Der Rheinische Kommentar zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist eine unabhängige und objektive Kommentierung und ein Kompendium zum deutschen und europäischen Menschenrechtsschutz. Der Rheinische Kommentar liegt in der vierten Auflage vor, die am 10.03.2025 veröffentlicht worden ist. Die Vorauflagen erschienen 2010, 2015 und 2020. Der Rheinische Kommentar umfasst 667 Seiten. Auf 641 Seiten werden sämtliche objektiven Elementarrechte behandelt. Der Kommentierung ist eine umfassende Einführung in die Menschenrechtslehre vorangestellt, in welcher die Herleitung erklärt, die Grundbegriffe dargestellt und die praktische Umsetzung eines sogenannten „effektiven Menschenrechtsschutzes“ durch die Konventionsstaaten kritisch beleuchtet wird. Der Anhang enthält auf weiteren 26 Seiten Materialien. Alleinstellungsmerkmal des Rheinischen Kommentars ist ein umfassender Menschenrechtsindex für sämtliche Staaten des europäischen Raumes. Dieser Index beruht auf Datenmaterial zu vier verschiedenen Lebenssachverhalten und wird ausführlich erläutert.
Der Autor, Dr. Florian Fischer, betreibt eine Anwaltskanzlei in Düsseldorf. Er bearbeitet vor allem Fälle aus dem Familien-, Erb- und Strafrecht, für welche die Konvention oftmals eine besondere Relevanz hat. Seit 2006 befasst er sich intensiv mit Menschenrechtsfragen. Er ist Leiter des Arbeitskreises „Menschenrechte im Verband deutscher Anwälte (VDA)“.
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Die vierte Auflage beinhaltet eine Kommentierung der gesamten Europäischen Menschenrechtskonvention mit Zusatzprotokollen.
Doktoranden und Habilitanden zu menschenrechtlichen Themen können den Kommentar kostenlos frei Haus erhalten, wenn sie ihn unter Dr.Florian.Fischer@gmx.de unter Benennung ihres Promotions- bzw. Habilitationsvorhabens und unter Beifügung eines Belegs für das Vorhaben anfordern. Der Rechtsweg und ein Rechtsanspruch sind ausgeschlossen. Wir haben von der vierten Auflage 20 Exemplare für junge Wissenschaftler zurückgelegt.
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