zur Last fallen, sodass davon auszugehen ist, dass sich das menschenrechtliche Niveau in Europa insgesamt erheblich verschlechtert hat.

 

Länderfokus: Irland (1)

Der Rheinische Index 2025 wird von Irland angeführt.

Wirtschaftlich zählt Irland mit einer Bevölkerung von 5.150.000 und einem nominalen Bruttoinlandsprodukt von 103.983,29 Dollar zu den Ländern mit einem rasanten Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum. Dabei ist Irland ein extrem unternehmerfreundlicher Staat mit geringen Steuern und wenig Regulierung. 

Irland hat eine nicht unerhebliche, aber deutlich unterdurchschnittliche Mordrate von 0,854 Fällen je 100.000 Einwohner und eine ebenso einzustufende Gefangenenrate von 91 Insassen je 100.000 Einwohnern. 

Irland wird sehr selten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 lediglich acht laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,01553 Fällen pro 100.000 Einwohner und wurde kein Mal verurteilt.

Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty kritisieren zu Recht das Verbot von Prostitution und sicherer Prostitution. Es führt zu einem Anstieg der Gewalt gegen Frauen und erschwert die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen.

 

Länderfokus: Aserbaidschan

Aserbaidschan belegte im Menschenrechtsindex 2019/220 den 32. Platz. Es wird im Index 2025 deutlich schlechter rangieren, da sich die Menschenrechtslage dramatisch verschlechtert hat.

Aserbaidschan ist mit einer Bevölkerung von 10.100.000 Einwohnern ein mittlerer Staat. Mit einem nominalen Bruttoinlandsprodukt von 7.751 Dollar je Einwohner gehört Aserbaidschan zu den wirtschaftlich schwächsten Ländern Europas, vergleichbar mir Albanien und Armenien, aber noch vor Moldawien. Dabei lebt das Land im Wesentlichen von der Öl- und Gasproduktion.

Aserbaidschan hat eine deutlich überdurchschnittliche Mordrate von 2,42 je 100.000 Einwohnern und eine stark überdurchschnittlich einzustufende Gefangenenrate von 244 Insassen je 100.000 Einwohner.

Aserbaidschan wird überdurchschnittlich oft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 1877 laufende Verfahren und damit eine Quote von 1,8549 Fällen pro 10.000 Einwohner.

Georgien wurde 2023 40 Mal vom EGMR verurteilt, und zwar zweimal wegen ineffektiver Untersuchungen, einmal wegen Verletzung des Lebensrechtes, zweimal wegen insofern ineffektiver Untersuchungen, zweimal wegen unmenschlicher Behandlung, zweimal insofern wegen ineffektiver Untersuchungen, achtmal wegen Verletzung von Freiheit und Sicherheit, zehnmal wegen eines unfairen Verfahrens, achtmal wegen Verletzung des Familien- und Privatlebens, einmal wegen Fehlens effektiver Rechtsbehelfe, dreimal wegen Verletzung der Meinungsfreiheit, sechsmal wegen Verletzung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, fünfmal wegen Eigentumsverletzung, siebenmal wegen sonstiger Menschenrechtsverstöße. 

Menschenrechtsorganisationen beklagen vor allem die fortdauernde Verfolgung von Regierungskritikern, kritischen Journalisten und kritischen Wissenschaftlern sowie Folter und unmenschliche Behandlung in Haft. Aserbaidschan wird von dem Präsidenten Ilham Alijew totalitär regiert und die Wirtschaft von seiner Familie korrupt beherrscht.

Länderfokus: Rumänien

Rumänien belegte im Menschenrechtsindex 2019/220 den 37.  Platz. Es wird im Index 2025 möglicherweise etwas schlechter rangieren, aber ungefähr auf gleichem Niveau.

Rumänien ist mit einer Bevölkerung von 19.520.000 Einwohnern ein mittelgroßer Staat. Mit einem nominalen Bruttoinlandsprodukt von 15.821 Dollar je Einwohner gehört Rumänien zu den wirtschaftlich schwächeren Ländern Europas. Dabei lebt das Land im Wesentlichen von der Fahrzeug-, Schiffs-, Wehr-, Pharma-, und Elektronikindustrie.

Rumänien hat eine überdurchschnittliche Mordrate von 1,296 je 100.000 Einwohnern und eine überdurchschnittlich einzustufende Gefangenenrate von 126 Insassen je 100.000 Einwohner.

Rumänien wird durchschnittlich oft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 4171 laufende Verfahren und damit eine Quote von 2,18879 Fällen pro 10.000 Einwohner.

Rumänien wurde 202358 Mal vom EGMR verurteilt, und zwar dreimal wegen ineffektiver Untersuchungen, 32mal wegen unmenschlicher Behandlung, dreimal wegen insofern ineffektiver Untersuchungen, viermal wegen Verletzung von Freiheit und Sicherheit, siebenmal wegen eines unfairen Verfahrens, zweimal wegen überlanger Verfahren, einmal wegen Nichtbefolgung von Urteilen des EGMR, siebenmal wegen Verletzung des Privat- und Familienlebens, einmal wegen Verletzung der Meinungsfreiheit, viermal wegen Diskriminierung, dreimal wegen Eigentumsverletzung, einmal wegen Verletzung der freien Wahl und einmal wegen Doppelbestrafung.

 

Rumänien ist bekannt für die Diskriminierung von Roma und für schlechte Zustände in den Gefängnissen. Die Präsidentschaftswahl vom 24.11.2024 wurde vom Verfassungsgerichtshof aufrgrund eines angeblichen hybriden Angriffs Russlands über die Plattform TikTok annuliert. Dabei wäre nach den Gesetzen der Mathematik nicht zu erwarten gewesen, dass der rechtsextreme Kandidat Calin Georgescu die Wahl gewonnen hätte, sondern die liberale Kandidatin Elena Lasconi, dier die Geheimdienste kritisiert hatte. Es war das Außenministerium der USA, das Rumänien gebeten hatte, die Wahl zu annulieren.  Natürlich kann eine Wahl nicht annulliert werden, weil die Meinungsbildung beanstandet wird. Überall finden sich Unterstützer von Parteien, insbesondere US-Millirdäre, die mit erheblichem Geld- und Medieneinsatz für ihre Favoriten werben. Letztlich wird der Einfluss von TikTok völlig überschätzt. 

Länderfokus: Georgien

Georgien belegte im Menschenrechtsindex 2019/220 den 34. Platz. Es wird im Index 2025 möglicherweise etwas schlechter rangieren, aber ungefähr auf gleichem Niveau.

Georgien ist mit einer Bevölkerung von 3.700.000 Einwohnern ein kleiner Staat. Mit einem nominalen Bruttoinlandsprodukt von 8.173 Dollar je Einwohner gehört Georgien zu den wirtschaftlich schwächsten Ländern Europas, vergleichbar mir Albanien und Armenien, aber deutlich vor Moldawien.. Dabei lebt das Land im Wesentlichen von der Landwirtschaft, Tourismus, der Metallindustrie und dem Maschinenbau.

Georgien hat eine überdurchschnittliche Mordrate von 2,07 je 100.000 Einwohnern und eine stark überdurchschnittlich einzustufende Gefangenenrate von 273 Insassen je 100.000 Einwohner.

Georgien wird durchschnittlich oft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 185 laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,49824 Fällen pro 10.000 Einwohner.

Georgien wurde 2023 12 Mal vom EGMR verurteilt, und zwar zweimal wegen ineffektiver Untersuchungen, einmal wegen Folter, einmal wegen unmenschlicher Behandlung, zweimal wegen insofern ineffektiver Untersuchungen, viermal wegen Verletzung von Freiheit und Sicherheit, einmal wegen eines unfairen Verfahrens, einmal wegen Verletzung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, viermal wegen Diskriminierung, zweimal wegen Eigentumsverletzung, einmal wegen sonstiger Menschenrechtsverstöße. 

2024 führte der Machtkampf zwischen prorussischen und prowestlichen  Kräften zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen der prorussischen Regierung unter dem Einfluss des Milliardärs Iwanischwili. Entsprechende Berichte von Amnesty International und Human Rights Watch, die Übergriffe gegen Demonstranten und Aktivisten schildern, sind glaubhaft. Die Regierungsmehrheit verabschiedete 2024 ein Gesetz über die Registrierung von NGOS mit ausländischer Finanzierung als Agenten und ein weiteres Gesetz zur Unterdrückung von LGBTG-Aktivismus. Die Wahlen im Herbst 2024 sind durch Gewalt und gezielte Störungen beeinträchtigt worden.

Länderfokus: Andorra

Andorra belegte im Menschenrechtsindex 2019/220 den 1. Platz. Es wird diesen Platz im Index 2025 nicht halten können, wird aber weiter zu den Ländern mit hohem Standard gehören.

Andorra ist mit einer Bevölkerung von 79.034 Einwohnern ein Zwergstaat. Mit einem nominalen Bruttoinlandsprodukt von 43.785 Dollar je Einwohner gehört Andorra zu den wirtschaftlich stärksten Ländern Europas, rangiert aber hinter Deutschland. Dabei lebt das Land als Steueroase vom Tourismus, von der Energieerzeugung und vom Bankwesen.

Andorra hat eine deutlich überdurchschnittliche Mordrate von 2 Fällen und damit 2,53 je 100.000 Einwohnern und eine leicht unterdurchschnittlich einzustufende Gefangenenrate von 74 Insassen je 100.000 Einwohner.

Andorra wird unterdurchschnittlich oft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 lediglich 2 laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,25305 Fällen pro 10.000 Einwohner.

Andorra gehört zu den Ländern, die 2023 kein Mal vom EGMR verurteilt wurden.

Länderfokus: Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina belegte im Menschenrechtsindex 2019/220 den 29. Platz. Es hat gute Chancen, sich im Menschenrechtsindex 2025 zu verbessern.

Wirtschaftlich zählt Bosnien und Herzegowina mit einer Bevölkerung von 3.233.526 Einwohnern und einem nominalen Bruttoinlandsprodukt von 7.078 Dollar je Einwohner zu den wirtschaftlich schwächsten Ländern Europas. Dabei bietet das Land seiner jungen Bevölkerung aber wenig Arbeitschancen, sodass es auch wegen der Jugendarbeitslosigkeit von 67,6 % zu einem kontinuierlichen Bevölkerungsschwund kommt.

Bosnien und Herzegowina hat eine nicht unerhebliche, aber etwa durchschnittliche Mordrate von 1,08 Fällen je 100.000 Einwohner und eine leicht unterdurchschnittlich einzustufende Gefangenenrate von 83 Insassen je 100.000 Einwohner.

Bosnien und Herzegowina wird unterdurchschnittlich oft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 lediglich 104 laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,32163 Fällen pro 10.000 Einwohner. Das Land wurde 2023 zweimal verurteilt, nämlich einmal wegen Nichtbefolgung eines Urteils und einmal wegen Verletzung des Eigentumsrechts.

Bosnien-Herzegowina ist verschiedentlich vom EGMR wegen der Wahlgesetze verurteilt worden. Die Wahlen in Bosnien laufen getrennt nach Volksgruppen ab. So wählen jeweils Bosniaken, Kroaten und Serben ein Mitglied des Staatspräsidiums sowie ihre Vertreter im Parlament. Dies verletzt Juden und Roma bereits deshalb, weil diese als Angehörige einer Minorität nicht wählbar sind. Verletzt wird aber auch das aktive Wahlrecht, weil zum Beispiel Serben außerhalb der Teilrepublik Srpska ihre Vertreter nicht wählen können. Hier ist zurzeit der Fall "Kovecevic`gegen Bosnien und Herzegowina" vor der Großen Kammer anhängig. Die Anhörung war am 20.11.2024. Es ist wie in der ersten Instanz mit einer Verurteilung zu rechnen.

Länderfokus: Niederlande

Die Niederlande belegten im Menschenrechtsindex 2019/220 den 3. Platz. Sie haben gute Chancen, im Menschenrechtsindex 2025 diesen Platz zu verteidigen.

Wirtschaftlich zählen die Niederlande mit einer Bevölkerung von 17.947.684 Einwohnern und einem nominalen Bruttoinlandsprodukt von 57.428 Dollar je Einwohner zu den wirtschaftlich starken Ländern. Dabei sind die Niederlande ein Sozialstaat mit wachsenden wirklichen und vermeintlichen Problemen.

Die Niederlande haben eine nicht unerhebliche, aber deutlich unterdurchschnittliche Mordrate von 0,791 Fällen je 100.000 Einwohner und eine ebenso einzustufende Gefangenenrate von 64 Insassen je 100.000 Einwohner.

Die Niederlande werden eher selten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatten 2023 lediglich 149 laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,08301 Fällen pro 10.000 Einwohner. Das Land wurde fünfmal verurteilt, nämlich einmal wegen unmenschlicher Behandlung, zweimal wegen unfairer Verfahren, einmal wegen Verletzung des Privat- und Familienlebens und einmal wegen Verletzung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren zu Recht den Umgang mit Asylsuchenden.  Erst kürzlich haben die Niederlande ein Gesetzespaket erlassen, das die Einreise erschweren, den Aufenthalt unerfreulicher gestalten und die Abschiebung erleichtern soll. Insbesondere soll der Familiennachzug legislativ und faktisch begrenzt werden. Die Kommunen sollen nicht mehr verpflichtet sein, Asylsuchenden Wohnraum zu stellen. Der Kreis der sicheren Länder soll erweitert werden.

 

Länderfokus: Irland

Irland belegte im Menschenrechtsindex 2019/220 den 11. Platz. Es hat gute Chancen, im Menschenrechtsindex 2025 auf den ersten Platz vorzurücken.

Wirtschaftlich zählt Irland mit einer Bevölkerung von 5.150.000 und einem nominalen Bruttoinlandsprodukt von 103.983,29 Dollar zu den Ländern mit einem rasanten Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum. Dabei ist Irland ein extrem unternehmensfreundlicher Staat mit geringen Steuern und wenig Regulierung. 

Irland hat eine nicht unerhebliche, aber deutlich unterdurchschnittliche Mordrate von 0,854 Fällen je 100.000 Einwohner und eine ebenso einzustufende Gefangenenrate von 91 Insassen je 100.000 Einwohnern. 

Irland wird sehr selten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 lediglich acht laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,01553 Fällen pro 100.000 Einwohner und wurde kein Mal verurteilt.

Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty kritisieren zu Recht das Verbot von Prostitution und sicherer Prostitution. Es führt zu einem Anstieg der Gewalt gegen Frauen und erschwert die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen.

 

 

 

 

Länderfokus: Ukraine

Die Ukraine hat in den letzten fünf Jahren einen enormen Bevölkerungsverlust zu verzeichnen. Hatte die Ukraine 2019 noch eine Bevölkerung von 42.101.650 Menschen, so sind es jetzt nur noch 33.365.000 Menschen, was auf den Krieg zurückzuführen ist. Einerseits verlassen viele Millionen Bürger die Ukraine, um Zuflucht im restlichen Europa zu suchen, andererseits sterben aber auch viele junge Männer vor allem aus den unteren Schichten auf den Schlachtfeldern im Osten des Landes.

Wirtschaftlich befindet sich die Ukraine mit einem nominalen Bruttoinlandsprodukt von 5.663 Dollar je Kopf, einer Inflation von zuletzt 9,7 %, einer Staatsverschuldung von zuletzt 148,6 Mrd. US-Dollar (2019: 61,95 Mrd. US-Dollar)  und einer Arbeitslosigkeit von 14,2  % (2019: 8,5 %) in einer enormen Abhängigkeit von den reichen Ländern des Westens. 

Die Ukraine hat eine Mordrate von 3,84 Fällen je 100.000 Einwohner und eine Gefangenenrate von 116 Insassen je 100.000 Einwohnern. Die Gefangenenrate ist wie die Russlands stark gesunken, was kein gutes Zeichen ist, da offenbar viele Insassen entlassen worden sind, um Kriegsdienst zu leisten.

Die Ukraine wird sehr oft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 8.737 laufende Verfahren und damit eine Quote von 2,61861 pro 100.000 Einwohner. Die Ukraine wurde 123 Mal verurteilt, und zwar einmal wegen Verletzung des Lebens, sechsmal wegen ineffektiver Untersuchungen in diesem Zusammenhang, 40 Mal wegen unmenschlicher Behandlung, zehnmal wegen ineffektiver Untersuchungen in diesem Zusammenhang, 72 Mal wegen Verletzung von Freiheit und Sicherheit, 12 Mal wegen unfairer Verfahren, 38 Mal wegen zu langer Verfahren, 13 Mal wegen Verletzung des Privat- und Familienlebens, fünfmal wegen Verletzung der Meinungsfreiheit, einmal wegen Verletzung der Vereinigungsfreiheit, 56 Mal wegen Fehlens eines wirksamen Rechtsbehelfs, einmal wegen Diskriminierung, siebenmal wegen Eigentumsverletzung und einmal wegen anderer Rechte.

Der Ukraine wird mittlerweile auch von den ukrainefreundlichen Massenmedien vorgeworfen, vor allem junge Männer, mittlerweile aber wohl auch junge Frauen zwangszurekrutieren. Junge Menschen werden von Militärangehörigen angesprochen und in Fahrzeuge gezwungen, die sie in Kasernen bringen. Moniert wird außerdem die Misshandlung von Kriegsgefangenen, die Gefährdung von Zivilisten in der Ostukraine und die Misshandlung von Minderheiten.

Länderfokus: Türkei

Die Türkei ist menschenrechtlich eines der finstersten Länder Europas, dabei aber durchaus ambivalent, weil die Zustimmung zum repressiven System bei einem erheblichen Teil der Bevölkerung sehr stark ist. Das Land hat eine Bevölkerung von 85.372.377 Einwohnern und kann mitlitärisch-politisch als Mittelmacht bezeichnet werden. Wirtschaftlich befindet sich die Türkei mit einem nominalen Bruttoinlandsprodukt von 13.383 Dollar je Kopf, einer Inflation von durchschnittlich 53,9 %  und einer Arbeitslosigkeit von 9,4 % in einer langen und tiefen Wirtschaftskrise. Die Türkei hat eine relativ hohe Mordrate von 2,69 Fällen je 100.000 Einwohner und eine äußerst hohe Gefangenenrate von 418 Insassen je 100.000 Einwohnern. Es ist dies der höchste gemessene Wert in ganz Europa. Die Türkei wird sehr oft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 23.397 laufende Verfahren und damit eine Quote von 2,74058  pro 100.000 Einwohner. Die Türkei wurde 72 mal verurteilt, und zwar drei mal wegen unmenschlicher Behandlung, sechs mal wegen ineffektiver Untersuchungen, 16 mal wegen Verletzung von Freiheit und Sicherheit, 17 mal wegen unfairer Verfahren, 38 mal wegen zu langer Verfahren, wegen Nichtbefolgung von Urteilen des EGMR, 15 mal wegen Verletzung des Privat- und Familienlebens,  zehn malwegen Verletzung der Meinungsfreiheit, 16 mal wegen Verletzung der Vereinigungsfreiheit, einmal wegen Diskriminierung, vier mal wegen Eigentumsverletzung und einmal wegen Verletzung des Erziehungsrechts.

Die Türkei hat vor allem ein übergriffiges Polizeisystem. Die Putschereignisse von 2016 haben gezeigt, dass die Polizei noch mächtiger als das Militär ist. Folter und Freiheitverlertzungen sind wieder an der Tagesordnung. Unterdrückt werden Kurden, sexuelle Minderheiten, politische Dissidenten, kritische Künstler und Menschen, die einfach das Pech haben, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein.

Soeben hat ein Bezirksbürgermeister von Istanbul, eine von Erdogan eingesetzte lokale Instanz, den harmlosen Film „Queer“ mit Daniel Craig in der Hauptrolle wegen „provokativen Inhalts“ und „Gefährdung des gesellschaftlichen Friedens“ verboten. Daraufhin hat der Veranstalter Mubi das Festival wegen Verletzung der Kunst und Meinungsfreiheit abgesagt.

Länderfokus: Bundesrepublik Deutschland

Im Rheinischen Index 2025 wird die Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich eine der Spitzenpositionen einnehmen. Deutschland ist die größte Volkswirtschaft Europas mit einer Bevölkerung von 84.689.326 Personen und einem nominalen Bruttoinlandsprodukt von 48.756 EUR pro Person. Deutschland hat eine Mordrate im mittleren Bereich von 0,82 pro 100.000 Einwohner und eine  niedrige bis mittlere Gefangenenrate von 67 pro 100.000 Einwohner. Deutschland wird selten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 nur 174 laufende Verfahren und wurde nur drei mal verurteilt, nämlich einmal wegen Verletzung des Familien- und Privatlebens und zweimal wegen Verletzung der Meinungsfreiheit.

In diesem Jahr sind erhebliche Vorwürfe wegen Folter in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen erhoben worden, die von einer Anstaltsärztin bestätigt worden sind. Einzelne Gefangene sind ohne Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen und unter Sprengung des gesetzlichen Rahmens überlang nackt in sogenannten B-Zellen festgehalten und fixiert worden. Gefangene wurden von Wärtern zusammengeschlagen und -getreten. Gegen die stellvertretende Anstaltsleiterin und neun weitere Justizbedienstete wird ermittelt. Die Vorwürfe sind seit einem Jahr behördenintern bekannt, so dass man sich fragt, warum nicht gegen die suspendierte Anstaltsleiterin und den Justizminister ermittelt wird.

Länderfokus: Moldawien

In unserem Rheinischen Index 2025 wird Moldawien voraussichtlich einen der letzten Plätze belegen. Moldawien ist das ärmste Land Europas mit einer Bevölkerung von 3.550.000 Einwohnern mit einem nominalen Bruttoinlandsprodukt von 2.280 Dollar je Kopf. Moldawien hat eine relativ hohe Mordrate von 2,27 Fällen je 100.000 Einwohner und eine hohe Gefangenenrate von 194 Insassen je 100.000 Einwohnern.  Moldawien wird oft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeklagt und hatte 2023 1.149 laufende Verfahren und damit eine Quote von 0,45254 pro 100.000 Einwohner. Moldawien wurde vor allem 24-mal verurteilt, und zwar zweimal wegen unmenschlicher Behandlung, zweimal wegen ineffektiver Untersuchungen, fünfmal wegen Verletzung von Freiheit und Sicherheit, neunmal wegen unfairer Verfahren, fünfmal wegen Nichtbefolgung von Urteilen des EGMR, sechsmal wegen Verletzung des Privat- und Familienlebens, einmal wegen Verletzung der Meinungsfreiheit, zweimal wegen Fehlens eines effektiven Rechtsbehelfs, einmal wegen Diskriminierung, sechsmal wegen Eigentumsverletzung und einmal wegen Verletzung eines anderen Rechts.

 

 

Berlin - Teheran: Das Verhängnis der Staatsräson

Der Schutz Israels bleibt Staatsräson Deutschlands. In einer viel kritisierten Rede verteidigte Außenministerin Baerbock die Angriffe Israels auf Zivilisten im Gaza-Streifen und im Libanon. Sie vertrat die Ansicht, dass der Schutzstatus  ziviler Orte verloren ginge, wenn sich Terroristen dort verschanzten. Kurz darauf kündigte Bundeskanzler Scholz an, dass Deutschland weiter Waffen an Israel liefern werde.

Ein Preis, den Deutschland dafür bereits jetzt zahlt, ist der gesellschaftliche Frieden in Deutschland. Auf den Straßen demonstriert die studentische Linke an der Seite der migrantischen Jugend gegen die unverhohlen unterschiedliche Wertschätzung von Leben und verliert angesichts der brutalen Repression der Polizei weiteres Staatsvertrauen. 

Die Antwort aus den Reihen der Vereinten Nationen könnte für Deutschland noch verhängnisvoller sein. Francesca Albanese, eine der angesehensten Juristinnen der Vereinten Nationen und Sonderberichterstatterin für Palästina, forderte Baerbock auf, Belege vorzulegen, und kündigte juristische Konsequenzen für Deutschland an. Sicherlich werden Scholz und Baerbock sich vor keinem internationalen Tribunal verantworten müssen. Deutschland könnte aber für seine Unterstützung zu horrenden Reparationszahlungen verpflichtet werden.

Der Schutz von Hamas und Hisbollah wiederum bleibt Staatsräson des Iran. Jetzt wurde bekannt, dass diese Staatsräson auch für den Iran ernste Konsequenzen haben kann. Israel ist bereits dabei, einen großangelegten Luftangriff auf den Iran vorzubereiten. Ken Klippenstein veröffentlichte am Wochenende einen geleakten US-Geheimdienstbericht, der die Vorbereitungen des israelischen Militärs auf einen großangelegten Blitzkrieg gegen den Iran offenbarte.

Dabei sind sich die Staatsräson Deutschlands und die des Irans doch sehr ähnlich. Beide Länder vertreten ihre fragwürdigen Interessen, beide Länder lassen lieber andere kämpfen und bluten, beide Länder zündeln und fachen den Konflikt an. Und beide Länder unterhalten immer noch eine ausgeprägte Diplomatie miteinander, im Übrigen gerade durch die grüne Iran-Connection.

Der neue Rheinische Index kommt Anfang 2025!

Links abgebildet ist der alte Rheinische Index aus 2019/2020. Im Moment wird der neue Rheinische Index erarbeitet.

Es zeichnet sich ab, dass Irland, Deutschland, Niederlande, Norwegen und Finnland das Rennen machen und den besten Menschenrechtsstandard aufzuweisen haben. Genauso zeichnet sich ab, dass Russland, Weißrussland, Moldawien, die Türkei und Aserbaischan den schlechtesten Menschenrechtsstandard haben, wobei Russland Weißrussland an Schlechtigkeit überholt hat. 

Besonders starke Verbesserungen zeigen Bosnien und Herzegowina, Estland, Montenegro und Nordmazedonien.

Besonders starke Verschlechterungen weisen Aserbaidschan, San Marino,, Griechenland und Liechtenstein auf.

Julian Assange als politischer Gefangener anerkannt

Am 01.10.2024 sprach Julian Assange vor dem Ausschuss für Justiz und Menschenrechte und stellte sich anschließend den Fragen der Ausschussmitglieder. Assange schilderte die Versuche der CIA, ihn auszuforschen, an DNA seines Sohnes zu kommen und ihn schließlich umzubringen. Er schilderte auch die Tatsache, dass einer der Whistleblower, die dies aufgedeckt hatten, zu 40 Jahren Isolationshaft verurteilt wurde, die in einem Hochsicherheitsgefängnis mit schwarz gestrichenen Fenstern und technisch verstärkter Akkustik vollzogen wird. Assange vertrat die Ansicht, dass durch seinen Fall letztlich die Informationsfreiheit in den USA und in der ganzen Welt stark eingeschränkt ist, so dass auch andere Staaten wie zum Beispiel Russland die Informationsfreiheit einschränken und Journalisten hart sanktionieren. Julian Assange verwies in diesem Zusammenhang auf die vielen Journalisten, die in der Ukraine und in Gaza getötet wurden. Die Vereinbarung, die das Assange-Team mit der US-Justiz abgeschlossen hat, soll Julian Assange wohl auch dahingehend binden, bestimmte Rechtsbehelfe beispielsweise vor dem EGMR nicht zu ergreifen. 

Es ist also davon auszugehen, dass ein Wiederaufnahmeverfahren oder auch ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtsverfahren den Justizdeal hinfällig machen und Assange neuerlicher Verfolgung aussetzen würde. Ausschließen kann die Vereinbarung solche Rechtsbehelfe jedoch nicht wirksam.

Assange wies außerdem noch darauf hin, dass

- eine Einschränkung des Asylrechts die Informationsfreiheit einschränkt,

- ein Wettbewerb zwischen den Staaten notwendig ist für Informationsfreiheit und Menschenrechte.

Letzteres ist die Basis des rhine-index.

Am 02.10.2024 beschloss die Parlamentarische Versammlung des Europarates mit 88 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen, dass Julian Assange politischer Gefangener war, und warnte zugleich vor den negativen Implikationen seines Falles auf die Informationsfreiheit- und Meinungsfreiheit. Dies bedeutet, dass Assange von den USA und dem Vereinigten Königreich zu Unrecht verfolgt wurde und eine Verletzung seiner Menschenrechte vorliegt. 

Darüber hinausgehend kann man aus der Entschließung folgern, dass mit der Verfolgung Assanges allgemein ein Einschnitt in den freien  Informationsfluss stattfand. 

Aufzuarbeiten wird wohl nicht nur die Rolle der Europäischen Staaten, also insbesondere des Vereinigten Königreichs, Schwedens und auch der Bundesrepublik , sondern auch der Presse und vor allem die Rolle Amnesty Internationals, die Assange den Status als „Prisoner of Consiosness“ bis zuletzt versagt hat. Es gibt offensichtlich konzertierte Kräfte, die in den Staat und die Zivilgesellschaft hineinwirken.

Positiv zu vermerken ist, dass mit der Assange-Bewegung ein globaler Player für die Freiheit der Information gemäß Art. 10 EMRK entstanden ist.

Wir müssen auch  über die Menschenrechtslage im Westen sprechen!

In den ersten drei Monaten des Jahres 2025 wird der Rheinische Index erscheinen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass sich die Menschenrechtslage in Europa verschlechtert hat.

Die Haftquote ist nicht gestiegen. Die Einzelquoten haben sich aber verändert. So ist die Quote einigen Ländern sprunghaft gestiegen, dies vor allem in der Türkei. Unter den Ländern mit gestiegener Haftquote ist aber auch Schweden. Diese starke Steigerungsquote korrespondiert nicht mit einer gestiegenen Mordrate, die Mord-Quote in Schweden ist nur leicht gestiegen. Es ist also davon auszugehen, dass der Populismus greift und ein negativer menschenrechtlicher Faktor ist.

Gesunken ist die Haftquote vor allem in der Ukraine und in Russland. Es ist sicher, dass der Kriegseinsatz von Häftlingen dazu geführt hat, was auch für eine desolate Menschenrechtslage spricht.

 

Gesunken ist insgesamt und in Einzelfällen die Zufriedenheit der Bürger mit der Menschenrechtslage in ihren Ländern, was sich in steigenden Fallzahlen in Straßburg äußert. Zu nennen sind hier insbesondere Aserbaidschan, Albanien, Armenien, Griechenland, Kroatien, Lettland, Moldawien, Monaco, Rumänien, San Marino, Slowenien und die Ukraine. Es ist davon auszueghen, dass der Krieg ein überaus negativer menschenrechtsfeindlicher Faktor ist.

Die Zahl anhängiger Verfahren ist nur in weniger Ländern gesunken, nämlich vor allem in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro.

 

 

 

Naher Osten: Die Welt muss einschreiten

In der vergangenen Woche explodierten am Dienstag Tausende von Pagern und am Mittwoch Tausende von Walkie-Talkies in der Hand und den Taschen ihrer Benutzer. Hierbei wurden etwa 3.000 Menschen verletzt und 37 getötet, darunter auch Kinder. Seitdem bombardiert Israel den Libanon. Nach übereinstimmenden Medienberichten hat der israelische Geheimdienst Mossad die soeben bestellten Geräte vor Auslieferung präpariert und so in den Verkehr gebracht.

In Deutschland wird kontrovers diskutiert, ob ein solcher Angriff rechtmäßig ist. Dabei übersehen die befragten Fachleute, dass es bereits insofern nichts zu diskutieren gibt, weil auch eine unbeabsichtigte Tötung im Kriegseinsatz  eine Menschenrechtsverletzung darstellt; der Erfolg reicht, das Risiko trifft immer den handelnden Staat.

Darüber hinaus ist das Inverkehrbringen von als Kommunikationsmitteln  getarnten Sprengfallen immer ein Kriegsverbrechen, wenn nicht abzusehen ist, ob die Sprengfalle Zivilsten trifft, worauf der Hohe Kommissar für Menschenrechte, Volker Türk am 20.09.2024 hinwies. Dies ist hier unzweifelhaft der Fall, da nicht klar ist, wem das Gerät letztlich ausgehändigt wird.

Die Welt hätte längst einschreiten müssen. Es sterben Menschen. Israel diskrediert sich selbst und schürt Antisemitismus. Die Israel bestärkende Haltung westlicher Länder entzweit die Bevölkerung im Westen und beleidigt die Einwohner mit islamischem Hintergrund.

Menschenrechtsindex 2025

Der Rheinische Index 2025 wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 präsentiert werden können.

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass sich die Menschenrechtslage in einigen Staaten gravierend verschlechtert hat. Dazu gehören erwartungsgemäß vor allem Kroatien, Moldavien und Amenien sowie überraschend San Marino und Monaco. Dies sind Staaten, die im Vergleich zum Index von 2019/2020 besonders vielen und besonders vielen erfolgreichen Menschenrechtsbeschwerden ausgesetzt sind.

Weiterhin im wesentlichen unverändert schlecht bleibt die Lage in Weißrussland, Russland und der Ukraine.

Verbessert hat sich die menschenrechtliche Lage in Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Estland und Litauen, auch wenn diese Länder keine Spitzenplätze belegen können.

Weiterhin unverändert gut ist sie in Andorra, Liechtenstein, Deutschland und Finnland.

Das Sicherheitspaket der Bundesregierung verstößt gegen Grund- und Menschenrechte

Die Bundesregierung hat ein sogenanntes Sicherheitspaket verabschiedet, das der Gefahr terroristischer und krimmineller Gewaltakte von Migranten vorbeugen soll. Hierzu zählen:

Es wurde eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Tasern durch die Bundespolizei geschaffen. Das war bisher nicht möglich, weil es eine Ermächtigungsgrundlage nicht gab. Da, wo der Taser eingesetzt wird, wie in Nordrhein-Westfalen, hat er sich nicht bewährt. Die Organisation „Frag den Staat“ hatte die Einsatzregeln freigeklagt und festgestellt, dass der Taser kaum einsatzbar ist. Vor allem ist er in unübersichtlichen Bewegungslagen nicht einsetzbar. Das bedeutet, dass der Taser vor allem als Mittel zur Tötung vorgeschädigter, relativ ungefährlicher Personen und als Foltermittel in Erscheinung getreten ist.

Besonders zweifelhaft ist auch der Wegfall aller Sozialleistungen für Migranten, die nach den Dublinregeln aussreisepflichtig sind und von deren Ausgangs- und Zielstaat eine Rücknahmezustimmung vorliegt. Das Existenzminimum ist nach Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz und Art. 8 EMRK absolut geschützt, so dass hier ein bewusster Rechtsbruch gegeben sein dürfte. 

Sodann wurde das Waffenrecht verschärft, obwohl der Messerangriff in Solingen mit einem ohnehin verbotenen Messer begangen wurde.

Bei Reisen ins Herkunftsland soll der Schutzstatus entfallen.

Es dürfen biometrische Daten genutzt werden, um die Identität von Schutzsuchenden festzustellen.

Die Dienste, insbesondere der Verfassungschutz, erhalten mehr Rechte.

Außerdem wurde immer wieder bekräftigt, auch nach Afghanistan und Syrien abschieben zu wollen..

Fall Varta: Verletzt das StaRuG Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK?

Für die Kleinaktionäre der Varta AG ist der Totalverlust eingetreten. Sie werden alles verlieren, weil ihre Aktien eingezogen werden. Statt dessen springen Porsche und die bisherige Mehrheitsgesellschafterin Montana Tech Components AG (Michael Tojner) mit 60 Millionen EUR ein und sind dann alleinige Gesellschafter.

Möglich macht es das StaRug vom 17.12.2020. Es ist dies das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz, das zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Dieses schafft die Möglichkeit des Schuldnenschnitts zulasten von Gesellschaftern. Alle Kapitalanteile werden auf Null gesetzt und eingezogen, um so den Einstieg neuer Gesellschafter mit neuem Geld zu ermöglichen.

Das Problem sind Bewertungsfragen und mangelnde Transparenz:

Bleibt nach dem Schuldenschnitt nur der Gesellschafter kein positiver Wert übrig? Dann wäre die Einziehung kein Schaden.

-Oder bleibt nach der Einziehung der Gesellschaftsanteile ein positiver Unternehmenswert übrig? Dann wäre die Einziehung ein Schaden für die Gesellschafter.

Ein weiteres Problem ist der Einsatzzeitpunkt. Das StaRug soll greifen, wenn Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung noch nicht eingetreten sind. Das ist problematisch, weil den Aktionären damit Möglichkeiten genommen werden.

Eine weitere Frage ist, ob das Unternehmen vorher nicht Wege einer allgemeinen Kapitalerhöhung beschreiten muss.

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits die Annahme einer Verfassungsbeschwerde im Fall Leoni im September 2023 ohne Begründung abgelehnt. Die Leoni-Aktionäre hatten im Jahr 2023 durch ein Delisting alles verloren. Die DWS hat nach dieser Entscheidung das Leoni-Management in die Haftung genommen. Das Bundesverfassungsgericht mit seiner Einschätzung richtig liegt.

Es erscheint zweifelhaft, ob das StaRug mit dem Grundgesetz, Art. 14 GG, und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist.

Allerdings ist eine weitere Frage, ob und inwieweit der Rechtsweg zu erschöpfen ist, bevor der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden kann.- 

Die Ukraine verletzt Art. 9 EMRK

In der vergangenen Woche hat das ukrainische Parlament per Gesetzdie Ukrainisch-orthodoxe Kirche verboten. Die Ukrainisch-orthodoxe Kirche, ein Dachverband zahlreicher Einzelkirchen, war bis zum Frühjahr 2022 mit der russischen orthodoxen Kirche verbunden, hat sich von dieser jedoch nach dem russischen Angriff losgesagt und den Angriff verurteilt. 

Das Verbot der Kirche verletzt die Religionsfreiheit und verstößt ohne weiteres gegen Art. 9 EMRK. Es erschwert die Religionsausübung, weil es die Wahlfreiheit der Gläubigen entfallen lässt und die Religionsausübung innerhalb der Kirche unmöglich macht. Darüber hinaus ist die Kirche selbst Trägerin des Menschenrechts auf Religionsfreiheit. Regelmäßig scheitern Verbote von Kirchen und religiösen Gemeinschaften vor dem EGMR. Der Fall „Moskauer Heilsarmee gegen Russland“ des GMR vom ist das bekannteste Beispiel.

Bereits zuvor gab es Übergriffe des ukrainischen Geheimdienstes gegen Kirchen. Computer wurden beschlagnahmt, Kirchen und Wohngebäude durchsucht. Hintergrund ist, dass der ukrainische Staat unter Poroschenko im Jahr 2018 die Gründung einer konkurrierenden Kirche, der Organisation Ukrainischer Kirchen gegründet und fortan diese begünstigte durch die Okkupation von Kirchengebäuden, die Vertreibung von Pfarrern und die Duldung von Übergriffen. Das Kirchenverbot ist also ein Akt der Enteignung und der Gleichschaltung.

Deutsche Medien wie die halbstaatliche Tagesschau unterstützen die PÜbergriffe gegen die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche, indem sie diese als „Moskauer orthodoxe Kirche“ und als „mit Russland verbundene orthodoxe Kirche“ bezeichnen.

Bulgarien: Ein Anschlag auf Informationsfreiheit und sexuelle Freiheit

Am 15.08.2024 ist in Bulgarien das Gesetz über das „Verbot der Propaganda für LGBT“ in Kraft getreten, das die Informationsvermittlung über sexuelle Erscheinungsformen verbietet, die vom traditonellen heterosexuellen Rollenbild abweichen. Es verbietet insbesondere die Förderung oder Darstellung von nicht heterosexuellen Beziehungen in Schulen, auf öffentlichen Veranstaltungen und in Medien, die für Minderjährige zugänglich sind. Die Gesetzesinitiative ging von der rechtsextremistischen Partei „Wiedergeburt“ aus und wurde von einer breiten Mehrheit im Parlament angenommen.

Das Gesetz dürfte sowohl gegen Art. 10 EMRK als auch gegen Art. 8 EMRK verstoßen. Der Verletzung der Informationsfreiheit liegt bereits darin, dass auch  einfache und neutrale Darstellungen sexueller Erscheinungsformen beschränkt werden. Die Verletzung des Privatlebens dürfte darin liegen, dass homosexuelle, transsexuelle und andere abweichende Lebensformen wieder in ein Nischendasein verbannt werden.

 

Unterschreiben Sie die Petition gegen das Gesetz hier:

https://action.allout.org/de/m/4ed9add3/

Folterlager als israelische Normalität

Die israelische Menschenrechtsorganisation B´Tselem hat Palästinenser befragt, die aus den israelischen Lagern freigelassen wurden und kommt zu dem eindeutigen Urteil, dass Gefangene systematisch gefoltert werden. Dazu zählen

- Hunger,

- unzureichende medizinische Versorgung,

- Schläge,

- der Einsatz von Hunden,

- Vergewaltigung, auch Gruppenvergewaltigung.

In der vergangenen Woche wurde auf X ein Video zugänglich, auf dem verstörende Szenen einer Gruppenvergewaltigung zusehen sind. mehrere israelische Soldaten schleppen einen Gefangenen aus dem Käfigsaal und vergewaltigen ihn außerhalb hinter dem Sichtschutz von Schilden.

Ganz offensichtlich ist die Zivilgesellschaft gegen solche systematische Folter machtlos. Die internationale Gemeinschaft muss aktiv werden und internationale Kräfte zum Schutz der Palästinenser auch auf israelischem Boden und in israelischen Gefangenenlagern entsenden. 

Boxerinnen: Eine Art von Gesichtskontrolle

Die Boxerinnen Imane Khelif aus Algerien und Lin Yu-ting aus Taiwan sind bei der Olympiade 2024 ohne jedes Fehlverhalten in die öffentliche Kritik geraten.  Imane Khelif hatte am 01.08.2024 den Kampf gegen die Italienerin Angela Carini in weniger als einer Minute durch einen Treffer ins Gesicht der Gegnerin für sich entschieden. Der Kampf wurde in der Folge von verschiedenen Akteuren als Skandalboxkampf bezeichnet. Die beiden Boxerinnen wurden Männer, die Frauen verprügeln, genannt.

Der Olympische Weltverband hatte beide Boxerinnen zu Recht zur Olympiade zugelassen, weil sie eben als Frauen geboren wurden, keinerlei geschlechtsverändernde Maßnahmen unternommen hatten und sich die Rechtsprechung des EGMR zum Sportrecht eindeutig zugunsten von Frauen mit erhöhten Testosteronwerten positioniert hat. Es ist die Rechtsprechung im Fall Mokgadi Caster Semenya, der hier vor einigen Wochen behandelt wurde.

Dabei beruft sich die Kritik zum Teil auf eine Disqualifizierung durch den Boxverband IBA im Jahr 2023, der die beiden Frauen eben nicht als Frauen ansah. Das Schäbige ist nur, dass sowohl der IBA als auch die öffentliche Meinung im Vagen bleiben und sich vor allem ausdrücklich oder unterschwellig auf die Phänotypik der Gesichter berufen.

Frauen sollten sich diese Gesichtskontrolle in der Tat nicht gefallen lassen.

IGH vom 19.07.2024 zu Israels Siedlungspolitik

Am 19.07.2024 erließ der IGH eine sogenannte „beratende Meinung“  zur israelischen Siedlungspolitik in Palästina. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Besetzung des Westjordanlandes, Ostjerusalems, und Gazas völkerrechtswidrig ist und sofort beendet werden muss. Völkerrechtswidrig und dem Staat Israel zuzurechnen ist auch der Siedlungsbau. Bestehende Siedlungen israelischer Siedler sind abzureißen. Israel hat Reparationen für vergangenes Unrecht zu leisten.

Die Internationale Gemeinschaft und die einzelnen Staaten sind aufgerufen, die israelischen Besetzung- und Siedlungspolitik nicht weiter zu unterstützen und Gegenkonzepte zu entwickeln.

Die beratende Meinung zu Israel ist ein Rechtsgutachten, das auf Antrag der Generalversammlung der Vereinten Nationen erlassen wurde.

Das Originaldokument:

https://bit.ly/4bPmf3F

Lobbyregister Amnesty Inter- national - Effektive Menschen- rechtsschutzorganisation oder Imageagentur?

Am 28.06.2024 ist der Lobby-Registereintrag von Amnesty International Deutschland eV. für 2023 veröffentlicht worden. Wir veröffentlichen daraus die Gewinn- und Verlustrechnung. Ein Link zum kompletten Eintrag findet sich hier:

https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003916

Amnesty verfügte 2023 über Jahrseinnahmen von 29.255.613,26 EUR. Davon stammen 16.522.465,76 EUR aus Mitgliedsbeiträgen, 8.427.750,90 EUR aus Spenden und 3.332.777,17 EUR aus Erbschaften und Erträgen aus Grundstücksübertragungen. Amnesty ist einer der Lottokönige der Deutschen Postcode Lotterie DT gemeinnützige Lotterie und erhielt auch 2023 wieder 1.500.000 EUR.

So weit, so gut. Von diesen Einnahmen wurden 8.013.383,10 EUR an das Sekratariat in London und andere internationale Stellen abgeführt. 6.778.420,50 EUR in Öffentlichkeitsarbeit investiert und in einen stark gestiegenen Personalaufwand von 9.796.468,03 EUR.

Politische Gefangene erhielten 249.635,97 EUR und Asylsuchende 3.886,59 EUR.

Es ist zu hinterfragen, ob diese Gewinn- und Verlustrechnung für effektiven Menschenrechtsschutz steht oder mehr für eine Imageagentur.

Kalender für die Woche vom 22.07.2024 bis zum 28.07.20

 

Donnerstag, 25.07.2024, 15 Uhr 00 bis 17 Uhr 00, DRK Stadtteiltreff, Striepenweg 40, 21147 Hamburg, Infoveranstaltung zu Amnesty und Menschenrechtserklärung, „Seniorennachmittag“. 

Donnerstag, 25.07.2024, bis Sonntag, 28.07.2024, jeweils ab 10 Uhr 00 bis 18 Uhr 00, sonntags bis 12 Uhr 00, Ferropolis, Ferropolisstraße 1, 06773 Gräfenhainichen, „Amnesty goes Mahagoni“.

Donnerstag, 25.07.2024, 19 Uhr 00, Amnesty International, „Digitales Einsteigerinnentreffen Südwest“.

Freitag, 26.07.2024, 18 Uhr 00 - 21 Uhr 00, Haus der Menschenrechte und Demokratie, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, Robert-Havemann-Saal, Komitee zur Unterstützung der politischen Gefangenen im Iran e.V., „Eine Lesung - Zwei Themen“, Dr. Ali Fathi, Kerry Roberts, Stanley Silewu, Xenia Afonina.

Sechs Jahre Haft für die Theatermacherinnen von „Finist - Der tapfere Falke“

Die beiden preisgekrönten Theatermacherinnen Jewgenija Berkowitsch und Swetlana Petritjschuk sind aufgrund des Theaterstück „Finist - Der tapfere Falke“ wegen „öffentlicher Rechtfertigung des Terrorismus“ zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Stück behandelt die Problematik junger russischer Frauen, die sich in IS-Kämpfer verlieben und ihnen nach Syrien folgen. 

Die Urteile markieren das endgültige Ende der Kunstfreiheit und jeglichen kritischen Diskurses in Russland. Das Stück hatte vor Jahren den jeweils wichtigsten Theaterpreis  für Dramaturgie und Bühnenbild erlangt. 

Verheerend ist das geringe Interesse der Öffentlichkeit für den Prozess und das Schicksal der Künstlerinnen sowohl in Russland als auch international. Offenbar wirkt sich die Kriegs- und Krisensituation verschlechternd auf die weltweite Menschenrechtslage aus. Sie verhärtet das Vorgehen der Staaten und verschlingt die wichtigste menschenrechtliche Ressource, die öffentliche Aufmerksamkeit.

Für eine Nachkriegsordnung wird wichtig sein, dass Russland erneut der Europäischen Mernschenrechtskonvention beitritt. Der menschenrechtliche Absturz hängt ganz offensichtlich mit dem gleichzeitigen Ausschluss und Austritt Russlands aus der Europäischen Menschenrrechtskonvention zusammen.

Termine in der Woche vom 15.07.2024 bis zum 21.07.2024

Montag, 15.07.2024, 11 Uhr 00 bis 12 Uhr 00, Podbielskiallee 67, 14195 Berlin, Amnesty International, Mahnwache vor der iranischen Botschaft.

Dienstag, 16.07.2024, 10 Uhr 00, EGMR, Allee des droits de l´homme, Strasbourg, Verkündungstermin, „Meli and Swinkels Family Brewers N.V. Versus Albania“.,

Donnerstag, 18.07.2024, 10 Uhr 00, EGMR, Allee des droits de l´homme, 6700 Strasbourg, Verkündungstermine „Djeri and others versus Latvia“ wegen Diskriminierung der russischen Minderheit in Lettland und zahlreiche andere.

Samstag, 20.07.2024, 10 Uhr 30 bis 12 Uhr 30,, „Mittendrin“, kirchstraße 4, Schriesheim, „Amnesty International im Gespräch“.

Sonntag, 2107.2024, ab 12 Uhr 00, Deutzer Freiheit,  50679 Köln, Queeramnesty, Amnesty International, „Cologne Pride - CSD Köln“.

Sonntag, 21.07.2024, 11 Uhr 00 bis 12 Uhr 30, Staublau, Garten,Staugraben 9,26122 Oldenburg, Kulturetage Oldenburg, Amnesty International, „“Wer in der Demokratie einschläft, wacht in der Diktatur auf“.

Chat-Kontrolle führt zur Gedankenkontrolle

Die EU-Kommission spricht sich für die verdachtsunabhängige Kontrolle von Chats auf Kindesmissbrauch,  Missbrauchsdarstellungen und -fiktionen und sexaisierte Annäherung an Kinder im Internet aus. Dies soll mittels künstlicher Intelligenz durch das sogenannte „Client-Side-Clamming“ geschehen, so dass grundsätzlich jegliche Kommunikation gescannt werden würde. Im übrigen sollen auch Altersüberprüfungen mit dem Ziel des Ausschlusses Minderjähriger stattfinden.

Eine derartige Verordnung mit Folgegesetzen würde zu einer allgegenwärtigen Kontrolle der digitalen Kommunikation führen. Wenn zudem auch ChatgtP überwacht werden würde, wäre eine Gedankenkontrolle möglich.

Eine entsprechende Verordnung würde Art. 8 EMRK verletzen. Art. 8 EMRK schützt die Vertraulichkeit der Kommunikation und erfasst traditionelle und digitale Kommunikation. Darüber hinaus würde eine Chatkontrolle die technische Evolution behindern, da Nutzer verstärkt auf Papier ausweichen würden.

Es besteht ein entscheidender Unterschied zur anlasslosen Videoüberwachung. Die Videoüberwachung erfolgt im öffentlichen Raum zum allgemeinen Rechtsgüterschutz. Die Chatkontrolle der EU-Kommission erfolgt zur Verhinderung einer ganz spezifischen Kriminalittät im privaten Raum. Dabei handelt es sich möglicherweise noch nicht einmal um den Bereich, in dem Kinderpornografie oft getauscht wird, denn es reicht aus, diese im Netz runterzuladen. Eines Verschickungsaktes bedarf es nicht.

Auch eine schleichende Aufgabe der Privatsphäre ist Folge der Chatkontrolle. Dem Polizeibeamten, der in der Stadt unterwegs war, war es im früheren analogen Leben durchaus gestattet, den öffentlichen Raum visuell zu kontrollieren. Ihm war es aber nicht erlaubt, sich auf fremde Grundstücke zu schleichen, um die Gespräche der Menschen im Gebäude zu belauschen. Was für den analagogen Bereich selbstverständlich ist, müsste es auch für den digitalen Bereich sein.

Dass die EU-Kommission etwas realisieren möchte, das unzweifelhaft gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt, zeigt, dass die EU-Ebene keine menschenrechtlichen Grenzen kennt und offenbar weitreichende Pläne zum Umbau der EU in eine weitreichende digitale Diktatur plant. Die spezifische Überwachung zum Kinderschutz könnte schnell in eine digitale Vollerfassung münden.

Kalender für die Woche vom 08.07.2024 bis zum 14.07.2024

Dienstag, 09.07.2024, 18 Uhr 15 bis 20 Uhr 00, Kulturhaus Süd/Freizeitstätte, Fritz-Erler-Straße 21, 40595 Düsseldorf, Amnesty International,  „Tischgespräch“.

Mittwoch, 10.07.2024, 17 Uhr 30 bis 21 Uhr 00, Kino am Raschplatz, 30161 Hannover, Amnesty International, Film und Info, „Ein kleines Stück vom Himmel“.

Donnerstag, 11.07.2024, 10 Uhr 00 bis 18 Uhr 00, Freitag, 12.07.2024, 10 Uhr 00 bis 18 Uhr 00, Samstag, 13.07.2024, 10 Uhr 00 bis 18 Uhr 00, Ferropolis, Ferropolisstraße 1, 06773 Gräfenhainichen, „Amnnesty goes Melt!“.

Freitag, 12.07.2024, 19 Uhr 00 bis 22 Uhr 00, Amnesty, Volkartstraße 76, 80636 München, Amnesty International, „Come together“.

Freitag, 12.07.2024, 18 Uhr bis 21 Uhr 00, Samstag, 13.07.2024, 09 Uhr 00 bis 21 Uhr 00, Sonntag, 14.07.2024, 09 Uhr 15 bis 13 Uhr 00; Bischöfliche Akademie Aachen, Leonhardstraße 18-20, 52064 Aachen, Amnesty International, „Seminar zur Einführung in die Asylarbeit bei Amnesty International“.

Sonntag, 14.07.2024, 13 Uhr 00, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Robert-Havemann-Saal, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, Freie kurdische Gemeinde Berlin, „Von Waffenbrüdern und Wirtschaftspartnern. Die deutsch-türkischen Beziehungen im Wandel der Zeit!“

Glück und Bedeutung des freien Julian Assange

In der Nacht von Montag auf Dienstag erfuhr die Öffentlichkeit, dass es einen Deal zwischen der Verteidigung Julian Assanges und den USA gegeben hatte, aufgrund dessen Julian Assange noch am Montag freikam. Assange bekannte sich sodann am Mittwoch eines Verstoßes gegen den US Espinage Act schuldig bekannt und ist im Gegenzug zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, die als verbüßt gelten. Außerdem hat er sich möglicherweise verpflichtet oder zumindest die Bereitschaft signalisiert, WikiLeaks anzuweisen, bestimmte Dokumente zu vernichten.

Natürlich: Assange ist erpresst worden. Aber: Hier könnte ein Präzendenzfall gegen den Enthüllungsjounalismus geschaffen worden sein. Und: Es kann  kein Erfolg sein, wenn es vierzehn Jahre dauert, bis die Strafverfolgung eines unschuldigen Journalisten und Herausgebers endet. 

Einige fordern ein „freisprechendes Pardon“ des US-Präsidenten. Ob es das so gibt und ob die Begnadigung durch einen offenkundig senilen Präsidenten ausreicht, ist zweifelhaft. Es gilt, die Wiederaufnahme des Verfahrens und den Freispruch Julian Assanges  zu erreichen. Das wäre ein taktischer Konter, dem die USA nicht viel entgegenzusetzen hätten und eine Offensive für die Informationsfreiheit.

Man muss in die Zukunft schauen: Der Erfolg liegt in der persönlichen Freiheit und dem Lebensglück Julian Assanges, aber auch in der Möglichkeit, endlich wieder zu arbeiten. Julian Assange kann die Freilassung zu einem Erfolg machen, wenn er sich nicht nur wieder an die Spitze der Wahheitsbewegung, sondern der Menschenrechtsbewegung weltweit setzt. Sein Fall hat gezeigt, dass zum Beispiel Amnesty International, das ihm den Status als Gefangener des Gewissens bis zuletzt verweigerten, dringend der Ablösung  bedarf. Dabei dürfen dann ruhig die sichtbar werden, die Assange in den Rücken fielen, weil sie ihre gesellschaftlichen Positionen als Politiker, Journalisten und NGO-Vertreter sichern und verbessern wollten.

Spacey, Vidal und die Krise des Diskurses

Kevin Spacey war einer der erfolgreichsten Filmschaffenden aller Zeiten, Regisseur und Schauspieler, schwul, linksliberal. Es gibt oder gab wohl eine freundschaftliche Beziehung zu Clinton und eine Nähe zur demokratischen Partei. Höhepunkt seiner Karriere war die Rolle des Frank Underwood in „House of Cards“. Als gegen ihn Belästigungsvorwürfe einiger Männer erhoben wurden, endete seine Karriere 2017 abrupt. Netflix kündigt die Zusammenarbeit. „House of Cards“ wurde ohne ihn abgedreht und zwar unstreitig schlechter. Spacey wurde deshalb zur Zahlung von 31 Millionen Dollar an die Produktionsfima MRC verurteilt. In einem Strafverfahren wird er 2023 freigesprochen.

Gore Vidal war ein überaus erfolgreicher Schriftsteller, Drehbuchautor, Schauspieler und vor allem einer der kritischsten Intellektuellen der USA, schwul und linksliberal. Sehr lesenswert ist sein  Essaybuch „Ewiger Krieg für ewigen Frieden. Wie Amerika den Hass erntet, den es gesät hat.“ aus 2002.  Es enthält die Essenz seiner Briefwechsel mit Timothy McVeigh und die Schlussfolgerung, dass die USA vor allem unter Clinton zu einem internationalen Agressor und einem übergriffigen Polizeistaat verkommen sind. Das Buch konnte in den USA nur unter Schwierigkeiten verlegt werden. Gleichwohl wurde es relativ einflussreich, da sich die Leitgedanken zum Beispiel in Äußerungen Assanges und anderer Kritiker der US-Politik wiederfinden.

Als die Vorwürfe gegen Kevin Spacey erhoben wurden und zur Beendigung seiner Karriere führten, war ein Netflix-Film über Gore Vidal mit Kevin Spacey in der Hauptrolle gerade abgeschlossen worden. Der Spielfilm unter der Regie von Michael Hoffmann hätte Gore Vidal möglicherweise weltweit einem Milliardenpublikum bekannt gemacht und damit auch die Debatte über die zweifelhafte Politik der USA im Inneren und im Äußeren angefeuert. Ein Einzug der umfassendsten Kritik an den USA in die Populärkultur hätte gravierende Folgen für die US-Machteliten haben können. Nun weigert sich Netflix sowohl, den Film selbst auszustrahlen, als auch, den Film an Dritte zu veräußern, wie Spacey in einem Interview mit Dan Wottoon mitteilte (vgl. etwa ab 1 h 15 m). „Gore“ soll unter keinen Umständen ausgestrahlt werden.

https://youtu.be/XHew_puoePE?si=j64RM7XhH2hnOmbN

 

Gaza: Diese Form von Geiselbefreiung ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die Vereinten Nationen werfen Israel schwerste Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen bei der Befreiung der vier Geiseln in Gaza vor. Bei der Befreiung der Geiseln sind nach Angaben der UN 276 Menschen getötet und 700 verletzt worden, darunter überwiegend unschuldige Zivilisten. Israels Armee habe als humanitäre Helfer getarnte Soldaten eingesetzt, was ein Kriegsverbrechen sei. Nach Darstellung Israels sind es unter hundert Tote, die zum Teil als zivile Schutzschilde missbraucht worden seien.

 

In jedem Fall stellt die Geiselbefreiung eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Wenn der Staat in das Leben Unbeteiligter eingreift, bedarf es einer Rechtfertigung. Das kann nach herrschender Merinung auch die unbeabsichtigte Tötung von Zivilisten sein. Der Angriff auf Zivilisten und die Tötung von sich ergebenden Soldaten kann jedoch niemals gerechtfertigt sein. Hier hat die israelische Armee eine große Zahl ziviler Opfer in Kauf genommen, um vier Menschen zur Freiheit zu verhelfen. Das hält keiner Rechtsgüterabwägung stand, selbst wenn es hier „nur“ 96 Tote gegeben haben sollte.

Russland: Theater vor Gericht

In der letzten Woche begann das Terrorismus-Verfahren gegen die Dramatikerin Swetlana Petrischuk und die Theaterrergisseurin Zhenya Berkowitsch.Ihnen wird für das preisgekrönte Theaterstück „ Finist - Der helle Falke“ Terrorismus-Propaganda vorgeworfen. Noch 2022 hatte das Stück zwei goldene Masken, einen wichtigen russischen Theaterpreis, gewonnen. Es ist ein kafkaeskes Verfahren, und es sind absurde Vorwürfe; das Theaterstück behandelt die Motivation russischer Mädchen, sich islamischen Terroristen anzuschließen, aus einer distanzierten Perspektive.

Das Verfahren kann im Detail auf Meduza nachverfolgt werden.

https://meduza.io/feature/2024/05/21/neliteratrnoe-slovo-i-tlen

Aber wie kann es sein, dass sich die Menschenrechtslage innerhalb von zwei Jahren so ändert?

Hier trifft den Europarat und die Staaten des Europarates eine erhebliche Mitschuld. In Russland galt die Europäische Menschenrechtskonvention.

Konventionen sind dazu da befolgt zu werden. Ruissland hat die Menschenrechtskonvention im Grundsatz weitgehend befolgt, wenngleich es einer der häufigsten Verletzer war. Aber es war loyal, hat finanzielle Verpflichtungen erfüllt und nach langem Zögern  das 15. Zusatzprotokoll unterzeichnet, das den Beurteilungsspielraum normiert und damit das Schutzniveau nach Wunsch der Mehrheit der Europaratsstatten eher absenken sollte. Sowohl das Zögern als auch das letztendlich Unterzeichnen können also je nach Standpunkt als loyal angesehen werden.

Jetzt ist damit Schluss. Russland ist vom Europarat nach Aufforderung durch die parlamentarischen Versammlung vom 15.03.2022 am 15.03.2022 mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen worden. Russland wollte dem mit Austritt vom 15.03.2022 zuvorkommen. 

Der Ausschluss erfolgte ohne die an sich notwendige vorherige Aufforderung zum Austritt. Bei Zugrundelegung der Europaratsversion, dass bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Werte der Konvention ein fristloser Ausschluss gerechtfertigt sei, endete die Konvention gemäß Art. 58 Abs. 3  EMRK sechs Monate nach Ausschluss und damit am 16.09.2022.

Bei Zugrundelegung der russischen Version, für die einiges spricht, endigt die Mitgliedschaft im Europarat gemäß Art. 7 der Satzung des Europarates zum 31.12.2022 und die Mitgliedschaft in der Konvention zum 30.06.2023. Eine schlüssige Kündigung der Konvention gemäß Art. 58 Abs. 1 EMRK kann bei der gebotenen menschenrechtsfreundlichen Auslegung in der Erklärung vom 15.03.2022 nicht gesehen  werden.

Vgl. hierzu Carmen Thiele:

http://europa-uni.de/de/forschung/institut_fireu/newsletter/newsletter/fireu-Newsletter-48_20-12-2022.pdf

Der Ausschluss Russlands bzw. der Austritt aus dem Konventionsraum war in jedem Fall eine menschenrechtliche Kollektivstrafe, denn seit dem Ende der Geltung der Europäischen Menschenrechtskonvention in Russland sind alle Menscdhen, die sich im russischen Einflussbereich befinden, schutzlos den russischen Gewalten ausgeliefert. Das Ergebnis ist der Verlust von Menschenrechten, politischem Diskurs und kulturellem Leben. Eine Zivilgesellschaft stirbt mit Billigung des Europarates..

Julian Assange „darf“ in die Berufung

Am 20.05.2024 hat der London High Court entschieden, dass Julian Assange gegen das Urteil zur Auslieferung an die USA Berufung einlegen darf, und zwar beschränkt auf die zu befürchtende Diskriminierung als Nicht-US-Bürger vor einem US-amerikanischen Gericht und vor allem wegen der Verletzung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung in den USA und vor allem im Prozess in den USA.

Mehrheitlich ist das vor allem von NGOs als ein Erfolg für Julian Assange gewertet worden. Das ist es, wenn man die Meinung vertritt, dass Assange ein fairer Prozess geboten wird und mehr nicht zu erreichen ist, wenn man also grundsätzlich der Ansicht ist, das Auslieferungsverfahren sei gerechtfertigt. Aber der Assange-Prozess ist ein politischer Prozess gegen einen Unschuldigen. Insofern wäre nur eine sofortige Einstellung ein Erfolg.

Aber warum gibt es einen scheinbaren Zwischenerfolg? Weil es mit Kennedy in den USA mittlerweile einen Präsidentschaftskandidaten gibt, der die Verfolgung von Assange zum Wahlkampfthema gemacht hat und sie im Falle eines Wahlsieges sofort einstellen würde. Das setzt Biden unter Druck. So hat er mittlerweile behauptet, eine Einstellung des Verfahrens wäre zu erwägen. Wäre Assange also in den USA, würde Biden seine angebliche Haltung unter Beweis stellen müssen.

Eine Einstellung des Verfahrens kann Biden aber auch nicht riskieren, denn er ist der Präsident der Dienste, also von Geheimdiensten, FBI, Armee und Polizei. Für sie muss er hart bleiben. Eine Einstellung des Verfahrens wäre eine Niederlage für den Staatsapparat, der auch zukünftig keine Informationen über eigenes illegales Tun dulden will. Denn was die Zusammenarbeit mit dem IS für die Türkei ist, sind die Kriegsverbrechen im Irak für die USA. Wer darüber berichtet, wird verfolgt und muss mit dem Schlimmsten rechnen.

Es bleibt die Frage, warum die NGOs die Entscheidung als Sieg verkaufen. Die NGOs gelten im Westen als gemeinnützig, sammeln im Westen Geld und greifen von hier vor allem die Regierungen ferner Länder an.  Insofern wollen sie nicht in Konflikt mit den westlichen Regierungen und vor allem den westlichen Justizsystemen treten. Ihnen ist es am liebsten, die Justiz regelt die Angelegenheit. Amnesty beispielsweise hat Julian Assange bis heute nicht als "prisoner of conscience" anerkannt.

Menschenrechte vor Gericht

Am fand die Anhörung der Sprinterin Semenya Caster vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofges für Menschenrechte in Straßburg statt. Semenya hatte in der ersten Instanz gewonnen. Wir hatten über die Entscheidung vom 11.07.2024 berichtet. Semenya hatte den Rechtsstreit gewonnen, weil sie seit Geburt Frau war, durch die Regualrien des CAS jedoch gezwungen wurde, anders als andere Frauen an internationallen Wettbewerben nur teilnehmen zu dürfen, wenn sie sich einer medizinisch nicht indexierten Hormonbehandlung unterzieht. Da die Schweiz in die Berufung gegangen war, kam es jetzt zu der mündlichen Verhandflung.

Wir werden über den Ausgang des Verfahrens berichten.. Es gibt zwei Möglichkeiten:

Entweder gewinnt Semenya, denn ihr wird der Zugang zu internationalen Sportwettbewerben aufgrund der Regularien anders als anderen Frauen willkürlich erschwert. Oder Semenya verliert den Fall, weil sich der EGMR mit dem Triick aus der Affäre zieht, er sei nicht zuständig, weil das internationale Sportgericht CAS der Jurisdiktion des europäischen Gerichts nicht unterstehe.

12.05.24

Zentrum für verfolgte Künste:
Keine Freiheit ohne Pressefreiheit

Im Zentrum für verfolgte Künste, Wuppertaler Straße 160, 42653 Solingen, ist derzeit die Ausstellung „Keine Freiheit ohne Pressefreiheit“ zu sehen, die ganz maßgeblich von Reporter ohne Grenzen mitgestaltet und von Land NRW, Kirche, Solinger Tageblatt und Funke-Mediengruppe getragen worden ist. Sechs Länder wurden präsentiert: China, Weißrussland, Kolumbien, Myanmar, Äqypten und Rwanda.

Dass angesichts dieser illustren Trägerschaft die MLPD-Sekte im ersten Stock des Museums eine Gedenkveranstaltung für den Stalinisten und Maoisten Willi Dickhut durchführen durfte, sei geschenkt. Die entsprechenden Verbindungen zwischen dem Museum und der MLPD und auch die rechtlichen Gegebenheiten sind hier unbekannt.

Der Rwanda gewidmete Teil der Ausstellung ist bedenklicher. Gezeigt und akustisch präsentiert wird ein Auschnitt der rwandischen Geschichte, nämlich die schlimme Geschichte des Radios im Rahmen des Genozides 1994 und in Kontrast dazu eine Radio-Seifenoper als angebliches Projekt der Versöhnung.

Rwanda ist auch heute eine Diktatur, die Dissidenten verfolgt, dies bis in Ausland und sie dort ermordet, die foltert und die im Nachbarland Kongo eine Terrorgruppe unterstützt, die mordet, foltert, vergewaltigt und Rohstoffe raubt und über Rwanda in den Westen exportiert.

Immer wieder gelingt es Rwanda, sich über bestimmte politische Verbindungen als gefestigte Demokratie und als sicheres Land darzustellen. Zivilgesellschaft und westliche Politik sollten an diesem falschen Bild nicht mitwirken.

Taser erkennt keine Vorschädigung!

Am Dienstag, den 30.04.2024, kam es in Landstuhl zu einem tödlichen Tasereinsatz der Polizei. Angehörige riefen die Polizei, weil ein 38jähriger Mann randalierte und sich selbst Schnittverletzungen zufügte. Als er die Polizei angriff, setzte diese den Taser ein, der Mann verstarb. Wie sich jetzt herausstellte, war die Todesursache „Stromschock, stark begünstigt durch Betäubungsmittel und Medikamente“.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kam die Staatsanwaltschaft jetzt erst nach einem tödlichen Taser-Einsatz in Köln am 05.11.2023. Dort hatte ein Bordell-Besucher randaliert, weil er nicht mit einer ausländischen Währung bezahlen durfte. Der Mann wurde mit dem Taser beschossen; anschließend setzte ein Notarzt Beruhigungsmittel ein. Die Staatsanwaltschaft kam nun zu dem Ergebnis, die Ermittlungen einzustellen.

Die Fälle zeigen, dass das Vorhandensein und der der Einsatz des Tasers strukturelle Menschenrechtsverletzungen darstellen, denn der Taser ist bei Vorgeschädigten lebensgefährlich.

Klimaschutz durch den EGMR, Teil 3

Im Fall der“Klimaseniorinnen gegen die Schweiz“ erhoben vier Schweizer Bürgerinnen und ein eingetragener Verein einflussreicher Schweizer Bürgerinnen, die zum Teil wichtige staatliche Positionen innegehabt hatten, Menschenrechtsbeschwerde gegen die Schweiz mit der Begründung, aufgrund fehlender Klimaschutz-Maßnahmen der Schweiz seien sie wegen der globalen Erwärmung in ihrer konkreten Lage beeinträchtigt.

Der EGMR wies die Beschwerde der vier Seniorinnen zurück, da sie nicht (genug) betroffen im Sinne von Art. 34 EMRK seien. Diese erfordere, dass die Beschwerdeführer intensiv den Auswirkungen des Klimawandels ausgesetzt seien.

Die Beschwerde des Vereins befand der EGMR als zulässig, weil der Verein berufen ist, klimabezogene Rechte seiner Mitglieder wahrzunehmen. Die folgenden Ausführungen des EGMR zur Begründetheit lassen sich so verstehen, dass die Betroffenheit des Vereins gerade auf der Rechtsverletzung von internationalen Vorgaben (UNFCCC, Paris-Abkommen und IPCC) beruht, auf die sich Vereine, nicht aber Individuen berufen können. Hieraus folgt dann auch die Begründetheit in Hinblick auf Art. 8 EMRK.

Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren, Art. 6 EMRK, sieht der EGMR in der Tatsache, dass die nationalen Gerichte die Beschwerden nicht von unzulässigen Popularklagen abgegrenzt und sich mit ihr deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes beschäftigt hatten.

Insofern weitet der EGMR lediglich den Bereich zulässiger Verbandsklagen aus, ändert ansonsten vorerst nichts im Bereich des Klimaschutzes. Im Ergebnis weitet er also lediglich den Bereich rechtlich-politischer Mitwirkung im Bereich des Klimaschutzes und damit auch den Einfluss der Justiz auf den Klimaschutz aus.

Das ist ein Eingriff in das Demokratieprinzip. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Mitglieder des Vereins der Klima-Seniorinnen einflussreiche Schweizer Bürgerinnen sind, die zum Teil hohe politische, exekutive und judizielle Positionen innehatten, wirkt dieser Eingriff gewollt. Demokratiewahrend wäre gewesen, entweder auch den Menschenrechtsbeschwerden der vier Schweizer Einzelpersonen stattzugeben oder alle fünf Klagen zu verwerfen, weil das Maß direkter Betroffenheit noch nicht erreicht ist.

EGMR Website, Urteil vom 09.04.2024, „Verein Klima-Seniorinnen Schweiz versus Switzerland“.

https://hudoc.echr.coe.int./eng-press?i=003

Klimaschutz durch den EGMR, Teil 2

Im Fall „Duarte Aghostino and others versus Portugal and others“  hatten sechs portugiesische Jugendliche gegen Prtugal und 32 andere europäische Staaten, darunter Deutschland und die Ukraine mit der Begründung, dass diese internationale Klimaziele nicht einhielten und für Emmissionen verantwortlich seien. Gegen die Ukraine nahmen die Jugendlichen die Klage wegen der Kriegssituation zurück.

Die Jugendlichen hatten substantiiert dargelegt, dass der Klimawandel ihre persönliche Situation beeinträchtige, weil Portugal besonders stark vom Klimawandel betroffen sei und es zum Beispiel in der Nähe der von ihnen bewohnten Häuser bereits Todesfälle aufgrund von Waldbränden gegeben habe und sie selbst wegen des Rauches Unterrichtsausfälle erlebt hätten. Vor allem beriefen sie sich auf konkrete Zukunftsängste.

Letztendlich zurückgewiesen wurde die Beschwerden als unzulässig, weil die Beschwerdeführer in Hinblick auf die anderen Staaten als Portugal territorial nicht berufen zur Beschwerde im Sinne von Art. 35 EMRK waren und sie im übrigen auch die nationalen Rechtswege nicht erschöpft hatten..

Nachweis: EGMR, Entscheidung vom 09.04.2024, Website, „Duarte Agostinho and others versus Portugal and others“.

https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-233261

 

 

Klimaschutz durch den EGMR, Teil 1

Am 09.04.2024 hat der EGMR drei Entscheidungen zum Klimaschutz verkündet. Erfolgreich war nur eine Menschenrechtsbeschwerde. Mehrere andere wurden als unzulässig beurteilt. Im Folgenden werden die Entscheidungen näher betrachtet und auch hinterfragt.

Im Fall „Careme gegen Frankreich“ hatte der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Grande-Synthe und heutige Europaparlaments-Abgeordnete Damien Careme wegen mangelnden Klimaschutzes gegen die französische Regierung Menschenrechtsbeschwerde erhoben. Diese Beschwerde scheiterte an der bereits verfestigten Rechtsprechung des EGMR zum Umweltschutz gemäß Art. 8, 34 EGMR. Grundsätzlich können Kläger eine Beeinträchtigung ihres durch Art. 8 geschützten Privatlebens durch dem Staat zurechenbare Umweltverschmutzung bzw. mangenden Klimaschutz geltend machen. Allerdings müssen sie im Sinne von Art. 34 EMRK betroffen sein. Dafür muss die Umwelteinwirkung in die Situation des Beschwerdeführers hineinwirken.  Daran fehlte es im Fall des französischen Politikers. Er war nicht betroffen, denn er hielt sich in der Gemeinde nicht mehr auf und konnte auch im Übrigen nicht darlegen, inwieweit der Klimawandel in seine persönliche Situation hineinwirke.

 

EGMR, Entscheidung vom 09.04.2024, Website, „Careme versus France“

https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-233174

Polizeiliche Kriminalstatistik - Das Leben ist schwerer geworden

Die polizeiliche Kriminalstatistik des BKA für das Jahr 2023 besagt insbesondere:

- Die abgeschlossenen Ermittlungsverfahren der Polizei befinden sich auf einem historischen Höchststand und sind gegenüber dem Vorjahr um 5,5 % und ohne ausländerrechtliche Verstöße um 4,4 % gestiegen.

- Der Anteil der Ausländer an den verfolgten Taten ist hoch, aber gegenüber 2022 leicht gesunken und beträgt jetzt 44,4 % nach 46 % ein Jahr zuvor.

- Die Zahl der Gewaltdelikte ist um 8,6 % gestiegen, allerdings vor allem Raub um 17,4 %, während Tötungsdelikte lediglich um 2,2 % zunahmen.

- Die Zahl der Ladendiebstähle ist um 23,6 % gestiegen.

- Die Zahl der Jugenddelikte, insbesondere auch der Gewaltdelikte, ist gestiegen.

Die polizeiliche Kriminalstatistik gibt nicht die Zahl der Verurteilungen wieder, sondern nur die Zahl der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren nach Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Sie enthält außerdem nicht die zahlenmäßig hohen Verkehrs- und Steuerdelikte, die insgesamt seit Jahren  deutlich rückläufig sind. Damit ist die Brauchbarkeit der PKS stark eingeschränkt. Der Schluss, die Kriminalität steige, ist so einfach falsch.

Die Bevölkerungszahl nahm 2023 im Vergleich zu 2022 um 0,35 % zu. Das ist allerdings nur ein geringer Zuwachs und widerlegt die Statistik nicht weiter.

Der Aussagegehalt der Statistik lässt sich darauf reduzieren, dass die Elendskriminaliät zugenommen hat und dass schwierigere Lebensbedingungen eine höhere Kriminalität bedingen.

Unser Menschenrechtsindex berücksichtigt im Übrigen auch die Sicherheit durch Heranziehung der Zahlen tatsächlich begangener Tötungsdelikte. Der Menschenrechtsindex lässt den Schluss zu, dass die Menschenrechtslage und der Wohlstand in einem Land miteinander korrespondieren.

 

Gaza - Täglicher Terror

Am Dienstag, den 02.04.2024, griff die israelische Luftwaffe einen. Hilfskonvoi der Organisation World Central kitchen an. Dabei wurden sieben Helfer getötet. Die israelische Regierung räumte den Angriff ein, berief sich aber auf eine Verwechslung. In Folge des Angriffs stellte die betroffene Organsisation und weiter ihre Arbeit im Gazastreifen-Streifen ein, was die Lage dort noch einmal verschlimmern dürfte. Es fragt sich, ob Israel das beabsichtigt hat.

Bereits in der vorletzten Woche hatte das israelische Parlament ein Gesetz erlassen, dass die Ausstrahlung bestimmter internationaler Medien und vor allem sämtlicher  Programme des kanarischen Senders Al Jazeera verbietet. Damit wird die Sicht der Verhältnisse aus der Perspektive der Gaza-Bevölkerung unterdrückt und zugleich der Graben zwischen jüdischer und arabischer Bevölkerung vertieft. Vor allem wird aber auch eine Nachrichtensperre über israelische Menschenrechtsverletzungen versucht und der Beginn einer allgemeinen Zensur in Israel unternommen.

Währenddessen hat der UN-Menschenrechtsrat am Freitag eine Resolution Pakistans angenommen, die fordert, Waffenlieferungen an Israel einzustellen, und die im Übrigen feststellt, dass Israel „das Aushungern von Zivilisten als Kriegmethode in Gaza“ einsetzt. 

Die Entscheidung des High Court vom 26.03.24 ist eine Niederlage für die Menschenrechte

Am Dienstag, den 26.03.2024, hat der englische High Court in einer komplizierten und befremdlichen Entscheidung beschlossen, dass die Berufung Assanges unter Vorbehalt zu drei von neun Punkten zugelassen wird, nämlich, dass ihm in den USA die Todesstrafe droht, dass er aufgrund der australischen Staatsangehörigkeit diskriminiert wird und dass ihm in den USA die Meinungsfreiheit verwehrt wird. Die US-Regierung erhielt die Gelegenheit, Zusicherungen zu unterbreiten, die die Berufungsgründe entfallen lassen. Die Frist hierzu endet am 16.04.2024, eine Anhörung wird am 20.05.24 stattfinden.

Indessen steht einer Auslieferung Art. 10 EMRK entgegen, weil Assange ausschließlich deshalb verfolgt wird, weil er der Öffentlichkeit  wichtige Informationen über Kriegsverbrechen  der USA zur Verfügung gestellt hatte. 

Dies hat der High Court anders gesehen, weil er letztlich das geheimhaltungsinteresse der Regierung höher einstuft als das Aufklärungsinteresse der Weltöffentlichkeit.

https://www.judiciary.uk/judgments/assange-v-government-of-the-united-states-of-america-3/

 

 

Bertelsmann-Demokratie-Status: zitierfähig, aber fragwürdig

Am 19.03.2024 wurde der Bertelsmann-Demokratie-Status 2024 veröffentlicht. Die Bertelsmann-Stiftung gibt seit zehn Jahren einen Transformationsindex heraus, der sich auf Schwellen- und Entwicklungsländer bezieht. Aufgrund formaler Kriterien gehören dem Index hochentwickelte Länder wie Polen, das Baltikum und Uruguy einerseits und unterentwickelte Länder wie Nigeria, Eritrea und Sudan andererseits an. Hoch entwickelte Länder wie Deutschland, die USA und Kanada sind ausgespart. Der Grund dieser Zusammensetzung ist rein formal und ein Grund dafür nur formal nachvollziehbar.

Nicht nachvollziehbar sind auch die Wertungen. So wird Botswana als einzige „gefestigte Demokratie“ Afrikas dargestellt, ein Land, in dem es die Todesstrafe gibt und in dem sie praktiziert wird, während Südafrika als „defekte Demokratie“ abgewertet wird.  Die baltischen Staaten wiederum werden als Beispiel dafür dargestellt, wie „Transformation erfolgreich gestaltet werden kann“. Wir hatten dagegen einen nicht ganz so positiven Eindruck von den baltischen Staaten,

internal://611cd4bf-e0d2-4664-9efa-c088ceaee8fa

der objektiv begründet ist durch Zahlenmaterial und insbesondere auch die Diskriminierung von Minderheiten.

Trotzdem wird der Transformationsindex der Bertelsmann-Stiftung allgemein zitiert, ohne ihn zu hinterfragen.

Aber die Bertelsmann-Stifung als solche ist durchaus kritikwürdig, wenn nicht sogar fragwürdig. Die Einträge von Wikipedia und Lobbypedia über die Bertelsmann-Stiftung enthalten fundamentale Kritiken über die Einflussnahme auf Politik und Gesellschaft und die daraus wiederum resultierende Nähe zur Politik.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bertelsmann_Stiftung

https://lobbypedia.de/wiki/Bertelsmann_stiftung

Rwanda: Oppositionsführerin darf nicht kandidieren

Seit letzter Woche steht fest, dass Victoire Ingabire, eine bedeutende Oppositionsführerin in Rwanda, bei der Präsidentschaftswahl im Juli 2024 nicht kandidieren darf.

Victoire Ingabire war in den Jahren 2012 bis 2018 unter dem Vorwand der Relativierung des Völkermordes inhaftiert gewesen, weil sie darauf hingewiesen hatte, dass auch Hutus bei dem Genozid im Jahre 1994 umgekommen waren, eine Sichtweise, die die große Studie von Alison de Forges bestätigt. Kagames RPF tötete sowohl vor der Befreiung Rwandas als auch während der militärischen Auseinandersetzungen als auch nach Ende der militärischen Auseianndersetzungen (De Forges, Kein Zeuge darf überleben, S. 823 ff.).

Durch ihre Verhaftung verlor Frau Ingabire jegliche Bürgerreechtedarf dass Land nicht verlassen und muss sich einmal im Monat bei der Staatsanwaltschaft melden. Victoire Ingabire hatte hiergegen mit Erfolg den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen, der die Wiederherstellung ihrer bürgerlichen Rechte anordnete. Der jetzt von Frau Ingabire angerufene High Court wies ihren Antrag zurück.

Rwanda: Eine halbe Milliarde für einen Diktator

Englische Zeitungen haben in den letzten Tagen berichtet, dass der Rwanda-Flüchtlingsdeal den britischen Steuerzahler teuer zu stehen kommen soll. Das Abkommen soll das Vereinigte Königreich mehr als eine halbe Milliarde Pfund kosten, obwohl unter Umständen nur 300 Flüchtline abgeschoben werden. Dabei sollen die Zahlungen in zwei Paketen erfolgen, zum einen soll in einen Transformationsfonds, der Rwandas Wirtschaftsziele unterstützt 370 Mrd. Pfund eingezahlt werden. Zum anderen sollen die konkreten Kosten von bis zu 150.874 Pfund je abgeschobene Person abgedeckt werden. Bei dem nachfolgenden Artikel muss beachtet werden, dass „eine Milliarde“  in der englischen Terminologie „one“ billion“ ist.

https://www.theguardian.com/uk-news/2024/mar/01/rwanda-plan-uk-asylum-seeker-cost-figures

Im Ergebnis entstehen so Kosten pro Asylbewerber von bis zu 1,8 Millionen Pfund pro Asylbewerber. Das sind deutlich höhere Kosten als die, die in England entstehen würden.

Wenn aber das Rwanda-Abkommen nachteilig ist, fragt sich, warum die englische Regierung ein Zuschussgeschäft mit einem Dikatator eingeht. Hier gibt es mehrere Faktoren: Zum einen hat Rwanda, das traditionell ein französischsprachiges Land war, gegen alle Widerstände die englische Sprache eingeführt. Zum anderen ist Rwanda ein Land, das dem Weltwirtschaftsforum verpflichtet ist und dessen Ziele nach wirtschaftlicher Transformation durchsetzt. Vor allem unterstützt Rwanda die Terrororganisation M23 und die organisierte Kriminalität, die zum Raub von Rohstoffen im Kongo und zu deren Export in den Westen führt.

https://www.jungewelt.de/artikel/469858.konflikt-um-rohstoffe-gef%C3%A4hrliche-nachbarschaft.html

Dieser schamlose Rohstoffraub ist nunmehr offiziell, denn die EU hat mit Rwanda am 19.02.2024 ein Abkommen über Rohstoffe abgeschlossen.

https://www.vaticannews.va/de/welt/news/2024-03/ruanda-eu-ressourcen-abkommen-kritik-kongo-rebellen-missionare.html

https://europa.eu/newsroom/ecpc-failover/pdf/ip-24-822_de.pdf

Unterdessen unterstützt Rwanda Fußballvereine wie den FC Bayern und den FC Arsenal, um sich ein sauberes Image zu verschaffen und den Einfluss auf die westlichen Gesellschaften auszubauen.

https://www.mirror.co.uk/sport/football/news/arsenal-psg-visit-rwanda-sponsorship-26135818

https://www.sportschau.de/fussball/bundesliga/fussball-fc-bayern-ruanda-sponsor-paul-kagame-100.html

Im Artikel der Tagesschau ist die Rede davon, Kagame habe den Genozid in Rwanda beendet. Das ist so nicht richtig. Wie Alison Des Forges für Human Rights Watch recherchiert hat, wurden die Morde unter Kagame zunächst fortgesetzt, aber eben nicht an den Tutsi, sondern mit umgekehrten Vorzeichen nunmehr von Tutsi an den Hutu.

Alison Des Forges, Kein Zeuge darf überleben, S. 32, 824 f.

Der Kongo und die deutsche Mitverantwortung

Die Situation im Ostkongo

Die Situation im Ostkongo eskaliert. Die Stadt Goma ist seit Monaten umzingelt von den „Rebellen“ der M23. Sie wird mit Artillerie beschossen. Die Lebensmittelversorgung iwird immer schlechter. Goma ist mittlerweile fast ausschließlich auf dem Luftweg und über den Wasserweg über den Kivu-See erreichbar.  

Die UN-Schutztruppen ziehen sich aus dem Kongo zurück.

Es ist die rwandische Regierung, die die Terrororganisation M23 finanziert, unterstützt und anleitet. Rwanda tötet im Kongo. M23 raubt die kongolesischen Rohstoffe und transportiert diese ins rohstoffarme Rwanda, von wo aus diese Rohstoffe in den Westen transportiert werden. Es handelt sich um Gold, Edelsteine und Koltan.

Und es sind westliche Staaten, insbesondere Deutschland, Großbritanien und die USA, die wiederumdie rwandische Regierung unterstützen.

Wer unterstützt Rwanda? Es sind in Deutschland Anna-Lena Baerbock, Svenja Schulze, Malu Dreyer und die Friedrich-Ebert-Stiftung

Obwohll die Zustände in Rwanda selbst diktatorisch sind und obwohl die Unterstützung der Terrororganisation M23 durch Rwanda allgemein bekannt sind, ist es vor allem das Weltwirtschaftsforum, das Rwanda unterstützt und Kagame als Menschenrechtsfreund, als Verteidiger von Frauenrechten und als Klimaretter darstellt. Nach wie vor wird Kagame auf der Homepage des WEF präsentiert. 

In Deutschland sind es vor allem die Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Svenja Schulze, die rheinlandpfälzische Staatskanzlei mit Ministerpräsidentin Dreyer und die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Rwanda massiv unterstützen und dabei auch immer wieder mit Kagame und anderen Verantwortlichen zusammen treffen. Im Februar 2022 besuchte Kagame Rheinland-Pfalz, wurde in allen Ehren von Ministerpräsidentin Malu Dreyer empfangen, besuchte mit ihr Biontech in Mainz und lotete die Möglichkeit der Impfstoffherstellung in Rwanda aus. 

Svenja Schulze, die deutsche Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit, besuchte Rwanda vom 28.02.2022 bis zum 03.03.2022. Sie hatte ein sehr dichtes Programm und beschäftigte sich vor allem mit den Bereichen Klima, Impfstoffproduktion, Digitalisierung und Stärkung von Frauen. Sie traf am 01.03.2022 Paul Kagame, unterzeichnete eine Klima- und Entwicklungspartnerschaft und veranstaltete mit Biontech eine Veranstaltung zur Impfstoffproduktion.  Das Programm im einzelnen ist auf der Homepage des BMZ detailliert dargestellt. Obwohl von ihrem Vorgänger zuletzt kritische Worte zu Rwanda zu hören waren, ist von einer kritischen Haltung der Ministerin oder Nachfragen zur Menschenrechtssituation ihrerseits nichts bekannt. In einem Interview mit der Zeit vom 31.01.2024 hat sie noch einmal für ihr Rwanda-Engagement geworben.

Absolut bedenkenlos ist auch die Friedrich-Ebert-Stiftung, die eine ständige Dependance in Rwanda unterhält. Hier wird viel über Klimafragen, Gender justice und vor allem die Ausbildung junger Professionals getwittert. Menschenrechtsfragen werden nicht gestellt.

Auch die deutsche Außenmisterin hat Rwanda noch im Dezember 2023 besucht und anlässlich des Besuches verkündet, dass Rwanda beim Aufbau der Impfstoffproduktion bis 2027 im Rahmen des Projektes Global Gateway mit 1,2 Miliarden EUR unterstützt werde, von denen 550 EUR aus Deutschland kämen.
 

Gefährliches Russland und deutsche Verantwortlichkeit

Auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko teilte die Bundesregierung mit, dass sich etwa 30 Deutsche in russischer Haft befinden. Wieviel davon willkürlich festgenommen wurden, ist nicht ersichtlich. In den Tagesmedien erwähnt wird der Fall eines 38jährigen, der wegen cannabishaltiger Gummibärchen festgenommen wurde.

Es besteht eine Reisewarnung für Russland. Es ist davon auszugehen, dass diese zu Recht besteht.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/russischefoederationsicherheit/201536

Ob Navalny auch gewarnt wurde, als er in sein sicheres Verderben flog, ist nicht bekannt. Das Gegenteil liegt nahe. Jedenfalls hat die Bundesregierung bis heute nicht auf meine Anfrage zu den Umständen des Rückfluges geantwortet. Sie kann das nachholen.

Im Januar 2021 war Alexej Nawalny Gast der deutschen Bundesregierung, nachdem er 2020 in Russland vergiftet worden war und danach in Deutschland medizinisch behandelt wurde und sich hier erholte. Am 17.01.2021 flog er von Berlin aus zurück nach Russland und wurde dort sofort nach der Landung verhaftet. Seitdem saß er in Haft. Die Haftbedingungen waren schlecht und  wie sich jetzt gezeigt hat, auch geradezu lebensgefährlich.

Der Bundeskanzler und andere Mitglieder der Bundesregierung haben sich in den vergangenen zwei Jahren mehrfach zum Fall Nawalny geäußert, dies zum Beispiel mit der Twitter-Nachricht des Bundeskanzlers vom 20.08.2022 und mit zahlreichen Twitter-Nachrichten des Bundesfinanzministers.

Die Behandlung Nawalnys durch die russischen Behörden war ganz offensichtlich menschenrechtswidrig. 

Allerdings waren die Verhaftung und auch die dann folgende menschenrechtswidrige Behandlung Nawalnys vorhersehbar, und so stellt sich die Frage, wie es zu der Rückkehr Nawalnys nach Russland kommen konnte. Mit Schreiben vom 17.01.2023 habe ich dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung deshalb folgende Fragen  gestellt:

 

  • Die geplante Rückkehr Nawalnys war vor dem Abflug allgemein bekannt. Wie hat sich die deutsche Bundesregierung hierzu verhalten?

 

  • Gab es vor dem Abflug Nawalnys Gespräche zwischen der Bundesregierung und Herrn Nawalny, seiner Familie und seinem Team? Welche Ratschläge erteilte die Bundesregierung Herrn Nawalny in der Frage der Ausreise?

 

  • Welche Maßnahmen hat die Bundesrepublik Deutschland unternommen, um Herrn Nawalny von der Ausreise nach Russland abzuhalten?

 

  • Wurde eine Ausreisesperre in Erwägung gezogen? Warum wurde diese nicht verhängt?

 

  • Welche diplomatischen Sondierungen, Gespräche und Interaktionen fanden zwischen Deutschland und Russland in den Wochen, Tagen und Stunden vor der Ausreise von Herrn Nawalny statt? War die drohende Verhaftung des Herrn Nawalny nach einer Einreise in russisches Staatsgebiet angesprochen worden?

Eine weitere sehr wichtige Anfrage Andrej Hunkos betrifft die diplomatischen Kontakte zwischen Deutschland und Russland. Hier erkundigte er sich am 09.01.2024 zu „Kontakten der Bundesregierung zu russischen staatlichen Stellen“. Erst auf Nachfrage räumte die Bundesregierung „Arbeitskontakte“ ein. Welche „Arbeitskontakte“ hat es wohl im Fall Navalny gegeben? 

Nach den Beweislastregeln des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird man im Fall Navanys von einem staatlichen Mord durch Russland ausgehen müssen. Aber Deutschland könnte für den Tod  mitverantwortlich sein.

Wir sollten auch eins nicht vergessen. Auch als Russland noch Mitglied des Europarates war, musste man Russland spätestens nach der Verhaftung Chodorkowskys als Dikatur einstufen. Aber Chodorkwsky kam, wenn auch nach langer Zeit, frei, da es einen offenen Diskurs innerhalb des Europarates gab, und nicht lediglich undurchsichtige „Arbeitskontakte“, die Russland begünstigen.

Übrigens: Noch vor fünf Jahren konnte man auch Russland auch mit kritischer Haltung gefahrlos bereisen. Das unterschied Russland von China und der Türkei.

Es geht um die Legitimität des Westens

Am Dienstag, den 20.02.2024, und voraussichtlich auch am Mittwoch, den 21.02.2024, findet in London vor dem High Court die Anhörung von Julian Assange in dem Verfahren der USA gegen ihn statt. Die letzten Tage waren bereits von diesem Ereignis geprägt. Die Assange-Bewegung spricht vom Tag X und davon, dass vom Ausgang der Anhörung das Leben Assanges und die weltweite Presse- und Medienfreiheit abhänge.

Aus der Perspektive der westlichen Staaten geht es um ihre Legitimität. Sollte das Gericht die Auslieferung Assanges an die USA bestätigen, besteht nur noch ein gradueller Unterschied zwischen westlichen Staaten, insbesondere den USA und dem Vereinigten Königreich, und totalitären Systemen wie China und Russland. Das wird sich bemerkbar machen in der schwindendenden Loyalität der Bürger. Die Assange-Bewegung wird sich nicht einfach auflösen. Sie wird weitermachen, neue Protestformen entwickeln und die westlichen Bevölkerungen gegen ihre Regierungen aktivieren.

Das gilt auch für Deutschland. Hier würde die Auslieferung Assanges vor allem für die Grünen problematisch. Sie sind verstummt, seitdem sie mitregieren. Die Frankfurter Rundschau titelte am 15.02.2024 "Im Fall Assange sind die Grünen auffällig still."

https://www.fr.de/politik/assange-und-die-verstummten-gruenen-92834690.html

Richtig ist, dass sie still geworden sind. Vor Jahren waren die Grünen die Hauptfürsprecher Assanges in der deutschen Politik. Jetzt ist es nicht die Diplomatie, die die Grünen schweigen lässt, sondern ein geändertes Verhältnis zur Informationsfreiheit. Befürchteten Sie früher ein Overblocking durch zu strenge Digitalgesetze, so begrüßen sie jetzt den Digital Service Act und weitere Maßnahmen gegen "Hass im Netz", einen verschwommenen totalitären Kampfbegriff. Die Grünen setzen auf die Oligarchen, den staatlichen Repressionsapparat und das Militär. Da sind Medien und vor allem eine sich selbst informierende Öffentlichkeit unerwünscht.

Totalitäre Entwicklungen in Russland und ein Interview

Die russische Staatsduma hat am 03.02.2024 ein Gesetz erlassen, das im Ergebnis eine unverhältnismäßige Sanktion für ein unverhältnismäßig ausgedehntes strafbares Verhalten vorsieht. Fortan kann das Vermögen einer Person eingezogen werden, wenn diese das russische Miliitär herabwürdigt, zu „Extremismus“ aufruft oder Sanktionen gegen Russland unterstützt. Jetzt muss also jeder Kritiker des russischen Staates oder der russischen Machteliten Angst haben, sein Vermögen zu verlieren, wobei alledings  Immobilien ausgenommen sein sollen. Letztlich hat Russland den Weg von der gelenkten Demokratie über die Diktatur zum Totalitarismus beschritten.

Einer, der Russlands Diktator Putin auf russischem Boden noch straffrei vorführen konnte, ist Tucker Carlson, der frühere Moderator von Fox News. Er hat am 08.02.2024 ein Interview mit Putin geführt, in dem Putin kein gutes Bild abgibt. Dieser offenbart ein imperialistisches Geschichtsbild, muss sich von Carlson auslachen lassen und reagiert mehrfach hartleibig auf Versuche Carlsons, die Freilassung von Evan Gershkovich zu erreichen.

Gleichwohl wird Tucker Carlsson in der internationalen Presse nicht gefeiert, sondern hart kritisiert. Die halbstaatliche „Tagesschau“ spricht vom „ultrarechten Ex-Moderator von Fox News“, vom „russlandfreundliche(n) Carlson“ und vom „Verbreiter von Verschwörungserzählungen“. Der Politiker Guy Verhofstad fordert nach dem Interview gar ein Einreiseverbot für den Journalisten, der Putin immer wieder kritische Fragen stellte.

Bei der „Tagesschau“ sollte nicht vergessen werden, dass der Weltspiegel-Korrespondent Thomas Aders im Jahr 2016 ein ähnlich konzipiertes, aber viel unkritischeres Interview mit dem syrischen Diktator Assad geführt hatte. 

Die Einberufungspraxis der Ukraine verletzt die Europäische Menschenrechtskonvention

Auch in den etablierten Medien sind Videos zu sehen, auf denen junge Männer auf der Straße von Sicherheitskräften unter Gewaltanwendung gezwungen werden, in Autos zu steigen, um den Wehrdienst anzutreten. Selenskij hat gerade in jüngster Zeit mehrfach geäußert, die Ukraine müsste viel mehr Soldaten mobilisieren. Hier ist die Rede von 500.000. Es müsse gelingen, auch die im Ausland lebenden Ukrainer zum Wehrdienst zu mobilisieren, den jungen Männern müssten die ausländischen Unterstützungsleistungen entzogen werden, damit sie in din Ukraine zurückkehrten. Für den Fall der Weigerung soll in der Ukraine diskutiert worden sein, für Wehrdienstverweigerer die „Teilnahme am Finanzverkehr“ einzuschränken, was wohl Beschränkungen des Girokontos und Beschränkungen möglicher Käufe bedeuten soll. 

All dies ist rechtswidrig. Nach herrschender Ansicht gibt es bereits zu Friedenszeiten ein Recht auf Wehrdienstverweigerung, das seine Grundlage in Art. 9 EMRK findet (Ständige Rechtsprechung: EGMR, Urteil vom 07.07.2011, Große Kammer, „Bayatyan gegen Armenien“). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in diesem Zusammenhang auch bereits Art. 3 ERK, also das Folterverbot, herangezogen, dies allerdings in Zusammenhang mit Repressalien wegen der Verweigerung (EGMR, Urteil vom 24.01.2003, „Ülke gegen Türkei“).

Auch ein Notstand, der gemäß Art. 15 EMRK erklärt wird, kann eine zwangsweise Einberufung zum Wehrdienst oder Kriegsdienst nicht rechtfertigen. In der Ukraine herrscht zweifelsohne ein Fall des Art. 15 EMRK, denn das Land befindet sich im Verteidigungsfall. Dieser ist auch zumindest nicht allein verschuldet, so dass sich die Frage der Einschränkung wegen eines Formenmissbrauchs (Art. 17 EMRK) nicht stellt.

Allerdings erlaubt das Notstandsrecht gemäß Art. 15 EMRK keine Beschränkung der Rechte aus Art. 2 (Leben) und Art. 3 (körperliche Unversehrtheit). Der Einsatz an der Front ist durch die Lebensgefährlichkeit zumindest eine Verletzung von Art. 3 EMRK.

Nun wird in der Ukraine diskutiert, Kriegsdienstverweigerer in der militärischen Verwaltung und Logistik einzusetzen, also unter Verringerung der Lebensgefahr. Allerdings ist fraglich, ob das ausreicht, um eine erhöhte Lebensgefahr auszuschließen, da im Kriegsfall jegliche militärische Einrichtungen bevorzugte Ziele von Angrifen - und sei es mittels Drohnen - sind. Auch die Ukraine greift militärische Einrichtungen und Personen fernab der Front in Russland und auf der Krim an..

Darüber hinaus ist auch das aus Art. 9 folgende Verweigerungsrecht notstandsfest. Art. 15 verändert den Betrachtungsmaßstab menschenrechtlicher Beschränkungen und erweitert möglicherweise den Beurteilungsspielraum der Staaten oder schafft einen solchen. Art. 15 erlaubt aber keinen Eingriff in den Kerngehalt der Rechte und auch keine Derogation der demokratischen Gesellschaft. Wer sich nicht am Töten beteiligen will, muss das auch nicht in Kriegszeiten, in denen die Gefahr, beim Militär Tötungshandlungen zu fördern, ungleich größer ist. Die Entscheidung für oder gegen den Krieg muss beim einzelnen bleiben.

Foto: freigegebene Ressource/European Council

Internationaler Gerichtshof verfügt keinen Waffenstillstand, ruft Israel aber zum Schutz der Zivilbevölkerung auf und lässt Klage wegen Völkermordes zu

Soeben hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag den Antrag Südafrikas abgelehnt, dass Israel sofort die Waffen ruhen lassen müsse. Südafrika hatt die Verurteilung Israels wegen Völkermord und einen sofortigen Waffenstillstand beantragt. Die mögliche Verurteilung gehört zum Hauptsacheverfahren, das sich über Monate oder sogar Jahre hinziehen kann. Die einstweilige Verfügung ist Ergebnis des Eilverfahrens.

Dje Zahl der gerötetere Zivilisten im Gazastreifen ist selbst bei Zugrundelegung der israelischen Darstellung mindestens doppelt so hoch wie die Zahl der Hamas-Kämpfer. Tatsächlich dürfte das Verhältnis noch viel krasser sein. Das bedeutet, dass Israel hier zumindest im Ergebnis  einen Kampf gegen die Zivilbevölkerung führt. Das ist unzulässig und kann ein Kriegsverbrechen oder sogar einen Terrorakt darstellen.

Vor allem aber hat der internationale Gerichtshof die Klage Südafrikas gegen Israel wegen Völkermordes zugelassen.

Auch der vorliegende mit 15 zu 2 Stimmen gefasste Beschluss des Internationalen Gerichtshofes ist bereits eine empfindliche Schlappe für die deutsche Bundesregierung, die Israel unterstützt und ihre Israelpolitik zur deutschen Statsräson erklärt hat. Kritik war nur zaghaft und immer unter dem Vorbehalt, dass Israel grundsätzlich im Recht sei, geäußert worden.

Südafrika geht es dagegen um die Bekämpfung eines Apardheitsystems, das wie das südafrikanische Blut, Tränen und eine unermessliche Wut verursacht.

Julian Assange und der Tag X

Am 20.02.2024 und am 21.02.2024 wird in London der High Court über den Auslieferungsbefehl des britischen Innenministeriums gegen Julian Assange verhandeln. Es wird eine Anhörung vor zwei Richtern stattfinden, nachdem Jonathan Swift als Einzelrichter am 06.06.2023 die Berufung als unzulässig zurückgewiesen hatte. Ursprünglich hatte ein Gericht entschieden, Assange nicht auszuliefern. Dieses Urteil war im Dezember 2021 aufgehoben worden. Nach dem Auslieferungsbefehl der britischen Innenministerin Priti Patel vom 17.06.2022 hatte Assange hiergegen wiederum Berufung eingelegt.

 

In den USA wäre für Julian Assange eine Verurteilung wegen Spionage mit einem möglichen Strafmaß von bis zu 175 Jahren möglich. Aber wäre das wahrscheinlich?

In der Assange-Bewegung wird der 20./21.02.2024 als Tag X bezeichnet und als letzte Chance Julian Assanges gesehen. Allerdings läuft auch ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Vereinigte Königreich ist noch Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch ein Austritt wegen der restriktiven Asylpolitik würde nichts daran ändern, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für den Fall Assange zuständig ist, da hierfür bestimmte Übergangsfristen gelten.

Davon abgesehen ist der Fall „Assange“ für die USA, für England und auch für Australien ein höchst unangenehmes Politikum. In allen drei Staaten und darüber hinaus in allen Staaten der Welt hat der Fall Julian Assanges zu dem Entstehen einer Menschenrechtsbewegung geführt, die staatlich nicht mehr zu lenken ist. Während die großen NGOs dem gefährlichen Prozess der „Institutionalisierung der Menschenrechte“ unterliegen, weil es aufgrund der Professionalität der Funktionäre und ihres gesellschaftlichen Geltungsbedürfnisses zu einem Drehtürmechanismus zwischen Menschenrechtsorganisation und Politik kommt und weil vor allem im Westen Geld akquiriert wird, ist das bei der Assange-Bewegung nicht der Fall. Die Bewegung ist spontan und ohne formale Organisationsstruktur. Eine solche Bewegung breitet sich schneller aus und zieht weite Bevölkerungskreise an, weil keine Beitrittserklärung zu unterschreiben, kein Mitgliedsbeitrag zu zahlen ist und vor allem keine nicht genehmen Aktivitäten zu tolerieren sind.

Wir haben dies in Rwanda bei der „Free-Rusesabagina-Bewegung“ gesehen, die dem Staat so unangenehm wurde, dass er Rusesabagina im März 2023 aus der Haft entließ. Allerdings hat dies auch zu einer Schwächung der rwandischen Menschenrechtsbewegung geführt, da ein wesentlicher Teil der Proteste nach der Haftentlassung nachließ.

Es ist jedenfalls mit Sicherheit davon auszugehen, dass Assange nicht bis zu seinem Lebensende in britischer oder US-amerikanischer Haft sitzen wird. Aber wir dürfen nicht nachlassen.

 

Lobby-Register Amnesty

Am 13.11.2023 ist der Lobby-Registereintrag von Amnesty Interrnational-Deutschland für 2022 aktualisiert worden. Wir veröffentlichen ihn auszugsweise hier. Ein Link zum kompletten Eintrag befindet sich unten.

 

Amnesty verfügte 2022 über Jahreseinnahmen von 29.618.000 EUR. Davon stammen Beträge in der Größenordnung von 1.490.001 bis 1.500.000 EUR aus Spende(n) der Postcode Lotterie DT gemeinnützige GmbH, Düsseldorf, und Beträge in der Größenordnung von 30.001 bis 40.000 EUR von der Stiftung Menschenrechte, Berlin. Sie nennt sich die Förderstiftung Amnesty International. Im Kuratorium sitzt unter anderem Margit Gottstein, Staatssekretärin im Bundesministerium Familie, Senioren, Frauen und Jugend, davor Staatssekretärin auf Landesebene, Politikerin der Grünen und ehemaliges Vorstandsmitglied bei Amnesty.

Ein Betrag von 8.970.818,91 EUR geht an “Sekretariat London und internationale Zahlungen“, ein Betrag in der Größenordnung von 7.027.677,83 EUR wurde für „Öffentlichkeitsarbeit“ aufgewandt und ein Betrag in der Größenordnung von 8.175.896,73 unterfiel „Personalaufwand“.

Geld- und Sachzuwendungen an Asysuchende kosteten 8.905,38 EUR und Zuwendungen an politische Häftlinge 337.738,50 EUR.

 

15.01.2024

Die Rückkehr des Totalitären

Veranstalter von Erotik-Veranstaltungen werden es zukünftig schwer haben in Russland. Eine von einer „Influencerin“ in Moskau veranstaltete Party erregte das Misfallen der russischen Öffentlichkeit und hatte drastische Folgen. Der Club wurde behördlicherseits geschlossen, die Influencerin hat sich öffentlich entschuldigt und postete in den letzten Tagen erst einmal nichts mehr, din Webseite des Sängers Kirkorow wurde von ihm oder dem russischen Staat kurzfristig abgeschaltet, nach Wiedereinschalten waren Kalendereinträge  für 2023 gelöscht, ein Rapper soll zu 15 Tagen Haft verurteilt worden sein, weil er nur mit einem Strumpf bekleidet war, Stars wie die sehr bekannte Sängerin Lolita Miljawskaja sind mit Absagen von Showengagements konfrontiert. Möglich ist all dies durch ein Gesetz gegen „nicht traditionelle Sexualbeziehungen“.

 

“Die Rückkehr des Politischen“ in der Corona-Krise heißt ein euphemistischer Aufsatz der grünen Richterin Angelika Nußberger und einer Kollegin in der Europäischen Grundrechte-Zeitschrift von 2022 zur Rechtfertigung der  absurden Corona-Maßnahmen, die die Welt in eine WirtschaftsKrise und den globalen Süden in eine Hungersnot gestürzt haben. Ich bin darauf bei den Bearbeitungen zur vierten Auflage meines „Rheinischen Kommentars“ gestoßen. Liefert dieser Aufsatz eine Erklärung für das scheinbar Unerklärbare? Naja, die Rückkehr des Politischen wurde jedenfalls von einigen überschwänglich begrüßt.

Kein Streikrecht für verbeamtete Lehrer

Wie der europäische Gerichtshof für Menschenrechte gestern festgestellt hat, verletzt das deutsche Streikverbot für verbeamtete Lehrer nicht die Europäische Mneschenrechtskonvention.. Das Urteil ist richtig, da Beamte ohnehin eine recht starke Stellung haben und politisch stark repräsentiert werden. Außerdem sind sie Hoheitsträger. Wenn Hoheitsträger, die ohnehin staatliche Wirklichkeit gestalten, für bessere Arbeitsbedingungen streiken könnten, würde dies zu einem Machtmissbrauch führen, da die Bürger ausgeliefert wären.

In den Medien war zum Teil der Eindruck erweckt worden, das Streikverbot könnte fallen.

Amnesty schottet sich gegen Kritik ab!

In der Vergangenheit haben wir Amnesty wiederholt kritisiert, dies unter anderem wegen

- der astronomisch hohen Zahlung an Generalsekretärin Irene Khan in 2009 bzw. für 2009,

- den Drehtürmechanismus von der Organisation zur Politik zum Beispiel im Fall  Barbara Lochbihler,

- das nachlassende Rwanda-Engagement,

- die Verweigerung der Verleihung des Titels „Prisoner of Conscience“ für Julien Assange,

- die allzu zaghafte Haltung gegenüber der WM in Katar, das Herumlavieren und die Ablehnung des Boykotts,

- das Herumlavieren im Ukrainekrieg,

- wegen des Auftauchens auf der Teilnehmerliste des World Economic Forums,

- der verspäteten und unzureichenden Reaktionen auf die iranische Revolution,

- wegen inkonsequenter  Reaktionen auf Tasereinsätze der Polizei,

- wegen unreflektierter Anti-Hate-Speech-Kampagnen.

Amnesty hat auf eine freundliche Anfrage zu Rwanda aus Januar 2022 nicht reagiert. Unter anderem am 03.12.2023 haben wir Amnesty vor dem Hiintergrund zunehmender Zensur  für die doch sehr unreflektierte Anti-Hate-Speech-Kampagne kritisiert. Ebenfalls am 03.12.2023 mussten wir feststellen, dass Amnesty uns blockiert hat. Damit hat aufgrund der technischen Gegegebenheiten bei X Amnesty sich auch der kritischen Aufbereitung eigener Tweets entzogen.

Es gibt keinen menschenrechtlichen Diskurs in Deutschland, und das hat mit der ungleichen Verteilung der menschenrechtlichen  Resourcen Macht, Geld und Aufmerksamkeit und ihrer Fehlleitung zu tun. Das Problem ist unter dem Stichwort „Die Institutionalisierung der Mensnchenrechte“ eingehend dargestellt in der Einführung zur 3. Auflage des Rheinischen Kommentars zur Europäischen Menschenrechtskonventio.

Wir werden das Problem angehen.

Eine Katastrophe für die Menschenrechte

In Russland hat der Oberste Gerichtshof auf Antrag des Justizministers die LGBTQ-Bewegung als extremistisch eingestuft und ihre Aktivitäten in Russland verboten. Das Urteil vom 30.11.2023 ist ein herber Schlag gegen die russische Zivilgesellschaft, denn diese wird weiter gespalten. Da das Urteil vage und allgemein gehalten ist, muss nicht nur mit polizeilichen Maßnahmen gegen politische Aktivitäten gerechnet werden, sondern auch gegen jegliches Leben und Kultur jenseits spießiger sexueller Normen.

Dieser faschistische Schlag ist mitzuverantworten von all jenen russischen und westlichen Kräften, die Russland aus dem Europarat und der europäischen Menschenrechtskonvention gedrängt haben. Ein internationales Korrektiv gibt es jetzt nicht mehr.

Bereits am Wochenende kam es zu polizeilichen Übergriffen in Bars und Clubs.

Was sagt eigentlich der Menschenrechtsrat beim Präsidenten zu dem neuen Gesetz? 

UK-Supreme-Court zu Asyl: Rwanda ist kein demokratischer Rechtsstaat

Im Verfahren von  Asylsuchenden, die unter anderem aus dem Irfan stammen, gegen das Innenministerim des Vereinigten Königreiches hat der Supreme Court in London entschieden, dass eine Auslagerung der Asylverfahren nach Rwanda und in das rwandische Justizsystem rechtswidrig sei. Dabei hat sich der Gerichtshof vor allem auf das in der UN-Flüchtlingskonvention enthaltene Prinzip des Non-Refoulments  bezogen. Rwanda ist nach Ansicht des Gerichtshofes in Hinblick auf Menschenrechte ein Verletzerstaat. Zum einen ist ein Schutzsduchender in Rwanda selbst nicht sicher angesichts der generellen Menschenrechtslage in Rwanda (S. 29 ff.), wo staatliche Tötungen, Folter und Verschwindenlassen vorkommen. Zum anderen haben Asylanträge in Rwanda keinerlei Erfolgsaussichten. Das Asylsystem ist  völlig defizitär und birgt die hohe Wahrscheinlichkeit von Refoulments.

Auffällig ist, dass der Supreme Court Fragen der EMRK elegant umschifft, wahrscheinlich um die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der EMRK aus dem Feuer zu halten, denn schon werden erneut Rufe in England laut, die EMRK zu verlassen, und auch Premierminister Sunak kündigte an, einen neuen Vertrag mit Rwanda abzuschließen, und bei Scheitern des Vertrages aufgrund der EMRK diese zu verlassen.

 

https://caselaw.nationalarchives.gov.uk/uksc/2023/42

Die Polizei marschiert durch

Wieder gibt es eine brisante Personalie bei den Grünen.

In Schleswig-Holstein wird die Staatssekretärin Marjam Samadzade im Ressort von Sozialministerin Aminata Toure`entlassen. Nachfolgerin wird die Polizistin Silke Schiller-Tobies. Sie hat sich vom mittleren Streifendienst über den gehobenen Dienst in den höheren Dienst hochgekämpft. 2018 ist sie den Grünen beigetreten und sollte nun zum 01.01.2024 die Juristin Marjam Samadzade ablösen. Wieder einmal

- löst eine Polizistin eine Juristin ab, das erinnert an Thüringen, wo der untadelige Justizminister Adams einer Polizistin weichen musste;

- ist die Polizistin Mitglied bei den Grünen;

- handelt es sich um ein relatives Neumitglied bei den Grünen.

Der Einfluss der Polizei bei den Grünen ist auch ansonsten frappierend. In der Hamburger Grünen-Fraktion wurde jüngst die Grünen-Abgeordnete abgestraft und verlor ihre Fraktionsämter, weil sie für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum NSU-Komplex stimmte, der auch die Rolle der Polizei beleuchtet hätte.

Die obige Personalien wurde jetzt vorgezogen, weil Frau Samadzade sich auf Instagramm „israelkritisch“ geäußert habe. Sie musste ihre Ämter ruhen lassen, und wird über Ratzeburg nach Hamburg in den Justizdienst gehen. Frau Schiller-Tobies Ist im Amt, die Polizei wieder etwas stärker.

Gesetzesentwurf verschlechtert die Situation von Migranten, Flüchtlingen und Flüchtlingshilfe

Das jedenfalls, was das Innenministerium sagt, stimmt so möglicherweise nicht:

Sozialunterstützung wird begrenzt

Der Anspruch auf Leistungen entsprechend den Sozialgesetzen wird von 18 Monaten auf 36 Monate hinausgeschoben. Asylbewerber müssen also drei Jahre lang mit beschränkten Leristungen und Sachleistungen auskommen, die mehr als prekär sind.

Asylverfahren sollen beschleunigt werden

Asylverfahren sollen künftig in der Erstaufnahmeeinrichtung beginnen und im Regelfall binnen drei Monaten, in anderen Fällen binnen sechs Monaten, abgeschlossen werden. Dabei wird die Qualität leiden; dabei wird es faktisch zu weiteren Beschränkungen der Lebensqualität und Bewegungsfrei-heit kommen.

Einwanderung wird erschwert

Es sollen verstärkt Rücknahmeabkommen geschlossen werden und im Gegenzug in diesen Ländern selektiv Arbeitsmigranten angeworben werden. Der Grenzschutz soll verstärkt und ausgeweitet werden. Die Einrichtung von Außenlagern wird geprüft. Deutschland Möchte also die, die da sind, verstärkt abweisen und andere, die in ihren Heimatländern leben und vielleicht gar nicht so gerne kommen, anwerben. Das ist ethisch bedenklich und muss man sich auch leisten können.

Strafbarkeit von Helfern

Die Strafbarkeit von Fluchthelfern wird ausgeweitet, indem § 86 Aufenthaltsgesetz geändert wird und die Strafbarkeit auf nichtentgeltliche Hilfe erstreckt. Seenotretter fürchten ihre strafrechtliche Verfolgung. Die Bundesregierung vertritt den Standpunkt, das sei nicht der Fall, da dann ja ein Fall der Nothilfe nach § 34 StGB greife.Aber gerade das ist das Eingeständnis, das etwas zu Lasten der Seenotretter geändert wird. Diese müssen jetzt sehr gründlich prüfen, ob tatsächlich ein Seenotfall vorliegt. Das wird oft der Fall sein, weil der Verlust des Schiffes einkalkuliert ist und deshalb extrem schlechtes Material unterwegs ist. Aber gerade bei seetüchtigen Booten, insbesondereSchlauchbooten, die fast unsinkbar sind, und beimoderatem Wetter haben die Helfer ein Problem.

Taser abschaffen und verbieten!

"Taser" werden Distanzelektroimpiulsgeräte genannt, die auf eine Distanz von einem bis zu sieben Meter gegen Personen gerichtet werden, um diese durch die Elektroschockwirkung auszuschalten. Vereinzelt sterben dabei Personen, entweder durch die direkte Einwirkung des Tasers oder durch die spätere Anwendung von Schusswaffen. So wurde der 16jährige Jugendliche Mouhamed Drame, der am 08.08.2022 bei einem Polizeieinsatz in Dortmund starb, erst mit Reizgas besprüht, dann mit einem Taser gequält und schließlich von einem Polizisten erschossen. 

Bjarne Rest hat zusammen mit der gemeinnützigen Organisation "Frag den Staat" die Polizei zur Offenlegung der internen Dienstanweisung zum Taser-Einsatz aufgefordert. Dies wurde mit dem Argument verwehrt, künftige Gewalttäter könnten sich dann auf den Tasereinsatz vorbereiten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Land Nordrhein-Westfalen jetzt zur Offenlegung der Dienstanweisung verpflichtet.

Dass das Land die Dienstanweisung nicht veröffentlichen wollte, hat eher wenig mit einer Beeinträchtigung der polizeilichen Arbeit und insbesondere der Einsatztaktik zu tun, denn das Land selbst hat Details aus der Dienstanordnung mitgeteilt, als das Gerät angeschafft wurde.

Allerdings spricht die Dienstanweisung selbst gegen das Gerät und seinen Einsatz.  Der Taser soll nämlich nicht bei dynamischen Lagen und nicht bei Bedrohung der Polizei mit Hieb, Stich-, Schnitt- oder Schusswaffen verwendet werden. Im Grunde soll das Gerät nur in statischen Lagen verwendet werden, um eine stillstehende Person, die zum Widerstand entschlossen ist, zu verletzen.

Das bedeutet, dass der Taser nicht gegen gefährliche Gewalttäter eingesetzt wird, die proaktiv und bewaffnet Polizisten angreifen, sondern eher gegen passive Personen, die Widerstand passiv leisten oder aktiven Widerstand leisten könnten. Das wiederum bedeutet, dass der Taser zum Teil vorbeugend eingesetzt wird oder um passiven Widerstand zu brechen.

Von dem Jugendlichen in Dortmund soll keinerlei Fremdgefahr ausgegangen sein. Er hielt sich ein Messer an den Bauch.

Nun sieht die Dienstanweisung vor, dass der Tasereinsatz grundsätzlich bei Menschen im fortgeschrittenen Lebensalter, Gebrechlichen oder gesundheitlich nicht unerheblich beeinträchtigten Parsonen, Schwangeren und dem äußeren Eindruck nach noch nicht 14jährigen zu vermeiden ist. Festzuhalten ist, dass der Tasereinsatz auch nach der Dienstanweisung gefährlich ist und dass er bei richtig gefährlichen Tätern in Angriffsdynamik nicht zum Einsatz kommen kann. Insofern brutalisiert er die Polizei. Die Kumulation von polizeilichen Waffen führt überdies zu einem kumulierten Gewalteinsatz.

In diesem Zusammenhang müssen aber auch die Menschenrechtsorgansisationen kritisiert werden, die den allgemeinen Einsatz von Tasern verbieten wollen, ihn - wenn überhaupt -aber Spezialeinheiten vorbehalten wollen. Dieses "wenn überhaupt" schafft eine Rückzugsposition für die Polizei. Und der geht es mit dem Taser um gesellschaftliche Dominanz. Dies ist um so trauriger, wenn man bedenkt, dass der Taser in Nordrhein-Westfalen noch in der Testphase ist.

https://fragdenstaat.de/blog/2023/10/24/elektroschocker-für-die-polizei/

 

Rassismus-Erhebung der EU-Grundrechte-Agentur zeigt verschlechterte Lage

Die EU-Grundrechte-Agentur hat erneut eine Befragung zum Rassismus gegenüber Schwarzen in der EU durchgeführt. Es wurden über 6.700 Menschen afrikanischer Herkunft in 13 Staaten befragt. Insgesamt haben die Erfahrungen von rassisch motivierter Diskriminierung zugenommen, nämlich gegenüber 2016 von 39 % auf 45 %. Das kann sowohl auf einen zunehmenden Rassismus als auch eine zunehmende Sensibilisierung zurückzuführen sein, zeigt aber auf jeden Fall zunehmende Konflikte zwischen den Ethnien.

Schwarze unterliegen einem höheren Armutsrisiko, denn 33 % der Schwarzen leben prekär, während dies bei der Gesamtbevölkerung 18 % sind.

Deutschland schneidet mit 74 % am schlechtesten, Polen mit 20 % am besten ab. 

Auch die Zunahme rassistischer Diskriminierung in Deutschland Deutschland ist stark, nämlich von 52 % im Jahr 2016 auf 74 % im Jahr 2023. 

Zu kritisieren ist, dass sich der Bericht auf lediglich 13 Staaten beschränkt. Die Erfahrungen schwarzer Menschen können sowohl auf einen zunehmenden Rassismus Weißer als auch auf eine zunehmende Sensibilisierung Schwarzer zurückzuführen sein. Auf jeden Fall nehmen die Konflikte zwischen den Ethnien zu.

 

Bild: EU-Grundrechte-Agentur, X-Meldung vom 25.102023.

 

Verletzungen der Informationsfreiheit durch die Bundespressekonferenz sind der Bundesrepublik zuzurechnen

Ein wichtiges Urteil für die Informations- und Meinungsfreiheit erließ das Landgericht Berlin am 28.07.2023. Es verpflichtete die Bundespressekonferenz, den Journalisten Florian Warweg, der für die Nachdenkseiten arbeitet, zu Pressekonferenzen zuzulassen.

Zwar ist die Bundespressekonferenz als privater Verein organisiert. Deshalb ist das Gericht der Auffassung, dass Florian Warweg nicht als Mitglied aufgenommen werden muss. Aber die Bundesregierung behandelt die Veranstaltungen der BPK wie eigene. Die Bundesregierung hat also praktisch ihre Pressearbeit teilweise auf den Verein der Bundespressekonferenz übertragen. Deshalb muss Florian Warweg zu den Veranstaltungen grundsätzlich zugelassen werden und auch Fragerecht haben. 

Es fragt sich allerdings, ob die Regierung die Erfüllung ihrer Informationsverpflichtungen überhaupt privatwirtschaftlich organisieren darf. Hiergegen bestehen erhebliche Bedenken, weil dies zur Neutralisierung der Funktion der Presse führen kann. Durch die Auslagerung der an sich hoheitlichen Organisation und Durchführung von Pressekonferenzen wird nämlich auch das Erfolgsrisiko, die Hausgewalt und damit das staatliche Risiko auf die an sich zur Kritik verpflichteten Medien abgewälzt.

Spätestens seit Einsetzen der Corona-Maßnahmen und danach während aller Krisensituationen der Demokratie sind damit Konflikte zwischen Mehrheits- und Minderheitsmedien vorprogrammiert, die eigentlich zwischen Medien und Staat stattfinden müssten.

Sprinterin Mokgadi Caster Semenya gewinnt vor dem EGMR gegen die Schweiz

Am 11.07.2023 gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einer Beschwerde (10934/21) der südafrikanischen Sprinterin Mokgadi Caster Semenya gegen die Schweiz in einer knappen 4:3-Entscheidung statt.

Die Sprinterin, die einen teilweise männlichen Habitus und erhöhte Testosteronwerte aufweist, war von internationalen Turnieren ausgeschlossen worden, nachdem sie sich geweigert hatte, den Testosteronwert durch Hormonbehandlungen unter einen bestimmten Grenzwert zu drücken. Sie hatte das internationale Sportgericht Cas und das Schweizer Bundesgericht angerufen und war vor beiden Gerichten gescheitert, da beide Gerichte einen Rechtsverstoß verneinten.

Die grundlegende erste Frage war, ob der Rechtsweg zum EGMR überhaupt eröffnet ist und der Fall ratione personae Art. 1 EMRK unterfällt. Dies ist zu bejahen; das Sportgericht CAS ist zwar international, hat aber seinen Sitz in der Schweiz und unterwirft sich der Schweizer Gerichtsbarkeit. Auch das Schweizer Bundesgericht hatte die Entscheidung des CAS ausdrücklich bestätigt, so dass hierdurch jedenfalls die Anwendbarkeit von Art. 1 EMRK zu bejahen ist. der EGMR knüpfte damit an seine Rechtsprechung im Fall "Pechstein gegen Schweiz" (67474/10), 

Der EGMR bejahte sodann eine Verletzung von Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 EMRK. Anders als andere Athleten wird Frau Caster nur dann zu Sprints zugelassen, wenn sie sich einer Hormonbehandlung unterwirft, die ihre Gesundheit und damit ihr Privatleben im Sinne des Art. 8 EMRK beeinträchtigt.  Dabei bestehen durchaus Zweifel, ob die intersexuelle Konstitution ihr Vorteile verschafft, während klar ist, dass die Hormonbehandlung sie gesundheitlich schädigt und sportlich zurückwirft.

Schließlich bejahte der EGMR auch einen Verstoß gegen Art. 13i.V.m. 8 und 14 EMRK. Die Beschwerden zum CAS und zu, da  Schweizerischen Bundesgericht seien nicht effektiv gewesen, da sich beide Gerichte nicht umfänglich mit den menschenrechtlichen Aspekten des Falles beschäftigen konnten.

Die Entscheidung des EGMR ist nicht nur richtig, sondern war auch zwingend: Mokgadi Caster Semenya war immer eine Frau. Dieser Status ist zugleich ihr Schutzstatus. Die Sportverbände haben kein Recht, die Frage aufzuwerfen, wieviel Mann in einer Frau steckt. Diese Frage ist beleidigend und anmaßend. Genauso anmaßend ist es, das Bild einer Frau an einem bestimmten Hormonwert festzumachen und einen willkürlichen Hormon-Korridor zu schaffen, innerhalb derer eine Frau ihren geschlechtlichen Status behalten kann und außerhalb dessen sie ihren geschlechtlichen Status verliert.

Verwunderlich ist, dass die Entscheidung mit 4:3 so knapp ergangen ist. Das lässt Befürchtungen für das Verfahren vor der großen Kammer aufkommen. Es ist eine beliebte Vorgehensweise des EGMR, eine aufsehenerregende schutzrechtsfreundliche Entscheidung in der ersten Instanz zu erlassen und medienwirksam zu veröffentlichen in der zweiten Instanz geräuschlos zu kassieren.

Aber warum gibt es überhaupt den Gegenwind für Frau Caster Semenzya? Menschenrechte scheitern in der öffentlichen Meinung oft an einer vermeintlich fehlenden Praktikabilität ihrer Durchsetzung. Hier ist es möglicherweise eine ungetrübte Wettbewerbssituation, die die Verantwortlichen zu dem Glauben veranlasst, Testosteronobergrenzen seien erforderlich. Letztlich kann aber keine Wettbewerbssituation Verletzungen der Menschenwürde rechtfertigen.

https://hudoc.echr.coe.int/eng-press?i=003-770163631196

 

 

 

Wer die Macht hat

Das Problem polizeilicher Übergriffe ist immer auch ein Problem mangelnder Führung. Dieser Tweet der Polizei Sachsen zeigt, wer im Land wirklich die Macht hat. Am 01.06.2023 eskalierte die Lage in Leipzig-Conewitz. Dabei  wurde auch die Landtagsabgeordnete der Linken, Juliane Nagel, mit unverhältnismäßiger Gewalt verhaftet und abgeführt. Sie hatte die Demonstration angemeldet und geleitet.

Die Kritik an der Polizei greift zu kurz

Am 20.05.2023 setzt Bahar Arslan, Lehrbeauftragte an der Polizeihochschule NRW, den nebenstehenden Tweet ab. Kurz darauf wird entschieden, ihren Lehrauftrag nicht zu verlängern. Der Protest dagegen ist laut und auch berechtigt, denn die Lehrbeauftragte hatte lediglich vom "braunen Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden" gesprochen und ihre Angst vor Begegnungen mit der Polizei geschildert, nicht aber die Polizei schlechthin als braunen Dreck dargestellt. 

Der Rassismus in der Polizei dürfte nicht zu bestreiten sein; dies belegen die Teilnahme von Polizisten an rechtsextremen Chatgruppen, die Mitgliedschaften in rechten Gruppen, Übergriffe auf Migranten und bestimmte Fahndungsphänomene. Ob der Rassismus bei der Polizei stärker ausgeprägt ist als im Durchschnitt der Bevölkerung, mag dahin stehen, denn bei der Polizei sollte Rassismus überhaupt nicht vorhanden sein. Polizeilicher Rassismus hat furchtbare Folgen. Im Fall des Afrikaners Mohammed D. gipfelte er darin, dass Polizisten einen 16-jährigen Jugendlichen mit fünf Schüssen aus der Maschinenpistole erschossen, nachdem sie ihn bereits unverhältnismäßig mit Pfefferspray und Elektrotaser gequält hatten. Auslöser war eine Eigengefährdung des Jungen, der psychische Probleme hatte.

Aber eine Kritik, die ausschließlich auf Rassismus innerhalb der Polizei abstellt, greift zu kurz und vermittelt das trügerische Gefühl, ansonsten sei ja alles in Ordnung bei der Polizei. Das ist mitnichten der Fall.

Natürlich führt die Aufrüstung der Polizei, vor allem die Bewaffnung mit Tasern, auch zum Einsatz dieser Waffen. Die Polizei in NRW hat im übrigen sogar mindestens einen Panzer.

Und: Wie konnte es dazu kommen, dass Bahar Arslan ihren Lehrauftrag verlor? Ein Vertreter der GdP, der NRW-Landesvorsitzende Michael Mertens, echauffierte sich im Focus über den Tweet und forderte eine arbeits- und strafrechtliche Prüfung. Der Focus machte sich dabei recht hetzerisch die Aussagen der GdP zu eigen. Die Polizeigewerkschaften, hier übrigens die GdP, die gegenüber der DPG als progressiver wahrgenommen wird, spielen also durchaus eine Rolle. Sie zählen zu den stärksten Interessenverbänden der Bundesrepublik und beeinflussen die Entwicklung hin zu einer autoritäreren Gesellschaft.

Und: Wie kann es immer wieder zu Übergriffen bei Polizeikontrollen und Polizeieinsätzen kommen? Es ist auch ein Problem mangelnder Kontrolle. Im täglichen Einsatz auf den Straßen und auch in den Präsidien sind im Regelfall Beamte des gehobenen Dienstes als Entscheider einfacher bis hochkomplexer Sachverhalte tätig und setzen diese Entscheidungen um. Über dem gehobenen Dienst kommt der höhere Dienst. Dieser bewegt sich aber zahlenmäßig bei 1 % des Polizeipersonals, so dass eine effektive und vor allem eine omnipräsente Kontrolle überhaupt nicht möglich ist.

Eine unabhängige Kontrollinstanz gibt es nicht. Das Argument, die Staatsanwaltschaften seien Kontrollinstanz, ist falsch. Die Staatsanwaltschaften sind Strafverfolgungsbehörden, dabei sind ihnen die Polizeibehörden als Hilfsbeamte zugeordnet; so dass hier bereits keine Objektivität bestehen würde, im Bereich der Prävention sind die Staatsanwaltschaften zudem nicht zuständig. Der neue Bundespolizeibeauftragte wiederum ist eine Mogelpackung, da er die Interessen der Polizeibeamten mit abdecken soll.

Die Innenminister sind Kopf des Polizeiapparates. Hier erlebt man Fehlbesetzungen und Hardliner, meist in einer Person wie bei Innenminister Reul, der sich im Zweifelsfall vor die Polizei stellt und die öffentliche Debatte immer wieder zugunsten einer starken Polizei und eines starken Staates anheizt. Eine juristische oder polizeispezifische Ausbildung hat er als Lehrer nicht.

Und die Macht der Polizei ist groß: In Hamburg verhindern SPD und Grüne einen NSU-Untersuchungsausschuss zur Bewertung der Arbeit der Polizei; eine grüne Abweichlerin wird mit dem Entzug ihrer Fraktionsämter sanktioniert. In Thüringen wird ein untadeliger grüner Justizminister entlassen und durch eine Polizeihauptkommissarin ersetzt, die erst seit 2021 Mitglied bei den Grünen ist. Übrigens: Bahar Arslan ist Mitglied bei den Grünen und war Sprecherin eines Kölner Ortsvereins. Die Verstrickung von Grünen und Polizei ist auch in der aktuellen Debatte unübersehbar, die Twittertweets waren  wohlüberlegt; über fehlende Machtbegrenzung und Machtkontrolle bei der Polizei spricht fast niemand.

Demonstration für Julian Assange am 24.05.2023 in Sydney

US-Präsident Biden sollte am Mittwoch, den 24.05.2023 Australien besuchen. Er hat diesen Besuch vor einigen Tagen abgesagt und die Absage offiziell damit begründet, dass er bei der Beilegung des US-Schuldenstreits gebraucht werde. 

Er entgeht damit einer Begegnung mit australischen Politikern, die ihn auf Julian Assange ansprechen und auf seine Freilassung drängen wollten. Mittlerweile sprechen sich 88 % der Australier für eine Freilassung und für eine sofortige Beendigung der Verfolgung von Julian Assange aus. 

Stattfinden wird allerdings die Demonstration für Julian Assange im Hyde-Park von Sydney. Hier wird Stella Assange sprechen. Stella Assange hat in der vergangenen Woche noch einmal klar gemacht, dass sie die Ziele ihres Ehemanns teilt und ein Nachgeben nicht in Frage kommt, indem sie auf Twitter unter der Überschrift „American Torturers“ Zeichnungen und Texte von Abu Zubaydah über seine Folter im Lager von Guantanamo Bay veröffentlicht hat. 

Julian Assange dürfte aus zwei Gründen die wichtigste Person des 21. Jahrhunderts sein: Die Manipulation durch die Machteliten und die Massenmedien hat ein nie gekanntes Ausmaß erreicht. Julian Assange hat durch seinen Mut, seinen ethischen Anspruch und sein Charisma gezeigt, dass man etwas dagegen tun und die Lügner entlarven kann.

Die Assange-Bewegung ist damit die wichtigste menschenrechtliche Kraft der Gegenwart. Es ist eine Schande, dass Amnesty sich weiterhin weigert, Julian Assange das Prädikat „Prisoner of Conscience“ zu verleihen, und das zeigt ein weiteres Dilemma unserer Zeit auf: die Staatsnähe der NGOs. Julian Assange wird dringend gebraucht.

Organisation „Reporter ohne Grenzen“ hat die Rangliste der Pressefreiheit veröffentlicht

07.05.2023

Reporter ohne Grenzen hat am Welttag der Pressefreiheit den alljährlichen Rang der Pressefreiheit veröffentlicht. Auf den Plätzen 1 bis 10 stehen Norwegen, Irland, Dänemark, Schweden, Finnland, Niederlande, Litauen, Estland, Portugal und Timor-Leste. Auf den letzten Plätzen stehen Bahrain, Kuba, Myanmar, Eritrea, Syrien, Turkmenistan, Iran, Vietnam, China und Nordkorea. Im Großen und Ganzen wird der Index einen Anhaltspunkt für die EinschäZungen der Pressefreiheit geben. Es stellen sich allerdings Fragen:

 

Warum steigt die Ukraine trotz anhaltender Kriegssituation und trotz erheblicher Restriktionen  von Platz 106 auf Platz 79? Ist das allein mit der „Volatilität“ der Situationen zu erklären, wie Reporter ohne Grenzen schreibt? Warum ist die Situation im Kongo oder in besagter Ukraine so viel besser als in Griechenland?

Es kann natürlich auch vieles an der Methodik der Indexiertung liegen, die nicht ganz transparent ist. Da werden Übergriffe gezählt und gesichtet, aber es bleibt unklar, wer die Zahl und Art der Übergriffe erhebt. Es werden Fragebögen mit sehr vielen Fragen verschickt, aber unklar bleibt, wer und wieviele berücksichtigt werden. Letztlich scheint doch vieles subjektiven Wertungen überlassen worden zu sein.

 

Die Qualität eines Indexes hängt in der Regel vom Grad seiner Objektivierung ab. Ob der bei dem Index von Reporter ohne Grenzen gegeben ist, der einer „2022 neu eingeführten Methode“ folgen soll, ist fraglich.

 

Und letztlich irritiert doch sehr, dass RSF den Digital Services Act der EU, “der die großen Internetkonzerne in die Pflicht nimmt“, als „positiv“ bewertet. Menschenrechtler haben diesen Akt auch schon als Gefahr für Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit betrachtet, nicht zuletzt durch die Gefahr des Overblockings in sozialen Netzwerken. Insofern fragt sich, ob Reporter ohne Grenzen nicht von einem überprofessionalisierten und verengten Begriff der Meinungsfreiheit ausgehen, der din kritische Öffentlichkeit benachteiligt und geringschätzt.

Zu viel Polizeinähe?

Ende April hat Miriam Block, Bürgerschaftsabgeordnete der Hamburger Grünen wesentliche Ämter verloren. Die grüne Bürgerschaftsfraktion hat sie als wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecherin abgewählt und mit Mehrheitsbeschluss aus den Ausschüssen für Wissenschaft und für Inneres abgezogen. Was war passiert?

Am 27.06.2001 war der 31jährige türkischstämmige Kaufmann Süleyman Tasköprü von den Naziterroristen des NSU ermordet worden. Die Hamburger Polizei hatte sehr lange und sehr intensiv in die falsche Richtung ermittelt. So wurde eine Verbindung des Opfers zur organisierten Kriminalität und eine Verstrickung des familiären Umfeldes des Opfers in die organisierte Kriminalität und die Tat unterstellt, was zu sehr belastenden und kränkenden Ermittlungen geführt hatte. Eine rassistische Ermittlungsgrundlage liegt nahe.

Demzufolge wünschten sich die Angehörigen schon lange die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, den sie auch als eine Art Wiedergutmachung empfunden hätten. Die Linksfraktion hat jetzt die Einrichtung des Untersuchungsauschusses beantragt. Eigentlich fanden die Grünen das zunächst richtig, doch dann einigte man sich mit der SPD darauf, keinen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzurichten. Miriam Block stimmte gleichwohl mit den Linken und berief sich auf ihr Gewissen. Dafür wurde sie offiziell für ihren Verstoß gegen die Fraktionsdisziplin und Koalitionstreue abgestraft.

Man kann sich aber auch fragen, welchen Einfluss mittlerweile die Polizei auf parlamentarische Vorgänge hat und wie groß die Polizeinähe der Grünen ist. In der Bundestagsfraktion hat Irene Mihalic, Polizistin und Darstellerin im Reality-TV, wachsenden Einfluss allgemein und auf die Innenpolitik; auf Landesebene in Thüringen verdrängte jüngst eine Polizeihauptkommissar einen Juristen als Justizministerin. Im Ergebnis jedenfalls bedeutet die Bestrafung einer Abgeordeten, die einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zustimmt, der für die Polizei unangenehm werden könnte, eine zu polizeinahe Politik.

Der parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist im Übrigen nicht zustande gekommen.

Der Stein des Anstoßes bei Twitter

Die Maßnahmen der BBC gegen Gary Lineker sind rechtswidrig

Gary Lineker ist einer der bekanntesten britischen Fußballer, der zwischen 1978 und 1994 unter anderem für die englische Nationalmannschaft und Leicester City gespielt hat. Danach wurde er der bestbezahlte BBC Moderator, der das “Match of the day“, das “Spiel des Tages“ kommentiert. 

 

Jetzt hat er Probleme. Grund dafür ist der abgebildete Twittertweet. Er schrieb dort:

 

“Es gibt keinen enormen Zustrom. Wir nehmen weit weniger     Flüchtlinge auf als andere große europäische Staaten. Dies ist eine unermesslich grausame Politik gegen die verletzlichsten Menschen in einer Sprache, die der nicht unähnlich ist, die im Deutschland der Dreißiger vorherrschte, oder bin ich verrückt?“

 

Man kann das als Nazivergleich sehen, wenngleich es hier ja zunächst einmal um die Sprache geht. Aber der Nazi-Vergleich ist meinungsrechtlich und menschenrechtlich grundsätzlich zulässig. Dies haben zum Beispiel der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das OLG Wien festgestell (Vgl. Rheinischer Kommentar, 3. Auflage, Art. 10 ). Erforderlich ist lediglich ein politischer Anlass. Insbesondere eine Gesetzgebungsinitiative für die Schlechterstellung ausländischer Mütter kann dafür reichen (EGMR, Urteil vom 23.05.1991, „Oberschlick gegen Österreich“).

 

Insofern reicht das von der Britischen Regierung Gesagte allemal. Suhela Braverman hat unter anderem gesagt: „Enough is enough“, „We must stop the Boots“ und „Adults who enter the UK illegaly will be deported either to their  home country or to a safe third country“. Sunak hat die Migration als Invasion bezeichnet. Und wieder wird versucht, Flüchtlinge nach Rwanda abzuschieben, obschon der EGMR dass untersagt hat.

Die EMRK zwischen Politik und Ökonomie

Menschenrechtliche Situationen beruhen nicht auf Zufällen. Natürlich ist jede Menschenrerchtsverletzung eine staatliche Grenzüberschreitung. Aber es sind auch bestimmte Faktoren, die die Menschenrechtslage maßgeblich beeinflussen. 

Auszugehen ist zunächst von einem sehr niedrigen Schutzniveau der europäischen Menschenrechtskonvention. Dies beginnt damit, dass Artikel 2, der das Leben schützt, einen Vorbehalt für die Todesstrafe enthält. Diese ist zwar später durch Zusatzprotokolle für Friedenszeiten und noch später auch für Kriegszeiten aufgehoben worden. Der Anachronismus im Hauptteil ist aber nach wie vor enthalten. 

Dieses niedrige Schutzniveau wird auch durch die Lehre vom Beurteilungsspielraum begünstigt, die vor kurzem durch das 15. Zusatzprotokoll in die Konvention aufgenommen worden ist und praktisch jede noch so verletzterfreundliche Auslegung erlaubt. 

Dazu kommt das Prinzip des Gerichtshofs, fortschrittliche Entscheidungen wenig später durch gegenläufige Entscheidungen zu neutralisieren oder durch die große Kammer wieder kassieren zu lassen. Hier ist zu denken an die In-Obhutnahme-Fälle, wie zum Beispiel im Fall „Hase gegen Deutschland“ und die Fälle zur Sicherheitsverwahrung. 

Bei Freiheitsstrafen hat sich der Gerichtshof in der Entscheidung “Wecks gegen Vereinigtes Königreich“ frühzeitig in unguter Weise von vornherein festgelegt, keine Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Dauer der verhängten Strafe vorzunehmen.

 

Dazu kommen Ökonomie und Politik:


Insbesondere lässt sich eine Korrelation zwischen der Menschenrechtslage in einem Staat und der ökonomischen Lage dort feststellen. Der Rheinische Index enthält die Merkmale der Quote von vorsätzlichen Tötungen, von Gefängnisinsassen, von Beschwerden vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und von erfolgreichen Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Alle vier Daten sind in Relation gesetzt worden zur Bevölkerungszahl. Die wirtschaftliche Situation des Individuums oder des Landes ist also selbst nicht im Geringsten ein Parameter für den Menschenrechtsindex.

Insofern ist extrem auffällig, dass sowohl die Einzelbewertung als auch die Gesamtwertung vor allem mit der ökonomischen Lage in einem Land korreliert. Es lässt sich also feststellen, dass die Menschenrechtslage in einem Land im Zweifel besser ist, je besser die wirtschaftliche Situation dort ist. Mit wachsender Verarmung werden die Sitten offenbar rauer.

Dies lässt allerdings nichts Gutes für die Entwicklung der Menschenrechte in Europa erwarten, denn spätestens seit 2020 befindet sich der Wohlstand in allen europäischen Ländern auf dem Rückzug. Vor allem die Inflation führt zu Reallohnverlusten; die Volkswirtschaften laufen durch die Corona-Maßnahmen und die Kriegswirtschaft in eine wachsende Verschuldung und steigende Zinsverpflichtungen, die die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Möglichkeiten verengen. Der Staat kann weniger investieren und wachstumsbelebende Maßnahmen ergreifen. Der Staat kann din Armen weniger in der täglichen Lebensführung helfen. Der Staat hat weniger Mittel, um Menschenrechte, Inklusion, Integration und Migrationsakzeptanz zu fördern. Menschenrechte treten in den Hintergrund.


Auch politische Faktoren beeinflussen die Menschenrechtslage in Europa. Dies gilt natürlich zunächst einmal für die Kriegssituation. Diese hat zum Ausscheiden Russlands aus dem Europarat geführt. Insofern fehlt für Russland jetzt ein supranationales Kontrollinstrument.  Der russische Menschenrechtsstandard ist im freien Fall. Umgekehrt fehlt mit Russland ein Ankläger für Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine. An Betonpfählen mit Tape festgeklebte Roma, Verletzer von Ausgangsbeschränkungen und „Kollaborateure“ gehören zum neuen Erscheinungsbild der Ukraine. Was wird aus der Staatenbeschwerde Russlands gegen die Ukraine aus dem Jahr 2021? In allen europäischen Staaten verrohen die Debatten und wohl auch die Sitten angesichts der Kriegsrethorik und des Kriegsengagements.

Schließlich gibt es eine Erscheinung, die als sogenannte „Instititutionalisierung der Menschenrechte“ bezeichnet werden kann. Diese Institutionalisierung der Menschenrechte hat in den Anfangsjahren der Konvention zu einer Verbesserung des Schutzniveaus geführt. Menschenrechte wurden zur Sache der Staaten gemacht. Es entstanden staatliche Institute und NGOs. Es wurde ein öffentliches Menschenrechtsbewusstsein geschaffen.

Seit den 90er Jahren ist allerdings ein Rückgang des tatsächlichen Schutzniveaus zu verzeichnen. Dieser kann zeitlich ungefähr mit dem Einsetzen  „des Krieges gegen den Terror“ festgemacht werden. Dieser Vorgang spiegelt sich wieder in migrationsfeindlichen Tendenzen, Antiterrormaßnahmen, innenpolitischen Verhärtungen und ständigen polizeilichen Übergriffen in allen Konventionsstaaten. Begleitet wurde dieser Verlust von Schutzniveau durch eine gleichzeitige Verteuerung und Schwächung des Menschenrechtsbereiches. Gekennzeichnet wird dies durch den Drehtürmechanismus, also den Wechsel von der MenschenrechtsFunktion in ein politisches Amt, die Benutzung von Menschenrechtsorganisationen durch Politiker, durch staatliche Institute, in deren Organen Staatsvertreter sitzen, die Menschenrechtsverletzungen verteidigen, und durch eine unglaubliche Korruption des Menschenrechtsbereiches. Zu nennen sind hier die die Aserbaidschan-Affäre des Europarates aus 2017 und die im Dezember 2022 aufgedeckte Quatar-Affäre des EU-Parlamentes, in die wohl mindestens zwei namhafte Menschenrechtsorganisatinen verwickelt sind. 

Es ist aber auch die Verschwendung der wichtigsten Ressourcen Geld und Aufmerksamkeit, die den Menschenrechtsbereich schwächt. Zu nennen sind hier die ungaubliche Zahlung für die Generalsekretärin von Amnesty International für 2009 in Höhe von etwa 632.000 EUR und die nervigen allgemeinen Kampagnen der Organisationen, die zum Abnutzen des Interesses an Menschenrechtsthemen führen könnten.

28.02.2023

Die EMRK zwischen Ökonomie und Politik

Am 16.02.2023 wird Florian Fischer im Fritz-Bauer-Forum in Bochum einen Vortrag zum Thema „Die EMRK zwischen Ökonomie und Politik“ halten.

 

In diesem Vortrag möchte Florian Fischer zunächst einen Überblick über die Europäische Menschenrechtskonvention und die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geben. Sondern wird er auf die Korrelation zwischen wirtschaftlicher Situation und Menschenrechtssituation eingehen. Schließlich wird er auf einen Mechanismus hinweisen, den er als „Institutionalisierung der Menschenrechte“ bezeichnet, also eine selbst erklärte Zuständigkeit von Politik und Staat für die eigene Menschenrechtssituation. Dieser Mechanismus veranlasst ihn bereits seit vielen Jahren dazu, vor einer Korrumpierung und Erosion des Menschenrechtsbereiches zu warnen. 

 

Geraten die Menschenrechte in den Zangengriff von Politik und Krise?

Veranstaltung: 16.02.2023, 18 00Uhr

Ort: Q1-Eins im Quartier | Halbachstr. 1 | 44793 Bochum

 

14.02.2023

 

 

Wie konnte es zu Nawalnys Flug in eine unmenschliche Haft kommen?

 

 

 

 

 

Heute vor zwei Jahren ist Alexej Nawalny von Berlin aus zurück nach Russland geflogen und wurde dort sofort nach der Landung verhaftet. Seitdem sitzt er in Haft. Die Haftbedingungen sind schlecht und wohl auch geradezu lebensgefährlich.

 

Der Bundeskanzler und andere Mitglieder der Bundesregierung haben sich in den vergangenen zwei Jahren mehrfach zum Fall Nawalny geäußert, dies zum Beispiel mit der Twitter-Nachricht des Bundeskanzlers vom 20.08.2022 und mit zahlreichen Twitter-Nachrichten des Bundesfinanzministers, zuletzt vom 15.01.2023.

 

Die Behandlung Nawalnys durch die russischen Behörden ist ganz offensichtlich menschenrechtswidrig. Allerdings waren die Verhaftung und auch die dann folgende menschenrechtswidrige Behandlung Nawalnys vorhersehbar, und so stellt sich die Frage, wie es zu der Rückkehr Nawalnys nach Russland kommen konnte. Mit Schreiben vom 17.01.2023 habe ich dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung deshalb folgende Fragen  gestellt:

 

  • Die geplante Rückkehr Nawalnys war vor dem Abflug allgemein bekannt. Wie hat sich die deutsche Bundesregierung hierzu verhalten?

 

  • Gab es vor dem Abflug Nawalnys Gespräche zwischen der Bundesregierung und Herrn Nawalny, seiner Familie und seinem Team? Welche Ratschläge erteilte die Bundesregierung Herrn Nawalny in der Frage der Ausreise?

 

  • Welche Maßnahmen hat die Bundesrepublik Deutschland unternommen, um Herrn Nawalny von der Ausreise nach Russland abzuhalten?

 

  • Wurde eine Ausreisesperre in Erwägung gezogen? Warum wurde diese nicht verhängt?

 

  • Welche diplomatischen Sondierungen, Gespräche und Interaktionen fanden zwischen Deutschland und Russland in den Wochen, Tagen und Stunden vor der Ausreise von Herrn Nawalny statt? War die drohende Verhaftung des Herrn Nawalny nach einer Einreise in russisches Staatsgebiet angesprochen worden?

17.01.2023

 

“Leichte Sprache“, ein Roman über die Diskriminierung Behinderter

Er hätte eine Diskussion über die sogenannte leichte Sprache auslösen können, das hat der Roman jedoch offensichtlich nicht, obwohl Cristina Morales und ihre deutsche Übersetzerin Friederike von Criegern im Sommer 2022 den „14. Literaturpreis“ Berlin erhalten haben.

Es ist ein gutes Buch, das sich mit einem der wichtigsten menschenrechtlichen Themen beschäftigt, der Befreiung und der Emanzipation Behinderter. Cristina Morales geht das Thema radikal an, denn ihre vier geistig behinderten Heldinnen tanzen, haben Sex, reden aufreizend vulgär, besetzen Häuser und betätigen sich vor allem intellektuell. Es sind der autoritär-konservative Polizeistaat und sein neoliberales Erscheinungsbild, das Menschen behindert, aber auch die Sozialgesellschaft mit ihren Geschäftemacherinnen, Politikerinnen, überspießigen Sozialerbeiterinnen,, Psychologinnen und fast schon woken Richterinnen, die zur Last für die Menschen werden, weil sie es sind, die Behinderung brauchen, Behinderte benutzen und gleichzeitig verachten. Auch die Negativfiguren sind fast alles Frauen. Hier wollte Morales wahrscheinlich nicht antifeministisch sein, sondern einfach nur die Wirklichkeit abbilden.

Der Text greift zurück auf Motive des spanischen Kommunismus und Anarchismus. Auch die komplizierten Binnenkonflikte zwischen beiden und innerhalb der beiden Strömungen klingen an.

Es ist ein gutes Buch und vielleicht kein sehr, sehr gutes Buch, weil es im Mittelteil etwas schwer zu lesen ist. Vielleicht verliert es sich dort etwas in den Dialogen der Hausbesetzer, die  wahrscheinlich die einzigen echten Freunde der Heldinnen sind. Vielleicht hätte auch der Mut zu expliziten Schilderungen früher einsetzen müssen, denn das Leben ist genauso Philosophie wie Porno.

Was sagt das Buch über leichte Sprache? Ganz klar ist das nicht, aber es spricht viel gegen dieses Instrument der herrschenden Gesellschaft, wenn sich Behinderte intellektuell betätigen können. Inklusion braucht keine leichte Sprache, aber eine Revolution. Möge die Revolution mit einer Diskussion über leichte Sprache beginnen.

08.01.2023

Wer unterstützt die rwandische Diktatur?

Vor allem das Weltwirtschaftsforum und in Deutschland Dreyer, Schulze und die Friedrich-Ebert-Stiftung

Paul Rusesabagina: "Behind each dictatorship there are western superpowers."


 Paul Rusesabagina, der von der rwandischen Regierung entführt, nach Rwanda verschleppt und dort zu 25 Jahren Haft verurteilt wurde, hatte mit einprägsamen Worten formuliert, dass Rwanda mehr und mehr zu einer Diktatur wird und dass es ohne den Westen so weit nicht hätte kommen können: "Stand up. Raise awareness. Let your leaders know that they can stop supporting the african dictatorships, because behind each dictatorship there are western superpowers helping." Er sagte dies auf der 2005 Wallenberg question & answer session, einer Festveranstaltung anlässlich der Verleihung der Wallenberg Medaille an ihn. 

https://youtu.be/SE8L55QwrG0

 

Nach wie vor sitzt Rusesabagina in Haft. Obwohl er durch den Film "Hotel Rwanda" weltweit bekannt wurde und obwohl klar ist, dass er rechtswidrig entführt und die Anklage gegen ihn konstruiert wurde, setzen sich bei weitem nicht alle westlichen Politiker, die mit Rwanda zu tun haben, für ihn ein. Im Gegenteil gibt es Partner der Republik Rwanda, die nicht nach der Menschenrechtssituation in Rwanda fragen und die auch recht unbefangen mit Kagame und anderen Regierungsverantwortlichen umgehen.

Wer unterstützt Rwanda? Es sind in Deutschland Svenja Schulze, Malu Dreyer und die Friedrich-Ebert-Stiftung

Es ist eigentlich nicht vorstellbar, dass überhaupt westliche Vertreter Rwanda unterstützen. Es gibt einen Telegramkanal rwandischer Oppositioneller, der unvorstellbare brutale Situationen zeigt: von Menschen, die umgebracht wurden, von Menschen, die mit Knüppeln blutig geschlagen werden, und solchen, die in Sträuchern festgebunden und über Stunden  misshandelt werden.  Andere verschwinden und tauchen nie mehr auf. Es ist ein täglicher Terror, der das Land prägt. Überlegen Sie es sich gut, ob Sie diese Bilder ansehen wollen.

https://t.me/TheRealRwanda

Obwohl die Zustände in Rwanda allgemein bekannt sind, ist es vor allem das Weltwirtschaftsforum, das Rwanda unterstützt und Kagame als Menschenrechtsfreund, als Verteidiger von Frauenrechten und als Klimaretter darstellt. Nach wie vor wird Kagame auf der Homepage des WEF präsentiert. 

 

In Deutschland sind es vor allem die Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Svenja Schulze, die rheinlandpfälzische Staatskanzlei mit Ministerpräsidentin Dreyer und die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Rwanda massiv unterstützen und dabei auch immer wieder mit Kagame und anderen Verantwortlichen zusammen treffen. Im Februar 2022 besuchte Kagame Rheinland-Pfalz, wurde in allen Ehren von Ministerpräsidentin Malu Dreyer empfangen, besuchte mit ihr Biontech in Mainz und lotete die Möglichkeit der Impfstoffherstellung in Rwanda aus.  Über Gespräche betreffend politische Morde, Folter und Verhaftungen politischer Gegner wurde nichts bekannt.

Svenja Schulze, die deutsche Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit besuchte Rwanda vom 28.02.2022 bis zum 03.03.2022. Sie hatte ein sehr dichtes Programm und beschäftigte sich vor allem mit den Bereichen Klima, Impfstoffproduktion, Digitalisierung und Stärkung von Frauen. Sie traf am 01.03.2022 Paul Kagame, unterzeichnete eine Klima- und Entwicklungspartnerschaft und veranstaltete mit Biontech eine Veranstaltung zur Impfstoffproduktion.  Das Programm im einzelnen ist auf der Homepage des BMZ detailliert dargestellt. Obwohl von ihrem Vorgänger zuletzt kritische Worte zu Rwanda zu hören waren, ist von einer kritischen Haltung der Ministerin oder Nachfragen zur Menschenrechtssituation ihrerseits nichts bekannt.

Absolut bedenkenlos ist auch die Friedrich-Ebert-Stiftung, die eine ständige Dependance in Rwanda unterhält. Hier wird viel über Klimafragen, Gender justice und vor allem die Ausbildung junger Professionals getwittert. Menschenrechtsfragen werden zumindest öffentlich nicht gestellt.

 

Die Menschenrechtsorganisationen und Rwanda

Trotz anhaltender Menschenrechtsverletzungen ist Rwanda teilweise aus dem menschenrechtlichen Fokus der NGOs entschwunden.

Auffällig ist die Berichterstattung bei Amnesty  Deutschland. Amnesty publizierte früher regelmäßig zu Rwanda. So ist auf eine Publikation vom 16.04.2020 mit dem Bericht "Ruanda 2019" zu verweisen. Darin werden gravierende Menschenrechtsverletzungen wie "Verschwindenlassen", "rechtswidrige Tötungen" und dergleichen geschildert. Aber darauf folgte nicht mehr viel. Statt dessen kam ein Bericht über ein "ruandisch-deutsches Theater Projekt" vom 01.03.2021. Dort wird Rwanda im Sinne von "learning feminism from Ruanda" gelobt. 

Die "deutsche Amnesty-Expert_innengruppe zu Burundi und Ruanda" auf Twitter veröffentlichte noch einmal einen Gedenktweet am 07.04.21 zum Genozid, am 29.03.2021 einen Tweet zu den Opfern des Verschwindenlassens und am 08.03.21 zur Ermordung des berühmten Sängers Kizito Mihigo, danach versiegten die Informationen und Stellungnahmen zu Rwanda.

Ich habe mit Schreiben vom 10.01.2022 die zuständige Referentin bei Amnesty um eine Stellungnahme gebeten, dies auch mit ausdrücklichem Bezug auf die Protektion Kagames durch das Weltwirtschaftsforum. Ich habe sodann am 14.03.2022 deutlichere Schreiben an Human Rights Watch New York und Reporter ohne Grenzen versandt. Kein Schreiben ist beantwortet worden.

Allerdings sind bei Human Rights Watch, das sich ohnehin seit der weltberühmten Studie von Alison des Forges "Kein Zeuge darf überleben - Der Genozid in Ruanda" immer am stärksten und kritischsten mit Rwanda befasst hat, wieder verstärkte Aktivitäten zu registrieren. Ich gehe nicht davon aus, dass diese auf mein Schreiben zurückzuführen sind, sondern führe dies auf die Aktivitäten des Paul-Rusesabagina-Unterstützerkreises um seine Kinder zurück.

Von Kenneth Roth, dem Gründer von Human Rights Watch stammt ein Tweet vom 05.06.2022, in dem er den Feminismus in Rwanda als "autocratic genderwashing" bezeichnet. Hier nähern wir uns dem Kern des Problems: Betreibt Rwanda Genderwashing und Climate-protection-Washing? Oder ist Rwanda eine perfekte Klima- und Genderdiktatur? Ich tendiere zu letzterem und führe hierauf das internationale Mitläufertum und das Schweigen zurück. 

Insofern fasziniert Rwanda gerade deshalb so sehr, weil es Rwanda mit Gewalt um die Aufrechterhaltung totalitärer Strukturen geht, Rwanda aber zugleich die Klimaagenda des Weltwirschaftsforums verfolgt und in diesem Zusammenhang drastische und drakonische Gesetze wie das Verbot des Feuerholzschlagens und das Verbot der Produktion, der Einfuhr, des Handels und der Benutzung von Plastiktüten erlassen hat, die die arme Bevölkerung in Schwierigkeiten stürzen. Ist es zulässig zum Zwecke des Klimaschutzes Menschenrechte außer Kraft zu setzen und zu verletzen? Ist es zulässig, Menschenrechtsaktivisten wie Yvonne Idamange, die Gesetze kritisieren, die auf den ersten Blick sozial wirken, auf Jahre zu inhaftieren? Natürlich ist es das nicht, aber es scheint Freunde Kagames vor allem in Europa zu geben, die seine Agenda mit allen Mitteln unterstützen wollen, denn es ist offensichtlich die Agenda des Weltwirtschaftsforums.

Staatliche Finanzierung des Zentrums für Liberale Moderne kann als Eingriff in die Informationsfreiheit gesehen werden

Wer ist das Zentrum für Liberale Moderne ?

Das Zentrum für Liberale Moderne stellt sich selbst als einen Thinktank "für die Verteidigung und Erneuerung der liberalen Moderne" vor. Betrieben wird es als gemeinnützige GmbH von Ralf Fücks  als geschäftsführendem Gesellschafter in Zusammenarbeit mit Marieluise Beck, Irene Hahn-Fuhr und Christoph Becker. Gesellschafter sind neben Fücks Marieluise Beck, Deidre Berger, Prof. Dr. Hans Fleisch, Armin Huttenlocher, Dr. Maritta Koch-Weser, John Kornblum, Alexandra Gräfin Lambsdorff, Dr. Sabine-Leutheusser-Schnarrenberger, Karin Prien  und Prof. Dr. Gert Weiskirchen. Alle Genannten haben eine politische Vergangenheit. Ralf Fücks war bremischer Landepolitiker der Grünen und Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung, Marieluise Beck war 34 Jahre lang Bundestagsabgeordnete der Grünen, Migrationsbeauftragte und parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, dies teilweise parallel. Im Zentrum firmiert die Realschullehrerin als "Senior Fellow" und "Direktorin Osteuropa".

Aber das Ehepaar Fücks/Beck mag nicht nur wohlklingende Posten. Es bezieht auch staatstragende Positionen im Sinne deutscher Innen- und Außenpolitik. So vertritt es dezidiert transatlantische und proukrainische Forderungen. Immer wieder taucht die Forderung der Waffenlieferungen für die Ukraine auf. Die Positionen, die im Bereich der inneren Sicherheit vertreten werden, können auch als ein neurechtes Bekenntnis zur sogenannten "strong leadership" verstanden werden. In diesem Zusammenhang ist das Projekt "Gegneranalyse" zu sehen. Hier hat sich das Zentrum eine gesonderte Homepage gesichert und setzt sich "kritisch" mit alternativen Medien auseinander, die "sich in Opposition zur bestehenden Medienöffentlichkeit" sähen. Hier werden also regierungskritische Medien angegriffen. Als erstes Beispiel setzt sich die Gegneranalyse im Rahmen der "Fallstudie 1:" mit Albrecht Müllers "Nachdenkenkseiten" auseinander, die sich als Gegenöffentlichkeit verstehen und dezidiert links stehen.

Warum macht man so etwas, regierungskritische  Gegner zu benennen und zu analysieren und - wie die Nachdenkseiten monierten - zu diskreditieren? Irgendwie erinnert das an Ungarn.
 

Finanzierung durch den Staat

Am 25.07.2022 wies Friedrich Küppersbusch auf seinem Youtube-Kanal unter der Überschrift "Staatsknete für die richtige Meinung" darauf hin, dass das Institut als gemeinnützige GmbH keinerlei  Körperschafts- und Gewerbesteuer entrichten muss, von Anfang an sehr hohe Gewinne erwirtschaftete und trotzdem enorme Gelder von Oligarchen und vom Staat bezieht.  So finanzierte Georg Soros das Projekt "Ukraine verstehen". Seit 2019 erhält das Forum 300.000,00 EUR jährliche Zuwendung vom Bundespresseamt, seit 2021 sogar 500.000,00 EUR. Das Bundesfamilienministerium finanziert explizit die Gegneranalyse mit 284.590,33 EUR.

 

Hier ist der Link zu Friedrich Küppersbuschs Video:

 

https://www.youtube.com/watch?v=iZ-iEEfBGt0


Ein menschenrechtlicher Verstoß gegen die Informationsfreiheit

Es stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Finanzierung. Darf der Staat Meinungen Privater finanzieren? Dürfte der Staat also, wenn ihm die maßnahmenkritischen Demonstrationen zu viel werden oder wenn er sich im Herbst durch soziale Demonstrationen bedrängt fühlt, Gegendemonstartionen finanzieren? Dürfte der Staat die journalistische Jagd auf Regimekritiker finanzieren?

 

Es spricht viel dafür, dass sich der Staat vom Meinungsbildungsprozess fern zu halten hat (Rheinischer Kommentar, 3. Auflage, Art. 10 RN 25) und dass die Bundesregierung mit der Finanzierung des Institutes für liberale Moderne die Grenze zwischen der erlaubten Finanzierung gemeinnütziger Projekte und einer unerlaubten Beeinflussung der öffentlichen Meinung deutlich überschritten hat. 

 

Und wie immer: Ich bleibe dran.

 

 

 

Das Ausscheiden Russlands aus dem Europarat erschwert eine objektive Aufarbeitung des Ukraine-Krieges

In berechnender Einmütigkeit wurde die Menschenrechtslage in Europa verschlechtert

Der Europarat ist das Europäische Menschenrechtsorgan

50 europäische Staaten gibt es. 47 waren davon bislang im Europarat organisiert, Weißrussland, der Vatikan und das Kosovo sind es nicht. Der Europarat ist ein gesamteuropäischer Zusammenschluss zur Wahrung europäischer Werte und Kultur und vor allem zum Schutz der Menschenrechte. Dieser Schutz vollzieht sich vor allem durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in den jedes Mitgliedsland einen unabhängigen Richter entsendet. Grundlage der Entscheidungen des EGMR ist die Europäische Menschenrechtskonvention, die 1950 verabschiedet und sukzessive von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert worden ist. Ein jeder Bürger des Konventionsgebietes kann nach Erschöpfung des nationalen Instanzenweges Individualbeschwerden zum EGMR erheben. Die Bürger der Konventionsstaaten haben davon reichlich Gebrauch gemacht, in vielen Fällen auch die Bürger Russlands. Außerdem können sich die Staaten untereinander wegen menschenrechtlicher Verstöße mit der sogenannten Staatenbeschwerde verklagen. Das ist selten vorgekommen, ist in Zeiten von Aufruhr und Krieg aber ein wertvolles Instrument zur Klärung menschenrechtlicher Ausnahmesituationen, wie historisch beispielsweise der Rechtsstreit Zyperns gegen die Türkei zeigt.
 

Zahlreiche Menschenrechtsverletzungen beider Kriegsparteien

Am 24.02.2022 hat Russland die Ukraine angegriffen und eine Invasion auf ihr gesamtes Staatsgebiet begonnen. In der Folge fanden zahlreiche Menschenrechtsverletzungen beider Parteien statt. So hat Russland Zivilisten angegriffen, getötet und verletzt, Bürger aus Städten vertrieben und umgesiedelt. Bürger im eigenen Land wurden an Demonstrationen gehindert und festgenommen. 

In der Ukraine wurden indische Studenten beim Versuch, außer Landes zu gelangen, von ukrainischen Offiziellen daran gehindert und misshandelt. Verletzungen der Ausgangssperre wurden mit drakonischen und außergesetzlichen Strafen belegt; so berichtete die Kyiv Independent von einem Bürger, dem die Hose heruntergelassen worden und der mit Tape in klirrender Kälte eng an einen Laternenpfahl gebunden war. Am 20.03.2022 wurden zehn Parteien, die teilweise im Parlament vertreten waren, verboten.

All dies sollte vor dem EGMR aufgearbeitet werden. Auch wechselseitige Staatenbeschwerden wären angebracht.

Suspendiert, ausgetreten und ausgeschlossen

Aber am 25.02.2022 hat der Europarat die Mitgliedschaft Russlands suspendiert. Als Reaktion kündigte Russland an, jegliche Mitwirkung im Europarat einzustellen. In der Folge hat Russland am 15.03.2022 seinen Austritt aus dem Europarat erklärt. Am 16.03.2022 hat der Europarat den Ausschluss Russlands beschlossen und verkündet. 

Fraglich ist, ob Beschwerden mit Bezug zum Ukrainekrieg nach dem Austritt Russlands noch sachgerecht bearbeitet werden können. Art. 58 Abs. 2 EMRK lässt die Verpflichtungen eines jeden Konventionsstaates bis zum Ausscheiden weiterbestehen. Es ist zum einen fraglich, ob nach dem Austritt der Partei ein Verfahren vor dem EGMR zulässig ist, wenngleich die herrschende Meinung dies bejaht. Zum anderen ist vor allem fraglich, ob Verfahren gegen Russland nach der Austrittserklärung noch Erfolg haben können. Bereits das Verfahren selbst wird schwieriger, wenn eine Partei nicht mehr mitwirkt. Der Vollzug von Urteilen ist zwar vorgesehen. Eine Vollstreckung gibt es jedoch nicht. 

Nachhaltig geschwächt: Die Europäische Menschenrechtskonvention

Dies bedeutet, dass eine objektive Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen im Ukrainekrieg durch den EGMR zumindest erschwert ist.

Eine weitere erschreckende Perspektive ist, dass russische Bürger zukünftig nicht mehr den EGMR anrufen können. Beide Seiten, sowohl Russland mit seinem Austritt als auch die anderen Konventionsstaaten mit dem Ausschluss, handelten seltsam einmütig, um ein schnelles Ausscheiden Russlands aus der Europäischen Menschenrechtskonvention zu bewirken. Dies ereignete sich in einer Zeit, in der manche die Konvention ohnehin aushöhlen wollen, zuletzt die Vertragsstaaten selbst mit dem 15. Zusatzprotokoll zur EMRK, das den Beurteilungsspielraum der Verletzerstaaten festschrieb und am 01.08.2021 in Kraft getreten ist.

Insofern stellt sich das Ausscheiden Russlands aus dem Konvention als einvernehmliche Schwächung der Menschenrechtssituation in Europa dar.

 

Wir bleiben dran!

Unsere Planung für die nächsten vier Jahre

 

September 2024: Rheinischer Index, Gesamteuropäischer Menschenrechtsindex,

Februar 2025: 4. Auflage des Rheinischen Kommentars zur EMRK,

September 2026: Rheinischer Index, Globaler Menschenrechtsindex.

Zum Memorial-Verbot

Memorial verboten

Kurz vor Silvester hat das Oberste Gericht Russlands Memorial International und das Menschenrechtszentrum Memorial verboten. Das ist bitter, denn Memorial ist, da es sich durch eine staatskritische Haltung auszeichnet, eine echte NGO und Teil einer starken Zivilgesellschaft. Memorial wurde 1987 von Andrej Sacharow gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, einerseits die Verbrechen des Stalinismus aufzuarbeiten und andererseits sich aktiv für Menschenrechte in der Gegenwart und im eigenen Land einzusetzen. Das ist provokativ, denn darin liegt eine gewissermaßen vergleichende Vorgehensweise nach dem Motto "Wieviel Stalinismus ist im heutigen Russland enthalten?" Ein entsprechender Vergleich wäre auch in Deutschland unerwünscht und angebracht zugleich. Für seine Arbeit wurde Memorial des Verrates an Russland geziehen und verfemt. Das mag zum Teil auch daran liegen, dass Memorial unter anderem auch aus dem Ausland finanziert wird.

Aufgrund der starken Strukturen von Memorial wird die NGO ihre Arbeit fortsetzen können. Sie sollte sich aber genau überlegen, ob und wie sie dies in Russland oder im Ausland macht. Nawalnys Rückkehr nach Russland hat sich als töricht erwiesen. Er hatte entweder schlechte oder falsche Berater oder ist in ein westlich-russisches Komplott geraten. Er sitzt in Haft; von seinen Organisationen ist nicht viel übrig geblieben. Die westlichen Staaten haben ihm letztlich nicht geholfen. Möglicherweise war es sogar die Bundesregierung, die ihn  elegant entsorgt hat.

Solidaritätsadressen der deutschen NGOs

Mehrere deutsche NGOs haben Solidaritätserklärungen abgegeben. Das ist gut, aber auch selbstverständlich. Allerdings sind die deutschen NGOs nicht wie Memorial. 

Der Unterschied zwischen Memorial und den meisten deutschen Organisationen liegt darin, dass sich Memorial primär mit der Lage im eigenen Land befasst und sich nicht scheut, mit den Behörden in Konflikt zu geraten. Das ist das Wesensmerkmal einer Menschenrechtsorganisation.

Die westlichen Organisationen hingegen erliegen überwiegend dem Reiz der "Institutionalisierung der Menschenrechte". Sie sammeln bei uns vor allem Geld ein, scheuen sich nicht, Drückerkolonnen auf die Marktplätze zu schicken und befassen sich dann als Plattform-Unternehmen überwiegend mit der Menschenrechtslage in fernen Ländern. Ihre Funktionäre sind im hybriden Look gestylt; sie mögen den hippen Auftritt und wechseln auch schon mal durch den Drehtüreffekt in öffentliche Ämter, da zum Staat ein unbefangenes Näheverhältnis gepflegt wird. Unvergessen sind auch die 632.000 EUR Abfindung für die alternative Dame aus der Dritten Welt auf internationaler Ebene und eine unappetitliche arbeitsrechtliche Auseinandersetzung in Deutschland.

Ausnahmen wie das Grundrechteforum in Köln oder teilweise auch die Humanistische Union und sachliche Ausnahmen in den großen Organsisationen gibt es natürlich. Es ist aber kein Fall ersichtlich, in dem sich eine Organisation so in Konflikt mit dem Staat begibt, wie dies Memorial in Russland ständig tut. Anlässe hätte es auch hier genug gegeben. Geld spielt wohl doch eine störende Rolle.

Die Institutionalisierung der Menschenrechte ist wohl mehr Problem als Segen.

Corona-Impfung, 2 G, 3 G

2G und 3G sind verfassungswidrige Versuche, zur Covid-Impfung zu zwingen

Der Bundesgesetzgeber hat Ende November 2021die epidemische Lage von nationaler Tragweite beendet. Gleichwohl hat er mit Gesetz vom 19.11.2021 in § 28 a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz bestimmt, dass der Zugang zu bestimmten Einrichtungen von der Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises abhängig gemacht und auch beschränkt werden kann. Der Verordnungsgeber des Landes Nordrhein-Westfalen hat davon Gebrauch gemacht und für die Zeit vom 24.11.2021 bis zum 19.12.2021 die sogenannte 2G-Regelung für Restaurants, Theater, Kinos, Museen und andere Einrichtungen vorgesehen.  

Ich habe am 03.12.2021 Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt und beantragt, die Unwirksamkeit der 2G-Regelung in der nordrheinwestfälischen Corona-Schutzverordnung festzustellen. 

 

Der Gesetzgeber hat sodann mit Gesetz vom 22.11.2021 für Betriebe in § 28 b Abs. 1, 3 und 5 Infektionsschutzgesetz die 3G-Regel eingeführt, so dass von Ungeimpften und nicht Genesenen Arbeitsplätze nur mit Testnachweis und öffentliche Verkehrsmittel nur mit Testnachweis benutzt werden dürfen. Gegen diese 3G-Regelungen habe ich Verfassungsbeschwerde erhoben. Ich habe beantragt, die Unvereinbarkeit des § 28 b Abs. 1, 3 und 5 InfektionsschutzG mit dem Grundgesetz festzustellen. 

 

Genauso konsequent werde ich gegen eine Corona-Impflicht vorgehen. Außerdem möchte ich erreichen, dass die, die sich dem Impfdruck gebeugt haben und nur deshalb eine Impfung in Anspruch genommen haben, für etwaige Schäden Schadensersatz und Schmerzensgeld erhalten.

 

Dabei teile ich durchaus die herrschende Auffassung zum Corona-Virus. Das, was Drosten, Kekule und Streeck übereinstimmend sagen, ist auch meine Meinung. Ich bin auch der Auffassung, dass die Impfung zumindest am Anfang schwere Verläufe verhindert und vermindert hat. Aber für den einzelnen können durchaus Fragen bleiben, die er vielleicht auch nicht bis zum Ende ausdiskutieren möchte. Vielleicht bleiben sogar objektive Fragen, die übersehen wurden. Bereits der faktische Impfzwang, der insbesondere der 2G-Regelung innewohnt, ist eine offensichtliche Rechtsverletzung und eine gesundheitspolitische Vorschrift ohne Sinn und Verstand. Auch eine gesetzliche Impfpflicht würde grundgesetzwidrig sein, denn sie ist ein Eingriff, der bereits untauglich ist, Infektion, schweren Verlauf und Tod zu verhindern, denn auch zu ihren besten Zeiten hat die Impfung das Risiko eines schweren Verlaufs lediglich vermindert. Hinzu kommt, dass die Impfung regelmäßig wiederholt werden muss, was den Menschen in Abhängigkeit und in eine Dauerbehandlung bringt.

Vor allem ist die Impfung innerhalb kürzester Zeit das alles beherrschende Thema Nr. 1 vor allem in Deutschland und Österreich geworden; sie löst Vorfreude auf den Zwang des Mitmenschen und ungeheure Ängste vor dem Zwang aus; sie ist omnipräsent im Leben von Befürwortern und Gegnern; allein die Diskussion entwürdigt bereits und hat die Konsensgesellschaft beseitigt.

Ich befasse mich seit zwanzig Jahren wissenschaftlich mit Menschenrechten und habe meine Schwerpunkte insbesondere auf Leben und Gesundheit gelegt. Eine solche Schrankenlosigkeit und eine solch unglaubliche Macht der Protagonisten, die zum Teil aus dem Dunkeln agieren, ist neu und hat etwas Erdrückendes. Das darf nicht nur, es muss misstrauisch machen. Hier wird eine Situation ausgenutzt, um die Lebensverhältnisse der Menschen und die europäische Menschenrechtstradition  grundlegend zu ändern. Dagegen gehe ich an.

 

Verfassungsbeschwerde:

https://1drv.ms/b/s!AnG64yYuQd9Bgroy5h8XUZTbX6aSiw?e=HE3NgR

 

Normenkontrollantrag:

https://1drv.ms/b/s!AnG64yYuQd9BgroxmBemR_EAnAQUQQ?e=TzOPJ1

 

 

Die Bundesregierung plant keine Impfpflicht, sondern eine allgemeine Impfeinwilligungspflicht mit möglichst wenig Haftung

 

Seit November 2021 verdichten sich die Hinweise darauf, dass eine allgemeine Impfpflicht beschlossen werden soll. Tatsächlich will die Bundesregierung aber viel mehr.

 

Im Bundesjustizministerium werden gegenwärtig alle Optionen geprüft. Dabei interessiert weniger die Verfassungsgemäßheit des Vorhabens. Die Bundesregierung baut fest darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Impfpflicht billigen wird, so wie auch der Ethikrat geliefert hat.

 

Geprüft werden vor allem haftungsrechtliche Fragen. Dabei wird tendenziell auf eine umfassende Impfpflicht für alle Bürge und auch für Risikogruppen abgezielt, damit die Impfung ein "allgemeines Lebensrisiko" und eben kein Sonderopfer darstellt. Geprüft wird weiter, wie die Impfpflicht so ausgestaltet werden kann, dass eine Haftung des Staates und der anderen Beteiligten für jegliche Schäden der Gezwungenen auf jeden Fall vermieden werden kann. So fragt sich, ob auch Impflinge, die dem Zwang nachgeben, eine Unterschrift leisten müssen, ob also nicht nur eine Impfpflicht, sondern hier im Grunde eine Impfeinwilligungspflicht statuiert werden soll, worauf alles hindeutet. 

 

Aber auch der Menschenrechtsindex bleibt nicht untätig. Da aufgrund der vorliegenden Informationen absehbar ist, wie die Impfpflicht ausgestaltet werden soll, sind konkrete Rechtsbehelfe bereits im Detail vorbereitet. Auch die Haftungsfrage des Staates wird dabei eine entscheidende Rolle spielen. Schließlich müssen auch Schadensersatzansprüche der bereits Geimpften, auch der freiwillig Geimpften, besser durchsetzbar sein, und zwar auch in den Fällen, in denen die Beweisführung nicht möglich ist, und auch bei psychischen Schäden.

 

Ein effektives Coronaimpf-Schadensersatzrecht ist dringend notwendig

 

Die Impfung ist umstritten. Immer wieder wird von Impfdurchbrüchen und Impfschäden berichtet. Zu letzteren zählen vor allem Herzerkrankungen und Thrombosen. Aufgrund englischer Studien kommen auch eine Reduzierung der allgemeinen Immunabwehr in Betracht. Soeben wurde von der Welt berichtet, dass in Deutschland 2021 eine eklatante Übersterblichkeit zu verzeichnen war, die nicht nur auf Corona-Erkrankungen zurückzuführen ist. Entsprechendes findet sich mittlerweile sogar in einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes. Es ist nicht klar, ob dies nicht auf die Impfung zurückzuführen ist. Der Staat jedoch könnte das Vertrauen in die Impfung wesentlich stärken, wenn er für ein effektives Haftungsrecht für Schäden nach Corona-Impfung sorgen würde. Dies könnte gr0ßzügig und aufgrund gesetzlicher Vermutung ohne Kausalitätsnachweis, mit Mindestschadenssummen und weiterem Schadensersatz  Impfdurchbrüche und Impfschäden, auch solche psychischer Art, ausgleichen. 

So wäre es denkbar, dass die Bundesrepublik

 

  • Impfdurchbrüche,
  • Impfkomplikationen,
  • Beeinträchtigungen der Immunabwehr,
  • und Impfschäden 

mit spezifischen Mindestpauschalen ausgleicht und einen weiteren Schadensersatz im Einzelfall zulässt. Warum der Staat hier jede Regelung vermissen lässt, obwohl er selbst vom "neuartigen Coronavirus" und von der ebenso "neuartigen Impfung" spricht, hierzu drängt und mittels 2-G-Regelungen faktisch zwingt, ist nicht nachvollziehbar und verursacht weiteres Misstrauen.

 

Natürlich gibt es ein allgemeines Impfschadensrecht. Dis findet sich in der Haftungskette der §§ 60, 2 Nr. 11 Infektionsschutzgesetzes. Danach müssen Impfkomplikationen das übliche Ausmaß einer Impfreaktion übersteigen und nachhaltig sein. Dabei scheidet eine laufende Entschädigung aus, wenn die Schädigung nicht länger als sechs Monate andauert. Dass solche Hürden bei einer Impfung, die bereits seit Monaten mit einem faktischen Zwang verbunden sind, nicht angemessen sind, liegt auf der Hand.

 

Eine weitere sehr hohe Hürde ist der Kausalitätsnachweis. Die volle Darlegungs- und Beweislast liegt nach deutschem Recht beim Geschädigten. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21.06.2017, AZ.: C-621/15, das einen Anscheinsbeweis zugunsten des Impflings statuierte, ist in Deutschland wohl nicht anwendbar und auch stark kritisiert worden. Auch dies erscheint bei der Covid-Schutzimpfungen unangemessen, denn diese Impfung ist von starken Mächten forciert worden. Das Weltwirtschaftsforum, die Impfallianz Gavi, die Bill & Melinda Gates Stiftung, Bundeskanzler und Bundespräsident haben die Impfung trotz sinkender Letalität und sinkender Intensivbelegung immer wieder nachdrücklich empfohlen. In Deutschland sind mit 3G und 2G Begleitregelungen erlassen worden, die praktisch zur Impfung gezwungen haben.

 

 

 

 

Ruanda - Mord und Folter als Modell für die Welt

 

Ruanda - ein totalitärer Vorzeige Staat

Können Sie sich vorstellen, dass eine Diktatur als Modell für die Welt gepriesen wird? Können Sie sich vorstellen, dass ein Land wie Deutschland eine Diktatur darin unterstützt, Verwaltungsstrukturen bis in die untersten Ebenen aufzubauen und zu perfektionieren? Können Sie sich vorstellen, dass ein Diktator von einer internationalen Organisation als Vorkämpfer für Menschenrechte promoted wird? Es ist schwer vorstellbar, aber es ist so. Ruanda ist eines der totalitärsten Länder der Welt. Zugleich ist Ruanda aber ein vielgelobter Agenda-Staat, der auch von der Bundesrepublik Deutschland aktiv unterstützt wird. 
 

Die Menschenrechtssituation in Ruanda

In Ruanda kommt all das vor, was man gemeinhin mit einer Diktatur verbindet:

 

- willkürliche Verhaftungen von Oppositionspolitikern und Journalisten, so in jüngster Vergangenheit insbesondere von Frauen wie Diane Rwigara und Jackie Umuhoza,

- die Verhaftung von Straßenkindern und ihre Umerziehung in sogenannten Transitzentren,

- politische Morde an Oppositionellen, so an Patrick Karegeya,

- das Verbot und die Ächtung von Homosexualität; zugleich werden alle Häftlinge, nicht nur die homosexuellen, gezwungen, rosa Gefängnisuniformen zu tragen;

- das Verschwindenlassen von nicht genehmen Personen im Ausland und der Verschleppung nach Ruanda, so von Paul Rusesabagina, aus dem Film "Hotel Ruanda" bekannt als Retter von 1.236 Tutsi, der am 20.09.2021 zu 25 Jahren Haft wegen "Terrorismusunterstützung" verurteilt wurde;

- die Destabilisierung von Nachbarstaaten, insbesondere des Kongo, um sich dessen Bodenschätze anzueignen.

 

All dies findet sich ohne weiteres in den Archiven der großen Menschenrechtsorganisationen und in Presseveröffentlichungen. All dies wird gesteuert von Paul Kagame, dem Präsidenten Ruandas, der das Land seit dem Genozid von 1984 beherrscht. Damals trat er, selbst Tutsi und General der RPF, als Befreier der Tutsi auf. Aber bereits seinerzeit wurde er beschuldigt, im Rahmen des Vordringens systematische Tötungen  von gefangenen Hutu-Kämpfern, deren Verwandten, Zivilisten, Frauen und selbst Kindern zumindest zugelassen zu haben. Kagame selbst sprach von legitimen Säuberungen.

          - Alison des Forges, Kein Zeuge darf überleben, Hamburger Edition, S. 32, 824 f. -


Ruanda als Musterstaat

Zugleich wird Ruanda als Musterstaat und Kagame als guter Führer betrachtet und behandelt. Das Weltwirtschaftsforum listet ihn auf seiner website als Angehörigen ("peope") des Weltwirtschaftsforums auf und schreibt hierzu:

"Recipient of honours and awards for leadership in peace building and reconciliation, development, good governance, promotion of human rights and women´s empowerment, and advancement of education and information and communication and information and communications technologies, Interests: tennis, football".

Letzteres bezieht sich möglicherweise darauf, dass der Präsident des sehr armen Landes den FC Arsenal lautstark sponsert. Beachtlich ist, dass der mörderische Präsident als Vorkämpfer von Menschenrechten bezeichnet wird.

Deutschland in Gestalt des umtriebigen Entwicklungshilfeministers wiederum lobt Ruanda, kritisiert aber auch, dass "sich autoritäre Regierungsstrukturen verfestigt" hätten, und sponsert das Land gleichwohl mit einem dreistelligen Millionenbetrag, nämlich mindestens 130 Millionen EUR Entwicklungshilfe in den Jahren seit 2017. Dieses Geld wird vor allem in "nachhaltige Wirtschaftsentwicklung" und "Dezentralisierung/Gute Regierungsführung" gesteckt. Das Infame dabei ist, dass man unter "Dezentralisierung" versteht, die Verwaltung auf Regional- und Gemeindeverwaltung aufzubauen. Dies ist dershalb infam, weil bereits vor dem Genozid von 1994 derartige Strukturen in Ruanda existierten, die den Genozid begünstigten, wie Alsison de Forges in ihrer berühmten Feldstudie über den Genozid beschrieb:

 

                      - Alison des Forges, Kein Zeuge darf überleben, Hamburger Edition, S. 67 ff. -

 

Hintergründe

Die Hintergründe für die Hofierung Kagames und seiner Diktatur kennen nur die, die ihn hofieren und emsig daran arbeiten, sein Image zu verbessern. Ein Grund ist, dass Ruanda sich in die Reihe der Agenda-Staaten einreiht und "eine nachhaltige Wirtschaft" verfolgt. So herrscht in Ruanda bereits länger als in Europa ein absolutes Plastiktütenverbot; es ist verboten, ohne Genehmigung des Staates Feuerholz zu schlagen, so dass die Menschen nicht wissen, womit sie kochen sollen, Frauen werden gefördert, was Amnesty veranlasste, ein Theaterstück über die Emanzipation von Frauen in Ruanda und in Europa zu fördern, wodurch menschenrechtliche Aspekte, wie zum Beispiel der eklatant hohe Frauenanteil an den Verfolgten, verwässert werden. Möglicherweise spielt auch der Zugriff Ruandas, das selbst keine Rohstoffe hat, auf die Rohstoffe des Nachbarn Kongo, unter anderem Kobalt,  eine Rolle.

 

 

UN-Sonderberichterstatter über Folter beschäftigt sich mit Polizeigewalt gegen Teilnehmer der Anti-Corona-Maßnahmen-Demo am 01.08.2021 in Berlin

Deutschland hat ein strukturelles Problem mit Polizeigewalt und der Beschränkung von Versammlungen. Aber was macht die Presse?
 


 

1. Exzessive Gewaltexzesse am 01.08.2021

Zu groben Gewaltexzessen der Polizei kam es am 01.08.2021 bei verschiedenen Demonstrationen Tausender Gegner der Corona-Massnahmen in Berlin. Auf Videos ist zu sehen, wie eine ältere Frau von einem Polizisten mit äußerster Gewalt auf den Boden geschleudert wird, wie Polizisten immer wieder auf einen blutenden regunmgslos am Boden liegenden Mann einschlagen, wie ein Mann vom Fahrrad geschleudert wird, wie von behandschuhten Polizisten immer wieder mit voller Kraft auf Männer und Frauen eingeschlagen wird, wie Menschen ins Gebüsch gezerrt werden, um sie dort zu misshandeln, wie eine Bürgerjournalistin geboxt und Menschen ständig geschubst und zu Boden gerissen werden, Demonstranten berichteten, dass Quartzhandschuhe eingesetzt worden sein sollen. Nach einer sogenannten "rauhen Verhaftung" starb der 49jährige Politiker Sascha M. im Krankenhaus an Herzversagen.

Es sind Informationen geleakt worden, dass die Demonstrationen mit allen Mittel unterdrückt werden und Gegenwehr provoziert werden sollte.

Hinzu kommt ein seit 18 Monaten währender Dauerausnahmezustand. Seit März 2020 regiert der Staat durch, legt das öffentliche Leben nach Belieben still, schränkt die Einreise- und Ausreisefreiheit ein und verbietet nach Gutdünken Wahlveranstaltungen und Demonstrationen. Die Verwaltungs-Rechtsprechung  nimmt dies hin, weil sie dann, wenn sie die Verbote aufhebt, von der Politik über die Medien zur Ordnung gerufen wird. Dies war insbesondere bei den an sich völlig friedlichen Demonstrationen in Leipzig und in Stuttgart der Fall, wo ein fehlender Infektionsschutz und Verstöße gegen die Abstandsregeln gerügt wurden. Ein solches Klima der Verfemung begünstigt polizeiliche Gewalt.

Insofern verweist der Polizeisprecher ausweislich eines Berichtes der Berliner Zeitung vom 08.08.2021 auf "vorangegegangene Versammlungen der in Rede stehenden Protestbewegung". Er verweist darauf, dass die Demonstration verboten gewesen sei und "unmittelbarer Zwang" dagegen zur Gewalt berechtige und wehtun müsse.

Nun hat der UN-Sonderberichterstatter für Folter unmittelbar nach der Demonstration Bezug auf bestimmte Gewaltszenen genommen und angekündigt, die Vorfälle zu untersuchen und die Bundesregierung um eine Stellungnahme zu bitten. Die Videos, auf die der UN-Sonderberichterstatter Bezug nimmt, belegen die Gewalt gegen Wehrlose und gegen Fixierte. Es kann hier keine Diskussion geben. Sie erfüllen den Folterbegriff.

 

2. Ein altes strukturelles Problem mangelnder Führung

Diese Gewaltexzesse sind nicht neu und nicht einzigartig. Bereits beim G-20-Treffen in Hamburg im Jahr 2017 wurde von einem Journalisten des Deutschlandfunkes noch vor Ort berichtet, dass die Gewalt von Polizisten durch eine äußerst brutale Aktion eröffnet wurde. Im Jahr 2020 ging die Polizei in Stuttgart gegen eine angebliche "Partyszene" vor. Die "Partyszene" waren vornehmlich ausländische Jugendliche, die auf öffentlichen Plätzen zusammen gekommen waren. Auch sie wurden brutal vertrieben und ein Protest dagegen mit massiver Gewalt beantwortet. Jüngst wurden in Düsseldorf auf einer Demonstration gegen eine Reform des Versammlungsgesetzes Teilnehmer brutal traktiert. Dem Meschenrechtsindex wurde von einem Augenzeugen berichtet, dass eine Person in eine Tiefgarage gezerrt, dort von Polizisten fixiert und von anderen Polzisten gezielt misshandelt wurde. Am 07.08.2021 wurde in Wuppertal eine Gedenkveranstaltung für Friedrich Engels mit massiver Polizeigewalt verhindert. Die vornehmlich älteren Demonstranten, Altlinke eben, wurden unter Verweis auf eine verbotene Vermummung zu Boden geworfen, mit Schlägen traktiert und in Polizeitransporter verbracht, wo die älteren Herrschaften ohne Wasser und Toilettengang über Stunden festgehalten wurden. 


Das Verhalten der Polizei stellt ein strukturelles Problem dar. In Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen gibt es Minister, die sich als Hardliner geben, aber infolge fehlender Qualifikation und Durchsetzungsvermögens Ressort und Untergebene nicht im Griff haben. Die gesamte Polizei in Deutschland hat ein Problem auf der Ebene des höheren Dienstes, da dieser äußerst klein ist und die wenigen Beamten des höheren Dienstes, die oftmals von der Uni kommen und den Alltagsdienst nicht kennen, Probleme haben, anerkannt zu werden und sich durchzusetzen. Eigentlicher Entscheidungsträger ist in der Praxis der gehobene Dienst, eigentlicher Dienstvorgesetzter ist in Form des Ersten Polizeihauptkommissars der gehobene Dienst selbst, so dass die Demonstranten hier einer Macht ohne Kontrolle begegnen.

 

3. Das Problem der Presseberichterstattung

 

Die Anfrage des UN-Sonderberichterstatters wurde zuerst nur von RT Deutsch aufgegriffen. Danach widmete sich die Berliner Zeitung, die für etwas mehr Wagemut bekannt ist, und später erst die übrige Presse dem Thema. Der Tagesspiegel jedoch fragte am 08.08.2021 "Geht der UN-Beauftragte für Folter den Querdenkern auf den Leim?" und behauptet am 11.08.2021, "die Einschätzungsgabe des Schweizers" werde "in Zweifel gezogen". Aber Halt: So reagiert die gleichgeschaltete Presse in Weißrussland. So reagiert kein demokratisches Medium. Es ist die Aufgabe des UN-Sonderberichterstatters für Folter, Foltervorwürfe zu untersuchen. Hier kann niemals von einem Auf-den-Leim-gehen gesprochen werden. Es ist unredlich, die Einschätzungsgabe eines offiziellen internatinalen Amtsträgers in Zweifel zu ziehen, weil dieser Untersuchungen staatlicher Übergriffe ankündigt.

 

Die Nähe zur Polizei ist bequem und verführerisch. 

Die französische Behörde gegen Fake-News soll die freie Berichterstattung behindern

Europa braucht die russischen Medien und ihre Agenturen

Wie diese Woche bekannt geworden ist, ist in Frankreich eine Behörde gegen fake news eingerichtet worden. Ziel dieser Behörde soll es sein, aus dem Ausland gesteuerte Falschnachrichten zu ermitteln und zu verhindern. Die Behörde wird mit 50 Mitarbeitern ausgestattet. Nach Berichten der deutschen Presse soll das Gesetz vor allem gegen Unwahrheiten gerichtet sein, die von Russland gestreut werden, um die französische öffentliche Ordnung zu destabilisieren.

Indessen gibt es eine Vorgeschichte. In Frankreich ist im Jahr 2019 ein Gesetz erlassen worden, das fake news in Wahlkampfzeiten unter Strafe stellt. Macron wollte zunächst fake news generell unter Strafe stellen, also nur eine "wahre Berichterstattung" im Sinne der Definition der Regierung zulassen. Als sich hiergegen insbesondere auch aufgrund der Entscheidung des EGMR vom 01.12.2015, wonach die Youtube Blockade des türkischen Staates rechtswidrig war, Widerstand regte, beschränkte Macron das Gesetz auf Wahlkampfzeiten und ausländische Einflüsse.

Allerdings ist die französische Gesetzgebung alles andere als harmlos.

Der Hintergrund des Gesetzes ist die kritische Berichterstattung der russischen Sender RT France und Sputnik über unbekannte Facetten Macrons Privatleben, dann über die Gelbwestenbewegung, schließlich über die Reformpolitik in Frankreich und jetzt über die autoritäre Gesundheitspolitik des Präsidenten in der Corona Krise. In Frankreich wie in den meisten europäischen Ländern sind die traditionellen öffentlich-rechtlichen und privaten Medien in dem Sinne auf Linie gebracht worden, dass eine allzu kritische Berichterstattung unterbleibt und über gewisse Themen überhaupt nicht berichtet wird. Hinzu kommt, dass in Frankreich eine Berichterstattung über das Privatleben von Politikern weitgehend verboten ist. Insbesondere Frankreich möchte zudem sozial motivierte Demonstrationen eindämmen. In dem Sinne wurde das Demonstrationsrecht verschärft; da schlug aber auch Alexandre Benalla, der einstige Sicherheitschef von Macron und  ein Angehöriger der Rotlichtszene, auf Demonstranten ein, wobei er als Nichtpolizist gleichwohl den blauen Polizeihelm und die rote Polizei-Armbinde trug.

Gerade die russischen Sender RT France und Sputnik sind immer dabei und berichten sehr ausführlich und zum Teil live über die Demonstrationen in Paris und anderen Großstädten. Dies galt für die Gelbwestenproteste, bei denen die Polizei einseitig übergriffig vorging, für die Sozialdemonstrationen der Feuerwehrleute, bei denen die Polizei Feuerwehrleute teilweise zusammenschlug, dies galt für die ständigen Stundentenproteste gegen  die neuen Demonstrationsgesetze, und dies gilt auch gerade für die derzeitigen Demonstrationen am französischen Nationalfeiertag, die gegen die Covid-Gesetze gerichtet sind, die zum Teil zur Impfung zwingen wollen.  Rt France und Rt Deutsch zeigten diese Demonstrationen und die einseitigen Übergriffe der Polizei, während die arrivierte Presse in Frankreich und Deutschland Empfehlungen folgte, die Demonstrationen nicht zu zeigen. Es ist zu befürchten, dass Macron die fake-news-Gesetzgebung nutzen möchte, um entweder RT France und Sputnik ganz aus Frankreich zu verdrängen oder sie auf Linie zu bringen.

Dabei kommt der russischen Presse eine ganz besondere Rolle zu: Anders als die "alternativen Medien", die im wesentlichen kritische Meinungen äußern, haben die russischen Medien Agenturen, die Informationen über tatsächliche Vorgänge erheben und verbreiten können. Die russischen Medien sind live dabei. Sie haben bewiesen, dass die Gewalt in Frankreich und auch in Deutschland überwiegend von der Polizei ausging, was die Regierungen regelmäßig in Erklärungsnöte bringt. Die russischen Medien berichten über menschenrechtlich relevante Fälle, die anderen ein zu heißes Eisen sind. Zum Fall Assange bestätigt der Uno-Sonderberichterstattet Nils Melzer im "Blick" vom 18.07.2021, dass RT der einzige Sender war, der sich für den Fall Assange interessierte, während ihn die anderen ignorierten.

Zwar ist Frankreich mit der Enthüllungsphobie seines Präsidenten ein Sonderfall. Aber Tatsache ist auch, dass das fake-news-Gesetz das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterentwickelt hat und deutsche Bundesländer mit neoliberalen Regierungen wie Nordrhein-Westfalen oder rechtskonservativen Regierungen wie Bayern die französischen Demonstrationsgesetze kopiert haben. 

Es ist also eine einheitliche Tendenz in Europa erkennbar, Demonstrationen und kritische Äußerungen über Politiker, die den Transformationsprozess behindern könnten, zu unterbinden.
 

 

Deutsche Oppositionspolitiker am Düsseldorfer Flughafen festgesetzt

12.06.2021 - 13.06.2021

 Politiker der Linken festgesetzt, stundenlang verhört und an Ausreise gehindert

Am Morgen des 12.06.2021 wollten etwa 15 bis 20 Linkenpolitiker, darunter die Fraktionsvorsitzende der Linken in der Hamburger Bürgerschaft, Cansu Özdemir, eine Maschine nach Erbil, die Hauptstadt der autonomen Kurdenregion des Irak, besteigen. Dazu kam es nicht. Alle Personen, darunter wohl mehrheitlich solche mit kurdischem Hintergrund, wurden festgenommen, in geschlossene Räume der Bundespolizei verbracht und einer stundenlangen "intensiven grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle" unterzogen. Sodann wurden gegen acht der Betroffenen "Ausreiseuntersagungen" erlassen, die bis zum 12.07.2021 befristet wurden. In den Ausreiseuntersagungen wurden die Politiker mit strafrechtlicher Verfolgung und der Ingewahrsamnahme für den Fall der Zuwiderhandlung bedroht. Offensichtlich war Cansu Özdemit hier nicht betroffen. Durch das stundelanlange Verhör verpassten die Politiker die Maschine.

Die Polizeiverfügung, die vorliegt, ist von einer "Polizeikommissarin K.", erlassen worden.
 

Die Begründung der Bundespolizei

Die Bundespolizei begründet die Festetzung damit, aufgrund von Veröffentlichungen im Internet sei zu vermuten, dass die Delegation sich als menschliche Schutzschilde für die PKK zur Verfügung stellen wolle. Dies könne die Sicherheitsbelange der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beeinträchtigen. Insbesonder bestehe die Gefahr, dass die Beziehungen zum "Nato-Partner Türkei" belastet würden. Eine Festnahme liege nicht vor. Özdemir habe sich nicht als Abgeordnete zu erkenen gegeben. Weitere Erklärungen würden aus "einsatztaktischen Gründen" nicht abgegeben.

 

Reaktionen der Betroffenenen

 

Nach Schilderung der Fraktionsvorsitzenden der Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft waren die Betroffenen Teilnehmer einer "Friedensdelegation". Am Morgen seien die Delegationsteilnehmer zunächst von einem zivil gekleideten Mann immer wieder umkreist und fotografiert worden. Anschließend sei uniformierte Polizei auf den Plan getreten und habe die Delegation eingekesselt und gezwungen, in den Polizeibereich des Flughafens zu folgen. Den Menschen seien die Pässe abgenommen worden; sie seien einzeln verhört worden. Es sei darum gegangen, den Flug der Delegation nach Erbil zu verhindern. Es habe sich um ein "abgekartetes Spiel" gehandelt, an dem die Bundesregierung, das Erdogan-Regime und die kurdisch-irakische Autonomiebehörde beteiligt gewesen seien. Einzelne Beamte hätten geäußert, dass sie auf "Anweisung von oben" handelten.

 

Bewertung

 

Traditionell unterhält die Bundesrepublik sowohl zur Türkei als auch zu kurdischen Kräften freundschaftliche Beziehungen. Insofern kann es schon sein, dass sich die Bundesrepublik in Anbetracht der völkerrechtswidrigen und kriminellen Machenschaften des Erdogan-Regimes in einer schwierigen diplomatischen Lage befindet. Es ist bekannt, dass die deutschen Verwaltungs- und Verfassungsgerichte Ausreiseverbote aus Gründen des Schutzes diplomatischer Beziehungen billigen. Menschenrechtlich vertretbar ist dies sicher nicht.

Das faktische Verbot der Ausreise gegenüber Frau Özdemir ist in jedem Fall auch rechtswidrig, da Abgeordnete in ihrem Mandat, das durchaus internationale Aspekte beinhalten darf, nicht gehindert werden dürfen. Dies ist aber der Fall, wenn die Polizei eine Abgeordnete mit Gewalt festhält und damit erzwingt, dass sie ihren Flug verpasst.

Insofern kann sich die Polizei auch nicht damit rausreden, sie habe nicht gewusst, dass Frau Özdemir Abgeordnete sei. Es hat eine Online-Beschattung stattgefunden, wie aus den Verfügungen gegen die anderen acht hervorgeht. Das lange unnötige Verhör zeigt, dass die Polizei auf kaltem Wege die Ausreise der Politikerin verhindern wollte.

Auffällig ist auch, dass die Verfügung von einer "PK K.", der volle Name ist bekannt, erlassen worden ist. Die PK. K. ist eine Berufsanfängerin mit deutschem Namen und sicherlich im Innenverhältnis nicht befugt, "Ausreiseuntersagungen" zu erlassen. Es ist davon auszugehen, dass sie auf Weisung gehandelt hat und vorgeschoben wurde.

Interessant ist, ob hier ein verselbständigtes Handeln der Polizei, etwa aus extremistischen oder türkeifreundlichen Motiven vorliegt, oder eine Weisung des Bundesinnenministers vorlag. Dies ist unbedingt  aufzuklären.

 

 

Menschenrechtliche Auswirkungen der Corona-Krise

07.04.2021 - 09.04.2020

1. Wohlstand und Menschenrechte

 

Kriterien des Rheinischen Index sind Basisdaten zu den Tötungsdelikten in einem Land, der Inhaftierungsquote, die Zahl der Beschwerden gegen  ein Land vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Erfolgsquote dieser Beschwerden. Der Rang eines Landes war für mich als Verfasser nicht beeinflussbar, weil ich zu 50 % Material des Europarates verwertet und zu 50 % Material der Nationalstaaten verwertet habe. Es war mir wichtig, keine eigenen Wertungen einfließen zu lassen.

Der Wohlstand an sich ist für den Index kein Kriterium für den menschenrechtlichen  Zustand eines Landes. Gleichwohl zeigen die Ergebnisse, dass ein Land mit einem größeren und breiteren Wohlstand in der Regel auch einen besseren Menschenrechtsstatus hat. So gehören beispielsweise die drei führenden Länder Andorra, Island und die Niederlande zu den reicheren Ländern, während die drei letzten Länder Weißrußland, Moldavien und Montenegro zu den ärmeren Ländern gehören. Diese Korrelation der Merkmale "Menschenrechtsrang" und "Wohlstand" setzt sich fort.  

Es gibt allerdings keine lineare Abhängigkeit. Drei Ausnahmegruppen fallen ins Auge, die eine eine lineare Abhängigkeit durchbrechen. So verwundert das schlechte Abschneiden der baltischen Staaten trotz guter Wirtschaftsdaten; hierfür gibt es eine schlüssige Erklärung, da im Baltikum ungelöste ethnische Probleme durch das Vorhandensein starker russischer Minoritäten existieren. Es Länder wie Aserbeidschan und Armenien, die ein ganz niedriges Bruttoinlandsprodukt je Einwohner haben und doch im Menschenrechtsindex nicht dementsprechend schlecht abschneiden, Und es gibt schließlich die deutschsprachigen Länder Deutschland, Österreich, Schweiz und Luxemburg, die obschon sie zu den reichsten Ländern gehören, alle nicht unter den ersten zehn Staaten des Standards landen. Dies ist ein beschämendes Ergebnis, das sich in den Wertungen der großen Menschenrechts-Organisationen wiederfindet. Ich führe dies auf politische Gründe zurück, insbesondere eine politische Agenda und eine stärkere politische Steuerung, die ins private Leben der Menschen hineinwirkt.

 

Allerdings ist der Ausnahmecharakter der genannten Beispiele begrenzt. Ein reiches Land findet sich nicht in der zweiten Hälfte des Indexes; ein absolut armes Land findet sich nicht in der ersten Hälfte des Indexes. Der Wohlstand eines Landes ist also ein ganz wichtiges Indiz für die Menschenrechtssituation in dem Land. Es besteht eine statistische Abhängigkeit dergestalt, dass kein Land, das einen guten Standard bieten will, den Wohlstand seiner Bürger vernachlässigen sollte.

 

2. Repressionen gegen den privaten Konsum

 

Vielleicht hat deshalb keine Krise jemals zu gezielten Repressionen gegen den privaten Konsum führen können. In der Corona-Krise ist das anders. Hier setzt der Staat zum ersten Mal in der Geschichte zielgerichtet repressive Maßnahmen gegen den Konsum ein. Er verbietet Konsumformen wie Restaurantbesuche, das ist bitter für den Sichtbaren, den Glücklichen, der sich das leisten kann, aber er verbietet zugleich auch den Aufenthalt in Imbissen, Kantinen, Speisesälen, und er schränkt das Angebot von Bahnhofsmissionen und Wärmehallen ein. Mit den Konsumräumen verschwinden auch die Schutzräume. Ob das einen positiven Einfluss auf die allgemeine Gesundheit hat, darf bezweifelt werden.

 

Und es verschwinden Kleinunternehmen und Arbeitsplätze. Menschen werden auf öffentliche Hilfen und Kurzarbeitergeld verwiesen. Unter Umständen bleiben einige Unternehmen dauerhaft auf der Strecke.

 

Das Ganze setzt sich beim stationären Handel fort. Dieser wird nachhaltig geschwächt. Es werden Kunden vom stationären Handel zum Internethandel gelenkt. Das bewirkt eine Konzentration, also eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des kleinen und mittelständischen Handels und einen vom Staat bewirkten Konzentrationsprozess. Existenzen bleiben auch hier auf der Strecke. Der Wohlstand im Land schwindet; die Schere innerhalb der Bevölkerung betreffend Vermögen und Einkommen wird größer. Das ist ein unumkehrbarer Prozess.

 

 Es findet zudem eine Verdrängung der Menschen aus dem öffentlichen Raum statt. Der Aufenthalt in bestimmten Zonen ist nicht mehr erlaubt; es gibt "Verweilverbote". Statt dessen werden die Menschen rigoros in ihre Wohnung gedrängt. Das ist erträglich für den Hausbesitzer. das ist unerträglich für den, der weinig Raum hat oder sich begrenzten Raum  mit vielen Personen teilt. In Berlin und anderen Großstädten haben die Behörden aufgrund von Infektionsfällen im zweiten Quartal 2020 Romas, die Gesunden und die Kranken, mit brachialer Polizeigewalt geschlagen, getreten, in ihre Mehrfamilienhäuser zurück gedrängt, die Häuser mit Bauzäunen verrammelt und die Menschen eingesperrt, Das ist einem Infektionsschutz wenig zuträglich, weil sich die Gesunden bei den Infizierten anstecken können. Und so ist es ja in den Alten- und Pflegeheimen gekommen. 

 

Covid 19 ist auch eine "social disease". Die Erfahrungen zeigen, dass der mehr gefährdet ist, der einer Randgruppe angehört und sozial schwächer ist. Natürlich werden da die teuren Medikamente, die es gibt, nicht verschrieben. Wer nicht stationär versorgt werden kann, zu dem kommt der Sanitäter, schellt an der Haustür, hängt einen Beutel mit nichtspezifischer Billigmedizin an die Klinke und rennt weg. Der Staat verweigert die medizinische Hilfe.

 

Und es trifft die Flüchtlinge, die in Massenunterkünften leben, deren Integrationskurse ausfallen, und deren Honorarlehrer keinen Sprachunterricht erteilen können und Einnahmeverluste haben.

 

Reisen, Kultur und Freizeitwirtschaft sind mit Verboten und Einschränkungen belegt. Es fällt auf, dass der Staat das Reisen auch dann beschränken will, wenn es in Gebiete stattfinden soll, die bessere Werte aufweist als Deutschland. Es ist erstaunlich, könnte doch dieses Reisen auch eine Flucht aus dem eigenen beengten raum und vor dem Virus sein. 

 

Es scheint, als wären die Bewegung und der Konsum als solcher unerwünscht

Für die Menschenrechte bedeutet dies, da sie vom Wohlstand abhängen, im Zweifel ein Absinken des Standards in allen betroffenen Ländern. Es ist ein Krieg gegen die kleinen Leute. umso mehr, da sich "ja mal etwas ändern muss" und "wir nicht mehr so weiter machen können". Die einen nennen  dies "Transformation", die anderen "Great reset". Aber es ist ein Euphemismus, denn alles ist auf soziale Verdrängung ausgerichtet, Die kleinen Leute verlieren ihre Autos und ihren Urlaub, und die ganz kleinen Leute verlieren Umfeld, Nahrung und Wärme. 

 

In der Tat machen dies alle westlichen Länder, da die Maßnahmen auf internationalen Absprachen beruhen. Das macht die Maßnahmen nicht besser, da eine Agenda ohne demokratische Willensbildung und ohne Minderheitenschutz gefahren wird, gegen die eine gewisse Ohnmacht empfunden wird. Und es heißt, ohne Corona ließen sich die Klimaziele nicht erreichen.

 

3. Ein Gewaltexzess gegen die europäische Jugend

 

In manchen Momenten begehrt die europäische Jugend auf. Sie protestiert und macht Partys in Paris, London, Berlin, Hamburg, St. Gallen, Brüssel und Amsterdam. Sie wehrt sich friedlich durch einen Lebensbeweis und durch das Besetzen öffentlicher Räume. Aber da, wo man den Konsum verbietet, was es nie zuvor gegeben hat, ist auch die Polizei nicht zimperlich, weil sie merkt das etwas nicht stimmt und die neue Ordnung ein Durchgreifen erwartet. Sie verletzt die jungen Leute mit Pfefferspray, Tränengas und Wasserwerfern gegen Partys im Freien. In Amsterdam setzen die Behörden zivile Schlägertrupps inmitten der Demonstranten ein, die Einzelne aufgrund willkürlicher äußerer Merkmale greifen und zusammenschlagen; Hunde beißen Demonstranten blutig. In Brüssel reitet die berittene Polizei eine der jungen Frauen, die sich aus Protest ausziehen, nieder. Ich habe das Video immer wieder angeschaut, weil diese Protestform des Ausziehens so gelungen und so künstlerisch ist, ein Akt des Lebens gegen die Unterdrückung.  Ganz offensichtlich ist dies ein Mordversuch und  ein versuchter Femizid. Ein vollendeter Femizid durch einen Polizisten bringt die jungen Leute in London auf die Straße. Dort initiiert der Staat ein härteres Polizeigesetz, um die Polizisten zu schützen, die die jungen Frauen hart und intim anfassen. Es ist ein unglaubliches Unrecht.

 

Und das hat wenig mit Corona zu tun und viel mit sozialer Verdrängung, denn die Wohlgesinnten, die mit verkniffenem Gesicht den privaten Konsum der kleinen Leute beklagen, werden auch jetzt zu den Mächtigen geladen. Es ist ein Krieg gegen die kleinen Leute im Gange, und es werden Gewaltexzesse gegen die europäische Jugend geführt.  Mit Erleichterung habe ich zur Kenntnis genommen, dass auch die Kolleginnen in den großen Organisationen die Ansicht teilen, dass die Maßnahmen die Menschenrechtslage in Europa verschlechtern.

 

 

 

 

 

 


 

 

Von Monaco nach Moskau

18.01.2021

Seit 2004 ist die Bildberichterstattung über Prominente stark eingeschränkt. Am 24.06.2004 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass eine Bildberichterstattung über Prominente grundsätzlich nicht zulässig sei. Ausgangspunkt waren die über Jahre geführten Klageverfahren von Prinzessin Caroline von Monaco gegen deutsche Unterhaltungsblätter wegen der Bildberichterstattung dieser Blätter über Auftritte der Prinzessin in der Öffentlichkeit. der EGMR untersagte im ergebnis Bilder, die die Prinzessin beim reiten, beim Fahrradfahren, beim Ausgehen mit einem Schauspieler, beim Tennisspiel mit Prinz Ernst August von Hannover, in Zusammenhang mit einem Restaurantbesuch und stolpernd im Schwimmbad des Beachclub von Monte Carlo zeigten. Nach Ansicht des Gerichtshofes leistete die Bildberichterstattung "keinen Beitrag zu einer Diskussion in einer demokratischen Gesellschaft" und verletze die Prinzessin in ihrem Recht auf Privatleben. In Deutschland genießen Urteile des Gerichtshofes Gesetzesrang. Insofern ist am 24.06.2004 die Presse- und Meinungsfreiheit gesetzlich eingeschränkt worden.

 

Ich habe diese Rechtsprechung heftig kritisiert und wissenschaftlich dargelegt, dass der, der für sich eine öffentliche Rolle in Anspruch nimmt, eine Figur des öffentlichen Lebens ist und außerhalb seiner privaten Abgeschiedenheit keine Abschirmung vor der kritischen Öffentlichkeit in Anspruch nehmen kann. Die Öffentlichkeit muss wissen, wie die Leute leben, die eine öffentliche Rolle spielen. Ohne das kann es keine Kritik an gesellschaftlichen Verhältnissen geben. Die Entwicklung der Presse hat mir Recht gegeben. denn die Rechtsprechung hat erhebliche Auswirkungen auf die Yellow Press gehabt. Sie hat sich zu einer Hofberichterstattung entwickelt. Statt realitätsgemäßer und unabhängiger Berichterstattung gibt es Posing und bezahlte Foto-Storys. Die Prominenz hat die Presse im Grunde einkassiert.

 

Ich habe bereits damals befürchtet, dass der Öffentlichkeit bedeutsame Informationen fehlen, wenn die kritische Presse nicht mehr über Frau Medjedew beim Einkaufen, nicht mehr über die Villen von Herrn Medjedew und nicht mehr über den Reichtum des Herrn Putin berichten könnte. Die europäischen Führungsschichten wäre in der Lage, ihren dekadenten Lebensweise der öffentlichen Diskussion zu enbtziehen und Bedenkliches zu verdecken. Für mich bedeutet der Einsatz für Menschenrechte auch ein Eintreten gegen die organisierte Kriminalität.

 

Nun ist gestern Alexey Nawalny in Moskau verhaftet worden. Es war ein Wesensmerkmal der Arbeit Nawalnys, Bilder zu liefern über die politische Klasse, ihre Villen, ihren Lebensstil und sogar ihre Kinder. Er hat Korruption und Verwicklungen der politischen Klasse in die organisierte Kriminalität angeprangert und sich damit Feinde gemacht. Es war vorhersehbar, dass er verhaftet werden würde. Und es war vorhersehbar, dass der Westen Nawalny für ein sauberes Image verheizen würde.

Wenn der Westen etwas für eine rechtschaffene Politik, gegen Korruption und gegen die organisierte Kriminalität tun will, mag er dafür sorgen, dass die Bildberichterstattung über Prominente wie früher zulässig ist. Die Öffentlichkeit muss wissen, was für Menschen sie regieren, wie sie leben, was sie für Villen besitzen, ob sie Kontakte in die Rotlichtszene unterhalten und warum das so ist,  warum sie nur mit anderen Prominenten befreundet sind und ob das vielleicht an einer fehlenden Biografie liegt.

 

14.12.2020
Ein Problem mangelnder Führung

Anfang der vergangenen Woche teilte das Bundeinnenministerium mit, dass es eine Studie in Auftrag gegeben habe, wie der Berufsalltag von Polizeibeamten aussehe und wie häufig die Beamten im Berufsalltag Opfer von Gewalt werden. Beauftragt wurde damit die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster unter Federführung der dortigen Professorin Anja Schiemann.

 

Das ist überflüssig, das geht an den Problemen vorbei, und das ist vor allem eins: ein Problem mangelnder Führung.
 

In der letzten Zeit waren mannigfache Probleme bei der Polizei offenkundig geworden: Rechtsextreme Chatgruppen, rechtsextreme Äußerungen, rassistisch motivierte Zugriffe auf polizeiliche Datensammlungen, Bedrohung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mit Migrationshintergrund oder von Persönlichkeiten des linken Spektrums, Polizeiübergriffe auf Demonstrationen, bei Veranstaltungen und polizeilichen Kontrollen und Einsätzen. Das zeugt von einer beispiellosen Verselbständigung der Polizei und mangelnder Führung. Letztere mag darauf zurückzuführen sein, dass nur 1,5 bis 2 % der Polizeibeamten dem höheren Dienst angehören, so dass dieser plant, organisiert und gestaltet, ihm für die Führung aber die Zeit, die Autorität und das Standing fehlen. Eine Rolle spielen auch die allmächtigen Polizeigewerkschaften, die mächtigsten und politischsten Gewerkschaften überhaupt, die ihre Gewichtung gesellschaftlicher Probleme an die Öffentlichkeit transportieren und politische Forderungen stellen, die verrohend wirken.

 

Führungsqualität fehlt auch Ministern, die sich als Hardliner geben, denen aber in Wirklichkeit das Durchsetzungsvermögen und die Qualifikation zur Führung fehlen. In NRW beispielsweise ist Innenminister ein 68jähriger Studienrat a.D. und Berufspolitiker, der die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte  aussetzte,  um "Beamte nicht unter Generalverdacht" zu stellen, und der "mehr Respekt und Vertrauen für die Polizei" fordert, in der zeitlichen Folge aber mit einer Vielzahl von Polizeiskandalen konfrontiert war, auf die nachhaltige Antworten seinerseits ausblieben. In Berlin ringt der Innensenator, ein Fernmeldetechniker und Ökonom, mit seiner SED-Vergangenheit, aber nicht mit dem schlechten Ruf seiner Polizei ("Prost Polizei", Süddeutsche Zeitung vom 28.06.2017), denn bei der ist er nicht unbeliebt. In Hamburg ist der Innensenator Jurist und hätte damit eigentlich beste Voraussetzungen, die Polizei in den Griff zu bekommen, feierte aber nach seiner Wiederberufung eine illegale Party, die gegen die eigene Corona-Eindämmungsverordnung verstieß, ist seitdem sehr umstritten und hat mehr als die Besoldung bei der Polizei nicht verbessert.

 

Mangelnde Führung ist auch dem Bundesinnenminister vorzuwerfen, der jetzt eine Erhebung durchführen lässt, die von der Polizei über die Polizei durchgeführt wird und die daher nicht in Konflikt mit der Polizeigewerkschaft geraten wird. Auch die Auswahl der Verantwortlichen spricht dafür. Wenn dem Minister an einer Behebung von Missständen interessiert gewesen wäre, hätte er Externe mit der Studie beauftragt und sie vielleicht von dem ehemaligen Polizisten und unabhängigen Professor Rafael Bär leiten lassen. 

 

Wer etwas ändern will, lässt

  • eine strukturelle Anfälligkeit des Berufes für Rassismus und Gewaltübergriffe,
  • eine spezifische Anfälligkeit der Bewerber nach Bewerbermerkmalen für Rassismus und Gewalt,
  • eine Verselbständigung des gehobenen Dienstes,
  • die Wechselwirkungen der Selbstinszenierung der Polizei, auch über social media, und der Polizisten im Dienst und im Privatbereich mit Extremismus und Gewaltgeneigtheit von Polizisten,
  • Wechselwirkungen von Polizeibewaffnung und Polizeiübergriffen,
  • die Rolle der Polizeigewerkschaften,
  • das Verhältnis der Polizei zur organisierten Kriminalität,
  • auch eine Übergriffigkeit gegenüber der Polizei,
  • und auch eine spezifische migrantische Übergriffigkeit gegenüber der Polizei,
  • die Möglichkeit der Einrichtung von Kontrollinstanzen wie Polizeibeauftragten, Polizeibeiräten, Ombudsmännern und anderen Stellen

untersuchen. Die Polizei wird im Staat zur Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung gebraucht. Thesen zur Entbehrlichkeit der Polizei mögen interessant sein, versagen aber spätestens auf dem Feld der organisierten Kriminalität. Man darf die Polizei deshalb nicht in die Illegalität und noch nicht einmal in die Unbeliebtheit abdriften lassen.

 

  18.11.2020
  Zu viel Nähe: Die Menschenrechtsvertikale

Der Rheinische Index ist objektiv. Er greift für seine Rangliste auf vorhandenes Zahlenmaterial zurück und wertet dieses aus. Der Index ist unabhängig. Beides ist absolut notwendig, und beides bereichert die Menschenrechts-Landschaft hierzulande.

Diese Unabhängigkeit fehlt beispielsweise dem "Deutschen Institut für Menschenrechte", in dessen Kuratorium die langjährige Vertreterin der Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sitzt. Es ist problematisch, Menschenrechts-Situationen zu beurteilen, wenn man zuvor Verletzungen vertreten und verteidigt hat. Es ist dies überhaupt das Dilemma bei staatlich unterhaltenen und geförderten Menschenrechts-Institutionen. Die 2006 ermordete Menschenrechtlerin Anna Politskowkaja hat bezogen auf Russland diese Institutionen mit zu viel Staatsnähe als "Menschenrechtsvertikale" bezeichnet. 

Hinterfragen darf man aber auch die großen Organisationen, die in den reichen westlichen Ländern vor allem Geld einsammeln und deren Vertreter in politische Ämter wechseln oder diese zusätzlich ausüben. Insofern verschaffen die Organisationen im Ergebnis Politikern eine menschenrechtliche Etikette. Man konnte am 13.11.2020 feststellen, dass eine  Bundespolitikerin auf ihrer Website zugleich das Logo einer politischen Partei und das einer NGO führte. Das ist eindeutig zu viel Nähe. Wie kann es sein, dass die Vertreterin einer Partei, die an Landesregierungen beteiligt ist, an einer Bundesregierung beteiligt war und im Bund eine Regierungsbeteiligung anstrebt, das Logo einer NGO entert?

Zuviel Nähe dürfte auch zwischen der Menschenrechts-Wissenschaft und der Politik herrschen. Betrachtet man diesen Bereich näher, wird man feststellen, dass einige Repräsentanten der Wissenschaft zufälligerweise auch ein Parteibuch haben, vielleicht bei einigen wenigen auch gerade, weil die Stellen zufälligerweise personenspezifisch ausgeschrieben waren, und vielleicht bei einigen sehr wenigen die Stelleninhaber zufälligerweise auch gerade dann etwas weniger lehren und forschen. Welchen Erkenntnisgewinn vermittelt diese Wissenschaft?

Russland wurde, als Anna Politskowkaja über die Menschenrechtsvertikale schrieb, im Westen als gelenkte Demokratie bezeichnet. 

 

 

01.10.2020
Rheinischer Index veröffentlicht

Am 01.10.2020 ist der Rheinische Menschenrechtsindex erstmals im Netz veröffentlicht worden. Er ist ganz offensichtlich der einzige wissenschaftliche Index zur Darstellung der menschenrechtlichen Situation in Europa. Der vor Jahren veröffentlichten Weltindex der Universität Barcelona ist im Netz nicht mehr auffindbar. Andere Websites benutzen das Wort "Menschenrechtsindex" lediglich als Keyword. Der Rheinische Index liefert einen echten Index mit einer Rangfolge der europäischen Länder; je höher der Rang und je kleiner die Kennzahl ist, um so besser ist die Situation in dem betreffenden Land. Hier führen die Länder Andorra, Island und Niederlande. Schlusslichter sind Montenegro, Moldawien und Weißrussland. 

Zusätzlich zum Rheinischen Index werden auf dieser Seite regelmäßig aktuelle Nachrichten zur Menschenrechtslage in Europa und aller Welt veröffentlicht.

 

 

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